Im Notfall kann man sein Fahrzeug mindestens 3 Werktage stilllegen und mit der neuen Versicherung wieder zulassen. Ist halt ein Schlupfloch.
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man besser den Mund halten, denn obige Aussage ist nun völlig aus der Luft gegriffen.
Auszüge aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB):
Außerbetriebsetzung:
-Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, so wird dadurch Ihr Versicherungsvertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über........
-Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf....
-Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung (Stillegung) mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.
Eine Stillegung von bis zu 14 Tage wirkt sich im übrigen überhaupt nicht auf einen Versicherungsvertrag aus. Er besteht dann ununterbrochen fort. Erst wenn eine Stillegung über 14 Tage vorliegt, kann beim Versicherer eine
vorübergehende Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangt werden.
Folgst du dem obigen Ratschlag, dann entsteht nur eine sogenannte Doppelversicherung. Da der alte Versicherer die älteren Vertragsrechte hat, muß der neue Versicherer seinen Vertrag dann wieder per Beginn aufheben.
Außer Ärger, unnötiger Schriftwechsel, Abmeldungsgebühren und Wiederanmeldungsgebühren hast du dann nichts gehabt.
Also: Kündige den Vertrag zum Ablauf (Kdg. muß einen Monat vorher beim Versicherer eingehen) oder Wechsel den Versicherer, wenn du dir ein neues Fahrzeug zulegst.
MfG hei1911
Edit auf den Beitrag von Mr.Slate:
Bei Kfz beträgt die Kündigungsfrist im allgemeinen 1 Monat ( siehe auch hier § 4 a AKB):
http://w**.vdk-online.de/content_media/AKB_SIAV_1.10.2006.pdf
http://w**.hdi.de/imperia/md/content/privatkunden/download/akb.pdf