Kind studiert in Australien- Kindergeld? Benötige Hilfe 

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

zwenne

Stammuser
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
106
Kind studiert in Autralien - Recht auf Kindergeld?

Hallo,

von Bekannten das Kind (21 Jahre) studiert 2 Jahre in Australien, hat kein eigenes Einkommen und möchte inszwischen nun doch in den Semesterferien nach Deutschland zurück kommen. Sein Wohnsitz und Meldeanschrift ist hier in Deutschland nach wie vor. Hat es Anspruch auf Kindergeld? (bei Antragsstellung haben sie geschrieben das es nicht vorgesehen ist, dass er in den 2 Jahren wieder zurück kommt)

Laut folgenden, vorliegenden Bescheid bekommen sie kein Kindergeld:

"Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung des §32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.

Ihr oben genanntes Kind kann jedoch nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese besonderen Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt sind.

Nach eignen Angaben wird das Kind für die Zeit des Studienaufenthalts in Australien nicht nach Deutschland zurückkehren. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt somit nicht mehr vor."

Wir würden jetzt gern Widerspruch einlegen, suche aber guten Widerspruchsgrund!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

LG Zwenne
 
Hallo!

Also im Allgemeinen ist es so, dass man noch Kindergeld für Kinder geltend machen, die noch nicht 25 (!!) sind und sich noch in der Ausbildung befinden.
Ich z.B. habe Anfang Juli Geburtstag, bin aber noch Studentin und meine Eltern bekamen noch für Juni 2008 Kindergeld. Danach nicht mehr.
Da "das" Kind Deiner Bekannten noch 21 ist, ist diese Voraussetzung noch gegeben. Bekommt das Kind Auslandsbafög?

Der einzige Grund weswegen das KG verwehrt bleiben kann, ist meiner Meinung nach der, dass das Kind nicht von den Eltern unterhalten wird (also Kost und Unterkunft zu Hause), aber auch ich habe KG bekommen, als ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnte (aber in der selben Stadt).

Ich würde Deinen Bekannten raten, sich mal mit dem Anwalt ihres Vertrauens zusammenzusetzen, der kennt sich in der Rechtslage auf jeden Fall besser aus.

LG
Kasdeya
 
Also wo man wohnt (in Deutschland) ist egal, ich wohne 200km von zu Hause und bekomme anstandslos Kindergeld.

Hier mal ein aussagekräftiges Zitat:

BSG
1996-09-30
10 RKg 29/95
Rechtsbereich/Normen: SGB
Einstellung in die Datenbank: 1997-03-06
Kindergeld für im Ausland lebende Kinder
Für Kinder, die sich zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, besteht trotzdem ein Anspruch auf deutsches Kindergeld.
Dasselbe gilt auch für Kinder von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürgern. Voraussetzung ist jedoch, daß die Aufenthaltszeit auf höchstens drei Jahre begrenzt ist und die feste Absicht besteht, nach Deutschland zurück zu kommen.

Ihr hättet wahrscheinlich sagen müssen, das sie/er die Absicht hat zurückzukommen.
 
Ja das ist richtig hätten wir im Antrag sagen sollen das er einmal im Jahr zurück kommt! Wird denn das dann auch irgendwie kontrolliert ob er hier in Deutschland ist? Wir haben jetzt erstmal nen Widerspruch gemacht! Sollen wir auch mal prüfen ob er BAföG bekommt?

Grüsse Zwenne
 
Seit kurzem bekommt man auch bafög wenn man sein gesamtes Studium im Ausland verbringt allerdings nur innerhalb der EU. In Australien dürfte das etwas schwieriger werden.

Rausvonzuhaus.de | Studium im Ausland

Auslands-BAföG ist der einfachste Weg der Finanzierung eines Studienabschnitts im Ausland. Auch diejenigen, die in Deutschland kein BAföG erhalten, sollten prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann ein gesamtes Studium gefördert werden, im restlichen Ausland liegt die Förderdauer dagegen in der Regel bei einem, maximal bei zweieinhalb Jahren (der Aufenthalt darf aber gesplittet werden). Für die Förderung eines Studienabschnitts außerhalb der EU muss vorher zuerst ein Jahr in Deutschland studiert werden. Die Studiengebühren können als Vollzuschuss für max. 1 Jahr und max. in Höhe von 4.600 Euro übernommen werden. Das Auslands-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet.Weitere Infos findet ihr unter BAföG 2008: Das neue BAföG.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für die hilfreichen Informationen! Echt klasse wie ihr mir geholfen habt!

LG Zwenne
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten