Der Anwalt ist eingeschaltet, er wird ja wohl wissen was zu tun ist.
Du kannst unter ..insolvenzbekanntmachungen.de, den Insolvenzverwalter ausfindig machen. All das sind aber nur Nebensachen, die Hauptsache ist, dass du bei der Polizei Strafanzeige Betrug beantragst. Dass viel Geld verloren sein wird ist sowieso klar.
Privatinsolvenz heisst nur, dass er nicht zahlungsfähig ist, nicht dass pfändbare Gegenstände und dazu gehört ein Auto das er nicht bezahlt hat, herausgerückt werden müssen. Die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes nennt dir den zuständigen Gerichtsvollzieher - den kannst du anrufen und auch um Auskunft bitten, ob der Wagen von ihm gesichtet wurde.
(Natürlich darf er dir eigentlich keine Auskunft geben

aber deinem Anwalt auf alle Fälle - Versuch macht kluch)
Der Käufer des unbezahlten Wagens wird es nicht leicht haben diesen anzumelden, zumal du ja dann das Auto bei der Polizei gemeldet hast. Stichwort Unterschlagung.
Vorgenanntes entspricht keiner Rechtsberatung -auskunft, dein Anwalt weiss wie man so etwas angeht.
Wie lange ist das her, dass er "dein" Auto hat?
Ergänzung: 42000 Einwohner und fast 700 Privatinsolvenzen die registriert sind (seit Bekanntmachung im Internet) Mannmannmann
