"normales" Pfefferspray vs. Tierabwehrspray

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Durable

Registered +
Registriert
Nov. 2008
Beiträge
73
Hallo zusammen =)

Ich hab mal ne kleine Frage,
und zwar möcht ich mir ein Pfefferspray anlegen.

Nun steig ich nicht so ganz durch, was man damit machen darf/ erlaubt ist / führen darf....

Laut Wiki Pfefferspray ? Wikipedia :

Pfeffersprays sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.

Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden.

Also was darf ich mit nem "normalem" Pfefferspray als 18 Jähriger machen bzw. wie mit mir führen? Weil die sind ja schon stärker als "Tierabwehrspray".

hoffe mir kann jemand helfen =)

Durable
P.s: Es geht um Selbstverteidigung
 
Ich weis nicht genau, was erlaubt ist, aber des steht ja in wiki..

Aber Tierabwehrspray's sind meist stärker als die für Menschen, wobei mich des jetzt in ner gefahrensituation nicht interresieren würde.

glaubst du wirklich, wenn du ein zustarkes spray gegen einen Angreifer einsetzt bekommst du ärger?

Theoretisch zwar möglich aber der richter ist da sicher auf deiner seite XD
 
glaubst du wirklich, wenn du ein zustarkes spray gegen einen Angreifer einsetzt bekommst du ärger?
Ich will doch das stärkere xD Darum geht es mir ja. Aber anscheinend sind ja komischerweise Tierabwehrsprays heftiger. Womit sich meine Frage geklärt hat =) Werd mir ein Tierabwehrspray zulegen^
 
Viel Vergnügen dann auf der Anklagebank, wenn Du vom Täter wegen Körperverletzung angezeigt wirst.
Du machst Dich vom Opfer zum Täter.
Und glaub' ja nicht, dass alle Richter auf Deiner Seite wären...

Informiere Dich bitte noch ein bisschen genauer.
Im Netz findest Du dutzende Erfahrungsberichte und Urteile.


P.S. Hab' mir vor ein paar Tagen das "Sabre Red" (aus USA) zugelegt.
Und ich hoffe, ich muss es nie benutzen. Gegen welche Lebewesen auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
vor allem solltest du dich über notwehr und auch nothilfe informieren, bevor du das spray zum einsatz bringst. mir sind fälle bekannt, wo opfer verurteilt wurden, welche z.b. an einer haltestelle von "jugendlichen" erst angepöbelt wurden, bespuckt, und auch körperlich angegriffen wurden, allerdings: die agressoren steigerten ihre angriffe von harmlosen verbalen zu tätlichen, da das opfer sie ignorierte. als das opfer dann am ende sein pfefferspray einsetzte, wurde dies vom gericht nicht als notwehr eingestuft - er hätte ja schliesslich schon früher das pfefferspray einsetzen können. o.O
 
Ich weis ja ned ob Durable ne frau ist, aber glaubst du wirklich das wenn du so ein "zustarkes" spray gegen einen potensiellen vergewaltiger etc einsetzt bekommt sie ärger?

sowas nennt man notwehr:D

in so ner situation darf man auch schonmal jemand den Kiefer brechen, ohne ärger zu bekommen und sowas ist schlimmer wie n bisschen pfefferspray.

PS, auch wenn Durable n typ ist kann er ja in gewaltsituationen kommen.

auserdem überprüft das doch kein mensch, ne erfolgreiche abwehr ist ne erfolgreiche abwehr egal mit was.

Und noch was der Angreifer/vergewaltiker/skinn hat das schlimere verbrechen gemacht also wird er ned pezen gehn:D


@ locutus: der richter hatte wohl seinen job verfehlt..
 
Ich will doch das stärkere xD Darum geht es mir ja. Aber anscheinend sind ja komischerweise Tierabwehrsprays heftiger. Womit sich meine Frage geklärt hat =) Werd mir ein Tierabwehrspray zulegen^

Ich konnte zwar bei Wiki nicht erkennen, das die Tiersprays härter sind, aber egal. Sollte dem so sein und du hast zufällig eines im Einsatz gegen Menschen dabei, dann wird das dieses Bewusstsein zum Vorsatz ausgelegt.
Beim Pfefferspray an sich kann man noch von Selbstverteidigung ausgehen. Bei einem bewusst stärkeren Spray ist der Schaden anderer bewusst vorgesehen.

Denk mal drüber nach.

Abgesehen davon, reicht es nicht, wenn der andere 30 Minuten ausser Gefecht ist ... ?
 
Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden.[9]

In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[10] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.

Das würdem ir zu denken geben.
 
Bitte Quelle mit angeben, ShinoX ;)


Linda
 
PS, auch wenn Durable n typ ist kann er ja in gewaltsituationen kommen.
Ich bin ein typ =) das problem ist ein nicht sehr stattlich gebauter xD
Das Pferrerspay soll in extremfällen zum einsatz kommen - is ja wohl klar.

Ich konnte zwar bei Wiki nicht erkennen, das die Tiersprays härter sind, aber egal.
Bei den shops steht bei CS-Spray: Hinweis! Pfeffersprays sind um einiges effektiver^^

P.S. Hab' mir vor ein paar Tagen das "Sabre Red" (aus USA) zugelegt.
Das ist noch häftiger als die normalen Sprays^

Ich glaub ich werd mir das Pro-Tect 15 holen. Das ist eins der schwächsten.
 
CS-Gas ist als Verteidigungswaffe legal, soweit ich weiß. Hab mir vor Jahren auch mal eins zugelegt, aber verloren. Und da ich in einer Notsituation nicht dran gedacht ahbe, das Zeug aus der Tsche zu holen, kaufe ich mir wohl auch kein neues.
Meinen Informationen nach sit jedoch der Gebrauch von Pfefferspray nicht legal, zumindest nicht von allen.
Und wie stark die sind, kann dir doch egal sein. Du willst den Gegner doch nicht dauerhaft schädigen, sondern nur für den Moment ausschalten, damit du abhauen kannst.

Guck nur, dass du ein Mittel findest, das den Stoff in einem Strahl aussprüht, und nicht alles verteilt. Man trifft zwar so schwerer, aber es kann auch nicht "nach hinten" losgehen. ;)
 
In der Armee haben wir gelernt, dass weder die im Zivilen verkauften Pfeffersprays noch die wohl etwas stärkeren militärischen Geräte gegen Tiere was nützen. Also dürften wohl die "Tierabwehrsprays" einiges stärker sein.
Wie die Gesetzeslage aussieht kann ich dir aber nicht erklären.

gruss
 
sowas nennt man notwehr:D

in so ner situation darf man auch schonmal jemand den Kiefer brechen, ohne ärger zu bekommen und sowas ist schlimmer wie n bisschen pfefferspray.

Tut mir leid Geardi123, aber da liegst du daneben. Und wenn ich dann noch an anderer Stelle lese, dass du demnächst eine WBK beantragen willst und somit vielleicht sogar selbst mal zum Waffenträger wirst, dann wird mir schon ein wenig Angst und Bange, solltest du dich irgendwie mal bedroht fühlen.

Wenn du dich schon mit dem Thema »Notwehr/Nothilfe/Notstand« (StGB § 32 ff.) auseinandersetzt, informiere dich auch bitte mal zum Thema »Notwehrexzess« (intensiver N.~ bzw. extensiver N.~). Es geht bei Notwehr darum, einen gegenwärtigen, rechtwidrigen Angriff abzuwehren. Allerdings muss die Gegenwehr in Relation zum Angriff stehen. Wenn dich jemand anpöbelt und du die Person dann mit zwei Kugeln niederstreckst oder dreimal auf sie einstichst, ist das keine Notwehr mehr. Es hängt also nicht davon ab, wie schlimm die eigentliche Körperverletzung ist, die du zur Gefahrenabwehr begehst, sondern inwieweit dein Tun relativ gesehen zur Art und Intensität des Angriffes passt und somit noch durch »Notwehr« gedeckt wird.

auserdem überprüft das doch kein mensch, ne erfolgreiche abwehr ist ne erfolgreiche abwehr egal mit was.

Glaube es oder glaube es nicht, aber das wird gegebenenfalls auf jeden Fall durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden und »erfolgreiche Abwehr« ist keinesfalls gleichzusetzen mit »straffreier, erfolgreicher Abwehr«. Von einer vermeintlichen Notwehr ausgehend, kann vor Gericht dann doch schon mal ein Exzess postuliert werden. Und wenn es ganz blöd gelaufen ist und der eigentliche Aggressor im Verlauf der »Notwehr« zu Tode kam, kann man sich auch durchaus mal mit einer Anklage wegen Totschlags konfrontiert sehen. Es zählt nämlich nicht dein subjektives Rechtsempfinden, sondern die gesellschaftliche und somit durch Staatsanwaltschaft und Gericht vertretene Rechtsauffassung. Was mich auch direkt zum letzten Punkt bringt:
Und noch was der Angreifer/vergewaltiker/skinn hat das schlimere verbrechen gemacht also wird er ned pezen gehn:D

Das ist auch ein klassischer Denkfehler. Viele Straftäter – auch die vermeintlich »harten« Kerle – schreien dann am lautesten nach dem Gesetz und dem Rechtsstaat, wenn ihnen mal ein Unrecht geschieht. Dann nehmen sie es plötzlich sehr genau.


Liebe Grüße,
—CentCom
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun steig ich nicht so ganz durch, was man damit machen darf/ erlaubt ist / führen darf....

Laut Wiki Pfefferspray ? Wikipedia :

Also was darf ich mit nem "normalem" Pfefferspray als 18 Jähriger machen bzw. wie mit mir führen? Weil die sind ja schon stärker als "Tierabwehrspray".

Alle Pfeffersprays in Deutschland werden als Tierabwehrspray deklariert. Dann unterliegen sie nicht dem Waffengesetz und sind frei und ohne Altersbeschränkung führbar. Hat mit der Stärke also nichts zu tun!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten