So, da ist mal der ganze Text:
Nicht jedes Auto verträgt E10
E10 kann insbesondere bei hohem Druck und hohen Temperaturen unter Alkoholatbildung korrosiv auf Aluminium wirken. Besonders problematisch ist, dass der Korrosionsangriff bereits nach einer einmaligen Betankung mit E10 ausgelöst werden kann und dann nicht mehr aufzuhalten ist. Hierbei möglicherweise auftretende Leckagen im Kraftstoffsystem stellen zudem ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Hinzu kommen Probleme durch die Lösungseigenschaften von Ethanol für anorganische Komponenten, wodurch das Risiko erhöhter Metallwerte im Kraftstoff gegeben ist. Auch die Verträglichkeit von Dichtungsmaterialen und Schläuchen im Kraftstoffsystem kann problematisch sein. Deshalb sollten nur vom Hersteller freigegebene Modellreihen mit E10 betankt werden.
Vor der Verwendung von speziellen Additiven, die im Zubehörhandel angeboten werden und die E10-Tauglichkeit auch bei nicht „freigegebenen“ Modellen gewährleisten sollen, ist abzuraten!
Zusätzliche Kosten durch E10
Ein Anstieg des Bioethanolanteils verteuert das Autofahren. Zum einen führt der niedrigere Energiegehalt (35% weniger als fossiler Ottokraftstoff) zu höherem Verbrauch. Zum anderen kostet die Herstellung der Biokomponenten mehr als die der zu ersetzenden mineralischen Bestandteile. Ein unverhältnismäßiger Anstieg der Kraftstoffpreise ist nach Auffassung des ADAC unbedingt zu vermeiden. Dies gilt sowohl für E10- wie auch für E5-Kraftstoffsorten.
Der ADAC hat die Bundesregierung deshalb dazu aufgefordert, eine ausreichend Markttransparenz und -überwachung sicherzustellen, um unangemessene Preisanstiege gerade auch bei Super E5 auszuschließen. Im Sinne der Preistransparenz und der Förderung des Wettbewerbs wird auch der ADAC die Preisgestaltung nach Einführung von E10 genau verfolgen und mögliche Fehlentwicklungen thematisieren.aber nun das Positive:
Bestandsschutzregelung für nicht E10-taugliche Fahrzeuge
Zum Thema "Bestandschutzorte" und "Flächendeckung" sieht die Verordnung vor, dass jede Tankstelle, die Super E10 anbietet auch Super E5 anbieten muss. Gleiches gilt auch für Super Plus. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Damit wurden die Forderungen des ADAC zum Thema "Bestandschutzsorte" und "Flächendeckung" voll umgesetzt.
Trotz E10: E5-Sprit bleibt erhalten
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5-Sprit weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013.
Quelle: Bundesumweltminister Röttgen in der ADAC Motorwelt 12/2010
Kennzeichnung von E10-Zapfsäulen
Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig.
Laut Verordnung sind E10-Zapfpistolen mit einem runden Aufkleber „Super E10 schwefelfrei“ bzw. „Super Plus E10 schwefelfrei“ zu kennzeichnen . Zusätzlich müssen an den Zapfsäulen folgende Hinweise deutlich angebracht werden: „Enthält bis zu 10 % Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“
Die Zapfsäulen mit E5-Kraftstoffen werden wie bisher mit „Super schwefelfrei“ bzw. „Super Plus schwefelfrei“ gekennzeichnet . Also weiter normales Super tanken und gut ist..