Kündigen während Probezeit

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Heikoo

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Wie kündigt man während seiner Probezeit ? Ist da etwas besonderes zu beachten ?
Oder könnte ich theoretisch einfach nichtmehr hin gehen !?
 
Wenn ich das richtig weiß, hast du während der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist. Es sei denn es ist etwas anderes im Vertrag vereinbahrt. Du bist jedoch während der Probezeit nicht verpflichtet einen Grund deiner Kündigung anzugeben.

Wichtig ist nur das du dir 100% sicher bist das du das auch willst und keinen Fehler machst.

In jedem Fall musst du schriftlich kündigen und nachweisen können das deinem Arbeitgeber die Kündigung zugegangen ist. Dies kannst du tun indem du Ihn Unterschreiben lässt oder einen Zeugen bei der Übergabe hast. Hier ist jedoch etwas Vorsicht geboten, denn ein anderer Angestellter wird im Zeifelsfall nicht für dich aussagen um seinen Job nicht zu gefährden.
Wobei dein Chef die Kündigung mit Sicherheit Unterschreibt um unnötig auflaufende Kosten zu vermeiden in dem Fall das du krank machst.

Wichtig ist wie immer "wer schreibt der bleibt"

Gruß Jebu01
 
omg, hast du dich schon einmal gefragt was bei der Probezeit dahinter steckt?

Bei der Probezeit handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis bei dem du als AN alle Rechte und Pflichten hast wie bei einem normalen Arbeitsverhätnis auch mit wenigen Einschränkungen.

Das wesentliche bei der Probezeit ist die verküzte Kündigungsfrist von 2 Wochen und dass sie nicht am Monatsende zu laufen beginnt.

Rechtlich musst du dass von einer anderen Seite betrachten, der Kündigungsschutz greift noch nicht, weil die Dauer von 6 Monaten dafür noch nicht geleistet ist und hat letzlich nichts mit der Probezeit zu tun.

Werde ich vom Dreher (10Jahre im Betrieb) als Buchhalter befördert und wir vereinbaren eine Probezeit greift für mich als AN trotzdem das Kündigungsschutzgesetz.

Ansonsten musst du dich wie bei jeder Kündigung innerhalb 3 Monate beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst kein Hartz IV :p
Und wie im normalen Arbeitsverhältnis formgerecht kündigen, hast aber nur 2 Wochen Frist.
 
soweit ich weiß reicht es einfach nicht mehr zu erscheinen. da ist nichts mit 14tagen kündigungsfrist.

Rechtlich musst du dass von einer anderen Seite betrachten, der Kündigungsschutz greift noch nicht, weil die Dauer von 6 Monaten dafür noch nicht geleistet ist und hat letzlich nichts mit der Probezeit zu tun.
da gibts aber einen unterschied zwischen Ausbildung und Angestellter. Während einer Ausbildung sind es max. 4 Monate.
 
ähh seloh? Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen oder hast du nur 6 monate gesehen und aufgehört zu denken?
hier geht es nicht um die Dauer der Probezeit. Es geht darum, dass rechtlich das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift und getrennt von der Probezeit zu betrachten ist. Meistens (fast immer) fällt die Zeit der Probezeit auch auf die ersten 6 Beschäftigungsmonate und deswegen wird es oft flasch interpretiert. Letzlich beeinflusst die Probezeit nur die Kündigungsfrist.

Zum Beispiel muss auch der BR angehört werden bei einer Kündigung in der Probezeit. Und daher gilt auch umgekehrt für den AN die gleichen Rechte und Pflichten.

Wie schon oben gesagt, musst du eine formgerecht Kündigung schreiben nur hast du verkürzte Kündigungsfrist. Und du musst dich beim Arbeitsamt melden. Aber bei Küdigung deinerseits siehts eh immer schlecht für Arbeitslosengeld aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frag einfach deinen Ag ob er dir evtl. kündigen würde. Dann haste keine Sperrzeit vom Arbeitsamt aus. Habe ich auch schon mal so hingedreht mit nem AG
 
Wer sagt das ich kündige und zum Amt will ???
Es könnte doch auch sein das ich einen besserbezahlten Job bekommen habe..........:D
 
Nach den ganzen z. T. unheimlich weit vom Ausgangsfall gehendne Antworten mal eine vllt. klare Darstellung:

1. § 622 Abs. 3 BGB: "(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, kannst du jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Kündigst du also am kommenden Montag (14.12.), bist du formell noch bis zum Ablauf des 28.12. bei deinem bisherigen Arbeitgeber angestellt, danach bist du frei und könntest z. B. problemlos am 01.01. bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen.
2. § 623 BGB: Du musst schriftlich kündigen, d. h. mindestens einen Brief tippen und persönlich unterschreiben. Der muss deinem Arbeitgeber auch zugehen (wurde oben angesprochen); das könnte im Einzelfall kritisch sein, aber ich schätze nicht, dass sich der Arbeitgeber da querstellen wird (Zugangsvereitelung o. ä.).
3. Einfach zu Hause bleiben ist KEINE Option, wenn du das Arbeitsverhältnis rechtskonform beenden willst. Faktisch mag das einer Kündigung gleich kommen, rein rechtlich ist es aber KEINE (s. z. B. Schriftformerfordernis nach § 623 BGB). U.U. wäre das sogar nachteilhaft, da der Arbeitgeber so möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz (höchst unwahrscheinlich) oder Vertragsstrafe (wenn im Vertrag geregelt) haben könnte.
4. Der Aufwand für dich ist minimal: Einen Brief drucken & unterschreiben, wenn du willst, kannst du den auch persönlich beim Chef/Personalabteilung abgeben und sparst noch das Porto.
5. Interessant finde ich, dass es tatsächlich Arbeitgeber gibt, die eine Arbeitnehmerkündigung auch freiwillig in eine Arbeitgeberkündigung umbauen. Mag in der Probezeit vllt. noch ein wenig unproblematischer sein, aber als kündigungsgeschützter Arbeitnehmer könnte man dann wunderbar z. B. eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess einklagen, obwohl man selber geht.
6. Eine weitere Möglichkeit wäre auch, zu sofort einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, d. h. einen gemeinsamen Vertrag darüber, dass das Arbeitsverhältnis zu sofort einvernehmlich enden soll. Hier gilt zwar auch das Schriftformerfordernis, nicht aber etwaige Kündigungsfristen. Ist inbesondere dann auch geeignet, wenn - so wie in deinem Fall - der neue Job schon da oder angenommen ist.

Wenn noch fragen bestehen, gerne melden!
 
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis?
Falls Ausbildungsverhältnis: lt. 22 I BBiG ist während der Probezeit jederzeit und OHNE Frist eine Kündigung von beiden Seiten möglich.
 
Es müsste alles in deinem vertrag festgehalten sein über kündigungszeit usw.

Normal ist in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 wochen.

Greez Suseven2
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
2 wochen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen, wie oben schon beschrieben. Man kann mit seinem AG aber auch Sondervereinbarungen treffen, um sofort rauszukommen, falls man wirklich einen besseren Job in Aussicht hat un d der AG das mitmacht!
 
In der Probezeit beträgt die Künigungsfrist 2 Wochen . BGB § 622 Absatz 3

Steht etwas anderes im Arbeitsvertrag , dann ist diese Klausel ungültig ! .

mfg
tekkno
 
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