Offenbar legt Herr Ullrich Wert darauf, "dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat". Sicher, es war ein Gericht, daß die Beschlagnahme angeordnet hat. Alles andere wäre auch verwunderlich, ist es doch Sache der Gerichte, so etwas anzuordnen und keineswegs Sache eines Ordnungsreferenten.
Die Frage ist allerdings, ob das Gericht wirklich unanhängig gehandelt hat oder ist solch eine Frage in einer Demokratie wie unserer nicht (mehr) zulässig? Ist Zweifeln an grundlegenden Dingen nicht mehr erlaubt?
Ich lehne mich nun nicht so weit aus dem Fenster, daß ich Herrn Ullrich eine konkrete Rechtsbeugung vorwerfe, dafür bin ich einfach nicht ausreichend informiert. Aber es sieht meiner bescheidenen Meinung nach durchaus danach aus (zumindest hege ich nach der Lekture diverser Quellen einen deutlichen Anfangsverdacht).
Auch dies mag Herrn Ullrich keineswegs gefallen. Aber "getroffene Hunde bellen" heisst es so schön und Herr Ullrich steht diesen in dieser Sache scheinbar nicht nach. Ob er es nun als ehrverletzend ansieht oder nicht ist mir - ehrlich gesagt - schnurzpiepegal. Ich jedenfall unterstelle dem guten Mann nichts, was nicht letzten Endes beweisbar wäre, sondern weise nur auf eine (in meinen Augen nicht unwahrscheinliche) Möglichkeit hin. Jedenfalls würde es mich doch stark wundern, wenn er diese Möglichkeit widerlegen könnte (auch wenn es die naheliegendste Möglichkeit wäre, den Verdacht von sich abzuwälzen). Aber warten wir einmal ab.
Aber mal eine ganz andere Frage. Kann man eigentlich die Ehre von jemandem verletzen, der überhaupt keine hat?