Hallo Leute,
hab da mal eine Frage
ICh ziehe am 01.07.10 in eine neue Wohnung, meine alte werde ich daher auch spätestens an diesem Tag räumen.
ICh wohne seit 01.06.2009 in dieser Wohnung.
HAbe vor ein paar Tagen die Kündigung per Einschreiben verschickt da der Vermieter sich auf etliche E-mails die ich im April verschickt hatte, nicht gemeldet hat.
In der Wohnung hatte ich einige Schimmelstellen und teilte dem Vermieter dies auch per mail (im April) mit, letztlich hatte ich es selbst behoben, zuvor gab es schon E-mail verkehr, (z.B. Mieterhöhung, sonstige Fragen)
Jetzt hatte ich dem Vermieter auch schon im April eine Mail geschrieben dass ich zum 01.07 ausziehe,ob wir uns um Nachmieter kümmern usw. jetzt hat er sich erst auf die im Mai geschriebene kündigung gemeldet mit dem Hinweis dass die Miete bis zum 31.08.2010 weitergezahlt werden muss.
Ach ist dies so in Ordnung, habt ihr da Erfahrungen?
Habe hier noch den Inhalt des Mietvertrages" Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig"
Stimmt es dann mit dem 31.08.10, ist es nicht der 31.07.2010
Schonmal vorab Danke für eure Antworten
gruß
Ekim:hy:
hab da mal eine Frage
ICh ziehe am 01.07.10 in eine neue Wohnung, meine alte werde ich daher auch spätestens an diesem Tag räumen.
ICh wohne seit 01.06.2009 in dieser Wohnung.
HAbe vor ein paar Tagen die Kündigung per Einschreiben verschickt da der Vermieter sich auf etliche E-mails die ich im April verschickt hatte, nicht gemeldet hat.
In der Wohnung hatte ich einige Schimmelstellen und teilte dem Vermieter dies auch per mail (im April) mit, letztlich hatte ich es selbst behoben, zuvor gab es schon E-mail verkehr, (z.B. Mieterhöhung, sonstige Fragen)
Jetzt hatte ich dem Vermieter auch schon im April eine Mail geschrieben dass ich zum 01.07 ausziehe,ob wir uns um Nachmieter kümmern usw. jetzt hat er sich erst auf die im Mai geschriebene kündigung gemeldet mit dem Hinweis dass die Miete bis zum 31.08.2010 weitergezahlt werden muss.
Ach ist dies so in Ordnung, habt ihr da Erfahrungen?
Habe hier noch den Inhalt des Mietvertrages" Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig"
Stimmt es dann mit dem 31.08.10, ist es nicht der 31.07.2010
Schonmal vorab Danke für eure Antworten
gruß
Ekim:hy:
