Keine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Filesharern

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wenn ich dass richtig verstanden habe, bedeutet dass nur, dass nicht jeder daher gelaufene Dümmling zur (zB) TCom gehen kann und nach Daten zu einer IP fragen und die dann bekommen muss ... aber es schützt nicht davor dass man eine IP anzeigt (wegen laden / upen von Urheberrechtlichen Dingen) wird, diese die TCom (Beispiel) rausgeben muss ... oder irre ich mich da?
 
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