Krasse Ebay Abzocke, VW Golf

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H3h3 für 3 sec würd ich den wagen aba voll ggn die wand fahren x)
isz zwar lustig aber trotzdem asi
 
ich denke schon, dass sich der typ es löeisten kann das zu bezahlen.

guckt euch mal an, was der gekauft hat oO alles dinge über 2000€, meistens autos.

die idee ist eig sehr gut um geld zu machen. und wenn jmd zu doof für diese welt ist hat er selber schuld.

mfg
 
hi,

ich finds gut :D - naja, man sollte vorm kauf gut lesen und wenn da drinne steht...mietung für 3 sekunden...wenn es auch dann noch eingehalten wird, vom verkäufer, dann kann dem normalerweise keiner was Oo steht ja da und fertig :)

trotzdem unfair ^^




mfg
 
Hm ich behaupte mal ganz frech ...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Da kann der Käufer rein gar nichts machen, im gegenteil ist jetzt nicht ein Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt abgeschlossen worden?

Naja Shit Happens!
 
Ich würd mich 3 sek. ins auto setzen und dann vollgas gegen ne mauer brettern.

fragt sich nur ob sich das in 3 sek. aus geht...

Ansonst:
Schweinerei sowas.
Aber Autokauf im Internet? Niemals!
Viel zu riskant, da zahl ich lieber 100€ mehr und hab einen fixen händler bei dem ich mich beschweren kann wenn was nciht passt.

Lg
 
Mal in die Berertungen des Käufers gesehen?


Trotz Abruch ein sehr netter Kontakt


Also werden die sich wohl geeinigt haben..
 
hahahaha is ja genial :D

aber dieser mann tut mir auch voll leid ... erst freut er sich t0tal darauf das er ein auto bekommt , und dann darf er nur 3 sekunden drinne sitzen und muss dann austeigen und das geld bezaglen ... find ich asozial:fuck:
 
LOL!

Zu dumm wenn man nicht alles liest!

Ich sag ja immer: wer lesen kann ist klar im vorteil!^^
 

Gilt aber nur für Österreich

:D


Trotzdem wird der Verkäufer nicht erfolgreich auf Zahlung klagen können! Denn solch ein Geschäft verstößt regelmäßig gegen die guten Sitten und der Kaufabschluß ist damit unwirksam. Dafür darf der Verkäufer einen ganzen Batzen Gebühren an Ebay zahlen. ;)

Im Übrigen ist der Angebotstext ganz klar irreführend in der Überschrift.
 
Gilt aber nur für Österreich

Trotzdem wird der Verkäufer nicht erfolgreich auf Zahlung klagen können! Denn solch ein Geschäft verstößt regelmäßig gegen die guten Sitten und der Kaufabschluß ist damit unwirksam. Dafür darf der Verkäufer einen ganzen Batzen Gebühren an Ebay zahlen. ;)

Hallo

Das Gönne ich dem Verkäufer gerne, obwohl wenn das Geschäft nicht zustande kommt braucht er auch nicht zahlen....bzw kann die Abuchung wieder zurückfordern.....er wird dann zwar von Ebay warscheinlich gesperrt werden....nur solange man sich xxx neu Zugänge bei Ebay machen kann....macht man halt einen neuen....

was ich nicht ganz nachvollziehen kann..es waren ja mehrere Käufer die geboten haben.... das ist schon :löl:

(mal schauen was da bei den beiden für Bewertungen kommen )

Gruß Franz
 
MusterMann schrieb:
Trotzdem wird der Verkäufer nicht erfolgreich auf Zahlung klagen können! Denn solch ein Geschäft verstößt regelmäßig gegen die guten Sitten und der Kaufabschluß ist damit unwirksam. Dafür darf der Verkäufer einen ganzen Batzen Gebühren an Ebay zahlen. ;)





Im Übrigen ist der Angebotstext ganz klar irreführend in der Überschrift.

Im Oberen würde er laut HGB (Handelsgesetzbuch) Nicht verstößen. Hab grad mal reingeschaut, habs hier auf der Arbeit mal weiter geleitet die lachen sich hier grad den keks ab ^^.

Aber er hat durch seine Irreführende Überschrift und Angebotsübermittlung kein Anspruch.

Sonst wär das ganze sogar Rechtens.
Ein ähnlicher fall wurde vor dem Landgericht Stuttgart schonmal ausgetagt, und der kläger der gegen das Angebot geklagt hat, hatte verloren.
 
gilt das rücktrittsrecht denn auch für privatpersonen? ich dachte, lediglich bei geschäftsabschlüssen mit partner der mit dem Sonderstatus "händler" (ieine BGB-formulierung gibt es dazu) hat.

und sittenwidrig wird die sache ja höchstens durch den preis.
für 50cent wäre die vermietung wohl rechtens...

wobei der zeitraum ungünstig gewählt wurde. eine minute wäre für den verkäufer wohl besser gewesen^^
und bei beschädigung (mutwillig) eines vermieteten gegenstandes haftet doch ansich der mietende, oder?
 
Irgendwo eine dreiste Sache aber andererseits ist der Käufer einfach selber Schuld!!!

Die Idee ansich ist trotzdem mehr als genial ^^
Die Faulheit mancher Menschen ausgenutzt haha xD
 
So Leute machen Ebay kaputt:würg: :würg: !!! Find ich Kacke !!Sollte sofort von Ebay rausgeschmissen werden !!
Gruß Microprince


Diese Meinung bin ich auch und was da hier so lustig sein sollte...keine Ahnung!:confused:
Ebay scheint wohl stolz zu sein, wenn Betrüger in ihren Auktionen Narrenfreiheit haben, denn sonst hätten sie solche Auktionen schon längst unterboten !
Klar ist hier der Käufer der Idiot, weil er nicht genau gelesen hat, aber darum geht es nicht...es geht darum, das Ebay mit solche Aktionen langsam und sicher in den bach runtergeht !
Einerseits jammert Ebay wegen Betrüger, die in ihrer Auktionen rumgeistern und zum anderen unterstützen sie sowas !
Für mich ist das genauso, wie betrug... und würde deshalb ich nichts zahlen und wenn ich doch zahlen müsste, würde ich auch Ebay verklagen, wegen unterstützung zum betrug !

Sorry, aber das hat mit Humor nichts zu tun!

PS.: ich habe diesen vorfall mal ebay kontaktiert und ich werde euch bescheid geben was rauskam !
 
Genau es gilt nur für Österreich, denn Deutschland hat eine 14tägige Rücktrittsfrist. Steht im 2ten grauen Kasten auf der ersten Seite.
Ich weiß es einfach besser :-)

ja aber nciht bei privatverkauf ....

wie war das mit dem ebay ist nicht mehr das was es einmal war thread hier ^^
 
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