Neulich in Russland … Diskussion 

  • Ersteller Ersteller StaryWojownik
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ich geb ja zu, dass ich mich noch jung fühle und naiv bin, aber was hat der Artikel mit dem Titel zu tun ?

Ein Mindestmaß an Bezug sollte schon erlaubt sein ;) .
Wenn ich nach Augsburg suche, werde ich in Russland nicht fündig.

Gruß
yuhu
 
ich geb ja zu, dass ich mich noch jung fühle …
Ich wünsche Dir, dass dies immer so bleibt!

… aber was hat der Artikel mit dem Titel zu tun ? […]
Wenn ich nach Augsburg suche, werde ich in Russland nicht fündig. […]
Bezug zum Titel: Nun, zunächst hat es damit zu tun, dass – zumindest in der (halb)offiziellen BRD-Propaganda – Eingriffe dieser Art in das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Regel dem russischen Regime vorgeworfen werden, zudem verfolgt ein Titel gelegentlich den Zweck, Aufmerksamkeit zu wecken.

Gelungen?

Die nachfolgenden Links beziehen sich auf das Reagieren der russischen Justiz gegen das – nach russischer Sicht – gesetzwidrige Auftreten des „Fotzenaufstandes“:
Russland: Meinungsfreiheit unerwünscht | Meinungsfreiheit unerwünscht | ARTE Journal | Die Welt verstehen | de - ARTE
Meinungsfreiheit ? ?Auf dem Weg in die lupenreine Diktatur? ? der Freitag

Nebenbei: Selbstverständlich wird in Russland auch über Augsburg – einer Stadt mit etwa 265.000 Einwohnern, davon (laut Pravda) 30.000 Russen – berichtet.
 
Offenbar legt Herr Ullrich Wert darauf, "dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat". Sicher, es war ein Gericht, daß die Beschlagnahme angeordnet hat. Alles andere wäre auch verwunderlich, ist es doch Sache der Gerichte, so etwas anzuordnen und keineswegs Sache eines Ordnungsreferenten.

Die Frage ist allerdings, ob das Gericht wirklich unanhängig gehandelt hat oder ist solch eine Frage in einer Demokratie wie unserer nicht (mehr) zulässig? Ist Zweifeln an grundlegenden Dingen nicht mehr erlaubt?

Ich lehne mich nun nicht so weit aus dem Fenster, daß ich Herrn Ullrich eine konkrete Rechtsbeugung vorwerfe, dafür bin ich einfach nicht ausreichend informiert. Aber es sieht meiner bescheidenen Meinung nach durchaus danach aus (zumindest hege ich nach der Lekture diverser Quellen einen deutlichen Anfangsverdacht).

Auch dies mag Herrn Ullrich keineswegs gefallen. Aber "getroffene Hunde bellen" heisst es so schön und Herr Ullrich steht diesen in dieser Sache scheinbar nicht nach. Ob er es nun als ehrverletzend ansieht oder nicht ist mir - ehrlich gesagt - schnurzpiepegal. Ich jedenfall unterstelle dem guten Mann nichts, was nicht letzten Endes beweisbar wäre, sondern weise nur auf eine (in meinen Augen nicht unwahrscheinliche) Möglichkeit hin. Jedenfalls würde es mich doch stark wundern, wenn er diese Möglichkeit widerlegen könnte (auch wenn es die naheliegendste Möglichkeit wäre, den Verdacht von sich abzuwälzen). Aber warten wir einmal ab.

Aber mal eine ganz andere Frage. Kann man eigentlich die Ehre von jemandem verletzen, der überhaupt keine hat?
 
Bezug zum Titel: Nun, zunächst hat es damit zu tun, dass – zumindest in der (halb)offiziellen BRD-Propaganda – Eingriffe dieser Art in das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Regel dem russischen Regime vorgeworfen werden, zudem verfolgt ein Titel gelegentlich den Zweck, Aufmerksamkeit zu wecken.

Gelungen?

Jaaah. ;)
Ich glaube schon.
Ich schmunzele oft über deine „radikale“ und provokante Art und Weise, dich auszudrücken.
Ja, das Experiment ist gelungen.
 
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