zwenne
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Kind studiert in Autralien - Recht auf Kindergeld?
Hallo,
von Bekannten das Kind (21 Jahre) studiert 2 Jahre in Australien, hat kein eigenes Einkommen und möchte inszwischen nun doch in den Semesterferien nach Deutschland zurück kommen. Sein Wohnsitz und Meldeanschrift ist hier in Deutschland nach wie vor. Hat es Anspruch auf Kindergeld? (bei Antragsstellung haben sie geschrieben das es nicht vorgesehen ist, dass er in den 2 Jahren wieder zurück kommt)
Laut folgenden, vorliegenden Bescheid bekommen sie kein Kindergeld:
"Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung des §32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.
Ihr oben genanntes Kind kann jedoch nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese besonderen Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt sind.
Nach eignen Angaben wird das Kind für die Zeit des Studienaufenthalts in Australien nicht nach Deutschland zurückkehren. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt somit nicht mehr vor."
Wir würden jetzt gern Widerspruch einlegen, suche aber guten Widerspruchsgrund!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
LG Zwenne
Hallo,
von Bekannten das Kind (21 Jahre) studiert 2 Jahre in Australien, hat kein eigenes Einkommen und möchte inszwischen nun doch in den Semesterferien nach Deutschland zurück kommen. Sein Wohnsitz und Meldeanschrift ist hier in Deutschland nach wie vor. Hat es Anspruch auf Kindergeld? (bei Antragsstellung haben sie geschrieben das es nicht vorgesehen ist, dass er in den 2 Jahren wieder zurück kommt)
Laut folgenden, vorliegenden Bescheid bekommen sie kein Kindergeld:
"Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung des §32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.
Ihr oben genanntes Kind kann jedoch nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese besonderen Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt sind.
Nach eignen Angaben wird das Kind für die Zeit des Studienaufenthalts in Australien nicht nach Deutschland zurückkehren. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt somit nicht mehr vor."
Wir würden jetzt gern Widerspruch einlegen, suche aber guten Widerspruchsgrund!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
LG Zwenne