Lohn wird zurückgehalten wenn Arbeitsberichte nicht pünklich abgegeben ist das ok?? Frage 

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diboschi

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Hallo
mein Chef möchte das wir unsere Arbeitsberichte, also was wir die Woche gemacht haben mit Stunden und so , immer am Montag spätestens haben. Wer seine Berichte später abgibt soll auch später Geld bekommen und zwar so viel später wie man selber seine Berichte abgegeben hat!!!
Das bedeutet wenn ich 4 mal im monat 3 tage später abgebe bekomme ich 12 Tage später Lohn !!! Darf er sowas überhaupt machen??
 
Darf er nicht.

Aber du könntest doch deine Berichte trotzdem pünktlich abgeben. Machen musst die sie doch sowieso irgendwann.
 
Im Ausbildungsverhältnis könnte es natürlich noch etwas anders sein, aber für nicht erbrachte Arbeitsleistung (in deinem Fall der von DIR nicht zur Verfügung gestellte Betrichte) gibts kein Geld.
Ebenso ist es, wenn man morgens ewig zu spät kommt^^. In dem Fall kann der Arbeitgeber die Leistung entsprechend kürzen.
Der Arbeitnehmer tritt grundsätzlich mit seiner Arbeit in Vorleistung, soll heissen, erst die Arbeit und dann die Kohle:D

An deiner Stelle würde ich mir den Ausbildungsvertrag mal schnappen und bei der Handwerkskammer oder IHK nachfragen.
-------------------------------------------------
Habs gefunden: § 18 Berufsbildungsgesetz
§ 18
Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten.
Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage
wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.
(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat
ist spätestens am letzten Arbeitstag des
Monats
zu zahlen.
http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf

Aber vergiss nicht, auch mal die Pflichten der Auszubildenden zu lesen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also es geht hier nicht um eine Ausbildung sondern um einen festen Handwerksjob. Diese berichte sind so eine Art "Stundenbuch" nachdem wir bezahlt werden bzw. die nur die mehr Stunden errechnet werden
 
Na dann müsste das erste gelten, was ich oben schon geschrieben habe.
Erst die Vorleistung des Arbeitnehmers und dann die Leistung des Arbeitgebers.
------
Hier steht noch einiges dazu drin, vielleicht wirste dort fündig.

Informationen zum Thema Zahlungsverzug des Arbeitgebers
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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