Bei mir war damals zuerst die Rentenversicherung zuständig und die haben eine Frist von 4 Wochen, innerhalb dieser Zeit muss eine Entscheidung bei denen fallen, daher wird der Erstantrag meistens abgelehnt.
Der Widerspruch sollte dann innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden, wobei eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erst nach 6 Monaten zulässig ist, das wissen auch die Ämter, also dauert der Widerspruch mindestens 6 Monate bzw. die fangen dann erst an und sagen dem Gericht, ist in Bearbeitung und das dauert daher noch.
Das System ist sehr darauf ausgelegt das die Personen vorher aufgeben ....