KFZ Kaufen + Anmelden geschlossen 

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Da unser Opel (eig. der meines Vaters) schon langsam den Geist aufgiebt, muss ein neues Auto her... ist kein Problem, wir haben auch eins gefunden.

Meine Frage beginnt mit einer kleinen Geschichte.
Vor 6 Jahren hat ein älterer Herr sich einen nagelneuen Toyota Avensis gekauft. Immer Checkheft gepflegt bei Toyota, alle Wartungsarbeiten vollzogen, wenige KM... ein echtes Schnäppchen...

Der ist nun verstorben. Die Schwiegertochter hat den Wagen dann an sich genommen und wollte den Wagen verkaufen. Da sie in den Urlaub gefahren ist, hat sie den Wagen an einen befreundeten KFZ-Meister gegeben.

Der KFZ-Meister hat nun den Wagen, Schlüssel, Brief, alten Fahrzeugschein (Wagen ist abgemeldet), Serviceheft und TÜV Bescheinigung.

So. Tageskennzeichen hat mein Vater nun besorgt und Morgen fahren wir den Wagen abholen.

Nun meine Frage...
Mit wem muss mein Vater den Kaufvertrag abschließen? Mein Vater ist soein Besserwisser (tut ein auf Allwissender) und meint nun, weder der KFZ Meister, noch die Schwiegertochter dürfen den Wagen verkaufen... der Wagen gehört ja dem alten Herr.

Mein Vater hat nun Angst, dass er den wagen bei der Zulassungsstelle nicht anmelden kann und es dann Probleme geben kann.

Was sagt ihr dazu?
Ich bin der Meinung man braucht den Vertrag nichtmal zur Anmeldung. Außerdem ist in der BRD doch die Person der Besitzer, der den Fahrzeugbrief besitzt... oder?
 
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Der Wagen ist mit dem Tod des Herrn in den Besitz des/der Erben übergegangen. Wenn die Schwiegertochter Erbin des Autos ist, alles gut.
Den Kaufvertrag will bei der Zulassungsstelle keiner sehen.
Es stimmt auch nicht, dass derjenige, der den Brief in der Hand hält, automatisch der Besitzer ist. Vielmehr hat der Besitzer des KFZ automatisch ein Recht auf Aushändigung des Briefs.
Eine Eigentumsübertragung am KFZ ist auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben.

Also: Wenn die Schwiegertochter Besitzrecht am KFZ hat, muss der Kaufvertrag auch mit ihr geschlossen werden, im besten Fall trägt der Vertrag, den der KFZ-Meister hat, schon ihre Unterschrift und er ist nur Erfüllungsgehilfe.
 
Soweit ich noch informiert bin, hat er auch eine Vollmacht um den Wagen zu verkaufen. Aber ich denke mal wenn die Schwiegertochter den Wagen abgemeldet hat, hat sie den Wagen auch geerbt und der Wagen gehört (noch) ihr.

Ich kann ja selber auch nicht einfach die Wagenpapiere meines Vaters nehmen und sein Auto um- bzw. abmelden... oder?


Was muss mir der Verkäufer eigentlich alles zum Auto mitgeben?
Schlüssel ist klar... sonst noch irgendwelche Papiere?
Was wollen die eigentlich im LBV alles haben?
 
Was muss mir der Verkäufer eigentlich alles zum Auto mitgeben?

Fahrzeugbrief
Checkheft
Evtl Bedienungsanleitung
TÜV Bericht
AU Bescheinigung
 
Ich kann ja selber auch nicht einfach die Wagenpapiere meines Vaters nehmen und sein Auto um- bzw. abmelden... oder?

Doch, aber nur auf deinen Namen. Und dafür brauchst du dann auch ne Versicherungsdoppelkarte.

Was muss mir der Verkäufer eigentlich alles zum Auto mitgeben?

Fahrzeugbrief
Checkheft
Evtl Bedienungsanleitung
TÜV Bericht
AU Bescheinigung

TÜV- und AU-Berichte sind GANZ WICHTIG! Ohne Berichte KEINE ZULASSUNG!

Schön wären auch evtl. Werkstatt- bzw. Inspektionsrechnungen.
 
Doch, aber nur auf deinen Namen. Und dafür brauchst du dann auch ne Versicherungsdoppelkarte.



TÜV- und AU-Berichte sind GANZ WICHTIG! Ohne Berichte KEINE ZULASSUNG!

Schön wären auch evtl. Werkstatt- bzw. Inspektionsrechnungen.



Müssen alle Tüv- und AU-Berichte dabei sein oder nur der letzte?
Kann man nicht später einfach zum Tüv und neuen Tüv machen?
Steht nicht eigentlich im alten Fahrzeugschein die nächste Tüv Untersuchung?
 
Nur die aktuellen. Du kannst zum TÜV fahren und das Auto neu TÜVen, kostet aber Geld. Ausserdem ist man dann nur mit nem Autotrailer auf der sicheren Seite, die Polizei kann sich schon mal anstellen, wenn ein Fzg ohne TÜV im öffentl. Verkehrsraum bewegt wird. Also eher umständlich. Wenn die aktuellen Berichte da sind, spart man das. Ja, im Fzg-Schein steht der nächste TÜv-Termin. Gleich auf der ersten Seite (wenn er gefaltet ist).
 
Ok vielen Dank euch allen.

Das Auto steht mittlerweile sicher auf unserem privaten Stellplatz... das Kurzzeitkennzeichen ist immer noch dran und am Mittwoch ist der Termin zum LBV... dann wird das alte Auto abgemeldet und das neue angemeldet.

Habt ihr da Erfahrungen gemacht?
Mein Vater will nämlich sein jetziges Kennzeichen behalten.
Wir haben zwei Termine online abgeschlossen. 9 Uhr abmeldung eines Fahrzeuges (unser altes).... 10 Uhr anmeldung eines stillgelegten Fahrzeuges (das neue).

EDIT:
Ok habe mich telefonisch beim LBV informiert... mein Vater müsste für das alte Auto erst ein neues Kennzeichen nehmen um das alte per Wunschkennzeichen beim neuen Auto verwenden zu können.



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