Ich denke, man muss hier erst einmal zwischen einigen Dingen unterscheiden.
Ins Bundeszentralregister (BZR) ist Deine Verurteilung eingetragen worden. Hier werden alle strafrechtlichen Verurteilungen erfasst, unabhängig vom Straftatbestand oder Strafrahmen. Das Führungszeugnis (FZ) ist ein Auszug aus dem BZR; hier werden nur Verurteilungen vermerkt, die eine gewisse »Schwere« besitzen und somit offenbarungspflichtig werden. Jugendstrafen unter 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden, fallen nicht darunter. Also erfolgt hier im Normalfall (bei erstmaligem Verstoß) keine Eintragung und IMHO auch nicht in das Führungszeugnis für Behörden (da steht regelmäßig noch etwas mehr drin als im »normalen« Führungszeugnis).
Für FZ und das BZR gelten unterschiedliche Tilgungsfristen, wobei die fürs FZ kürzer sind. Hier beträgt die Frist zwischen 3 und 10 Jahren; Letzteres vornehmlich für Sexualdelikte. Hingegen niemals gelöscht werden Einträge bzgl. Verurteilungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, Sicherheitsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Fürs BZR gelten dieselben Einschränkungen hinsichtlich der Ausnahmen und der längsten Frist für Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Frist liegt hier zwischen 5 und 20 Jahren.
In Deinem Fall hieße das nach § 46 BZRG:
(1) Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei Verurteilungen […] d) zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, […]
Als Ausgangsdatum für die Tilgungsfrist gilt der Tag des ersten Urteils. Nach Ablauf dieser fünf Jahre erlangt die Verurteilung die Tilgungsreife. Letztendlich entfernt wird der Eintrag aber erst ein Jahr nach Erreichen der Tilgungsreife. Innerhalb dieser Überliegefrist wird der Eintrag zwar schon für die Auskunft gesperrt, aber erst nach deren Ablauf – also de facto 6 Jahre nach dem Urteil – endgültig gelöscht. Sollte allerdings innerhalb der fünf Jahre oder der Überliegefrist ein neuer Eintrag hinzukommen, verlängert sich die Tilgungsfrist für Strafe 1 um die Zeit für Strafe 2.
Sollte nicht zwischenzeitlich etwas hinzugekommen sein, so dürftest Du auch hier mittlerweile »sauber« sein.
Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) werden die Beschuldigtendaten, ermittelnde Polizeibehörde, zuständige Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Tatort, Tatvorwurf, etc. gespeichert und normalerweise bei erfolgter Eintragung im BZR gelöscht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht kommen die Eintragungen (auch) ins Erziehungsregister. Eintragungen im Erziehungsregister werden gelöscht, sobald die betreffende Person das 24. Lebensjahr vollendet hat. Dies dürfte mittlerweile auch der Fall sein oder zumindest ganz bald.
Was allerdings die Auskunftssysteme der Polizei (INPOL, POLAS, etc.) betrifft, so wird dort eingetragen, wann Du wie polizeilich in Erscheinung getreten bist; das hat also mit der Verurteilung nichts zu tun, da dort auch jede Ruhestörung, etc. vermerkt ist. Die diesbezüglichen Löschfristen stehen im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meist sind dies 10 Jahre für Vorgänge die Erwachsene betreffen und 5 Jahre bei Jugendlichen. Soll heißen, auch dort »sollte« nichts mehr über Dich sein. Was allerdings nicht zwangsläufig heißt, dass alles gelöscht ist. Es kommt auch ein bißchen darauf an, um was für eine Straftat es sich gehandelt hat und ob ein Interesse besteht, Deine Daten »vorrätig« zu halten.
Es kann also sein, dass zumindest die Daten von der erkennungsdienstlichen Behandlung noch da sind, man also mittels eines »da war doch mal was« mutmaßen kann – Du also »polizeibekannt« bist. Sollten noch weiterführende Informationen über Dich gespeichert sein, dann einfach mal beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes nachfragen oder ein bißchen durchs Internet wühlen; ein paar Links habe ich hier noch mal zu meinen Ausführungen und mit Hinweisen auf die entsprechenden Paragraphen; vielleicht sind sie nicht auf dem absolut neuesten Stand, aber ich bin ja auch kein Jurist.
Liebe Grüße,
—CentCom
Quellen:
Vorstrafe und Bundeszentralregister Verfahrensrecht Ratgeber 123recht.net und die folgenden Seiten
BtmG Eintrag im Polizeicomputer Strafrecht Forum 123recht.net
Löschung im Bundeszentralregister Strafrecht frag-einen-anwalt.de
Tilgungsfrist und Tilgungsreife Strafrecht Forum 123recht.net
Tilgung Bundeszentralregister - Tag des ersten Urteils Strafrecht Forum 123recht.net
Eintragungen ins ZStV nach Verurteilungen lebenslang? Strafrecht Forum 123recht.net
Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister ? Wikipedia
Erziehungsregister ? Wikipedia
Polizei-IT-Anwendungen ? Wikipedia