Kleingewerbe und die Steuern

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switchstance

aloah,

also ich werd n Kleingewerbe anmelden. Neben meinem aktuellen Job.
Leider leben wir in Deutschland, ein Land dessen Staat ned genug Kohle von seinen Bürgern kriegen kann... siehe Kapitalertragssteuer oder Körperschaftssteuer... die behindertsten Steuern ever.. :depp:

also mir gehts darum was ich jetzt letzendlcih Zahlen muss..

Ich lese online das :

Ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann wenn -
ich unter 17500€ Umsatz im Jahr bin (und das werd ich auf jeden sein)

Ich einen Freibetrag von 8004€ hab auf die Einkommensteuer, danach 14%
(da werd ich wohl auch drunter sein)

Und es einen Freibetrag von 24500€ gibt in der Gewerbesteuer, und darunter man keine Gewerbesteuer zahlen muss. Also juckt mich der Hebesatz meiner Stadt auch ned...

Körperschaftsteuer müssen ja nur Kapitalfirmen zahlen, kommt für mich nich in Frage.

Das würde ja heissen das ich nichts zahlen muss..


Was hab ich falsch verstanden?
Wer kann mir da helfen?

Ich schätze mein Einkommen auf mon. ca 400 - 500 €

gruß sI
 
h!!p://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html

danke
 
Du hast ncihts falsch verstandne, dasist wirklich so.
Nur musst du drauf achten, dass du den vermerk, dass du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist, auf jede rechnung drauschreibst.

Außerdem musst du jedes Jahr eine Steuererklärung machen, wo du deine Einnahmen aus Gewerbebetrieb angibst. da sehen die beamten dann, dass der Gewinn unter den Grenzen liegt und setzen den Steuerbescheid dementsprechend auf "0,00€" fest.
Als Anlage uss an die Steuererklärung eine sog. "Gewinnermittlung", in der du Angbist, wie der Gesamtbetrag zustandegekommen ist. Dukannst entweder alle ausgestellten rechnungen kopieren, mist reicht aber shcon eine einfache Exceltabelle wo alle Rechnungen mit Empfänger, Datum Ort, RechnungsNr und natülich dem BEtrag eingetragen sind.
Das wars schon. Zeitafwand: bei einer gepflegten Exceltabelle 20min/ Jahr.

Grüße
 
Bei deiner Einkommenssteuererklärung machst du z.B. mit WISO Sparbuch einfach noch eine Einnahmen-Überschussrechnung und gibst das alles bei deinem FA ab. Natürlich mit entsprechenden Belegen (Eingangs-/Ausgangsrechnungen)

Das sollte soweit alles sein. Dein Finanzamt hilft dir i.d.R. auch gerne weiter.
 
Du wirst schon Steuern zahlen müssen falls du mehr Einnahmen als Ausgaben hast...

Dein genannter Freibetrag auf die Einkommenssteuer bezieht sich nämlich auf deine Einkünfte aus ersten Job und dem Nebenerwerb..

Also dein Gewinn wird einfach entsprechend deines Einkommenssteuersatzes versteuert..

Von der Umsatzsteuer kannst du dich befreien lassen, aber du kannst dann halt auch keine absetzen bei deinen Ausgaben für das Gewerbe.
 
Solltest du den Umsatz von 17500 überschreiten, so ist das glaub ich auch wiederum geregelt, dass das nur einmal bis maximal 50000 sein darf.
Dafür müsstest du dann im darauffolgenden Jahr dann Umsatzsteuer abführen, bleibst zwar Kleinunternehmer aber kannst dann nicht mehr die Bezahlung der UST verzichten.

Dein Gewinn aus der Einnahme-Überschussrechnung kommt auf das Einkommen drauf und bringt dich somit auch zu einem höheren Einkommensteuersatz.
Solltest du Verlust machen, so sei angemerkt, dass ab dem 3.Jahr verlust das Finanzamt sicherlich zickig werden kann und dir das ganze als Liebhaberei aberkennt, folglich davon dann nix abgesetzt werden kann.

Somit zu meinem Kenntnisstand, Verbesserungen les ich gern mit.
 
@ sandfuss1

genau das hab ich nun auch gelesen das sich der freibetrag auf mein komplettes einkommen bezieht.. schön wärs gewesen.. hehe..

ansonsten ist nun soweit alles klar. vielen dank leute..


jetzt hab ich aber noch ne frage was sich auf die scheinselbstständigkein bezieht.

mal angenommen ich hab n kleingewerbe nebenher und schaff sonst normal weiter. wenn ich nun aber nur einen festen kunden habe zählt das dann schon zur Scheinselbstständigkeit? ich mein sobald ich anfang an verschiedene kunden rechnungen zu schreiben kann da doch keiner mehr was sagen oder?
weil ich hab gelesen das wenn man nur einen kunden hat sieht das so aus als wärs ne normale beschäftigung mit nem arbeitgeber..

oder gibts da für kleingewerbetreibende ne andere regelung?
 
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