Die T-Com loggt meines Wissens nach schon heute mit. Also Deine IP-Adresse wird in jeden Fall gespeichert. Manche sagen, daß das nur noch bis zu 7 Tage der Fall ist, andere gehen von der früheren Praxis der T-Com aus, welche die Adressen 80 Tage lang vorhielt. Und mehr braucht die Staatsanwaltschaft nicht. Mit der TK-Überwachung kann der Staat dann nur noch zusätzlich sehen, welche Seiten Du angesurft hast, denn das wird dann ebenfalls mitgeloggt werden. Gläserner Bürger, Stasi läßt grüßen
Ob unsere überlastete Justiz sich allerdings allen ernstes Deiner annimmt, Du, der Du vielleicht 3 MP3s ziehst, das bezweifle ich. Das lohnt den Aufwand nicht. Wenn man es gewerbsmäßig betreibt, dann ja. Alles andere sind kleine Fische.
Über den Nachbarsstreit von Herrn Maier mit Herrn Huber über die Blickrichtung der Gartenzwerge freut sich ein Richter viel mehr. Ist auch viel amüsanter, als z.B. ein Geldhai der Musikindustrie, der sich daran aufgeilt einen Bürger wegen 3 getauschter MP3s am Wickel bekommen zu haben. Ist jetzt meine persönliche Meinung.
Edit:
Sorry, vergessen. RS loggt rein gar nichts mit. Stand mal hier im Forum auf Nachfrage bei RS. Und selbst wenn, die Dateien sind paßwortgeschützt. Da muß der Ermittler erst einmal die Seite finden, von wo man eigentlich gezogen hat, um an das Paßwort zu gelangen. Alleine der Aufwand, da wird doch lieber über Gartenzwerge verhandelt im Gericht

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Das einzige was RS evtl. macht ist, Dateien nach einschlägigen Namen zu durchsuchen, also Madonna_Confessions.zip wird gelöscht, UrlaubsbilderFrankreich.zip bleibt erhalten.
Linda