"7. Weitergabe der Tickets
7.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem
Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des
Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der
aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des
VfL Bochum und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung.
Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfL Bochum
gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den,
der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von
Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfL Bochum
zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn
oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben
oder zu verwenden.
7.2 Auf Verlangen des VfL Bochum ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu
verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
7.3 Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der
Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der VfL
Bochum ist in diesem Falle berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem
Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des
Stadions zu verweisen.
7.4 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der VfL Bochum von dem
Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich
der VfL Bochum das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in
Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen
und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten."
http://www.vfl-bochum.de/vfl2006/tickets/ATGB.pdf