Pornoproduzenten verklagen Tauschbörsennutzer

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H

*Hammy*

Nicht nur die Film, Musik und Spielindustrie jagen und klagen die Tauschbörsennutzer, sondern auch die Pornoproduzenten wollen Kohle sehen und zwar 790 € pro Datei...eventuell auch mehr !
Und so wie ich es gelesen habe, gibt die Telekom Austria * freiwillig * die Daten, der Kunden an den Staatsanwalt weiter !

ich sag nur soviel....die Mitarbeiter können sich um einen neuen Job umsehen, weil die Telekom sehr schnell, die Kunden verlieren werden!

Hier der Link:

Pornoproduzenten mahnen P2P-Nutzer ab - futurezone.ORF.at

lg Hammy
 
Die Überschrift ist kein ganzer Satz..
OT: Zum Glück nur in Österreich haha!
 
oh oh ooohh, ich glaube noch mehr "pannen" kann sich die Telekom nicht mehr leisten.... dabei ging es der mal so gut, und jetzt verkackt die alles...
 
Egal , ob Telekom Austria oder deutsche Telekom....beide haben auf jedemfall, das Vertrauen der Kunden komplett verloren !
Die deut. Telekom * verschenkt * und die Öst. Telekom * spendet * die privaten Daten der Kunden !
Frag sich nur, wie lange RS sich noch hartnäckig haltet....!
 
solange wie nötig xD, wenn die daten rausgeben sind sie eh pleite, also nach dem motto:
"gekämpft wird bis zur letzten "ip""
 
*Hammy* schrieb:
Frag sich nur, wie lange RS sich noch hartnäckig haltet....!

So lange wie sie Kunden haben wollen. :D

Zum Topic: Wer über p2p lädt - selbst Schuld! Mehr gibts da imho nicht zu sagen!

Shadow
 
@ *Hammy*
Wenn Du im Threadtitel wenigstens p2p erwähnt
oder im Startpost p2p mal fett markiert hättest :D

So wat gibbet hier doch gar nich...
und Pornos...
wo werden die denn hier verteilt :D
Ich kenn' hier nur die diversen "Aufklärungsforen" in Bild und Ton ;)

Don't panic, please ;)

mfg
 
Nachricht ist alt. Udo Vetter hat im Lawblog schon lange darüber geschrieben

Hier: (chronologisch nach hinten):
law blog Archiv Tauschbörsen: Kleine Fische dürfen schwimmen

law blog Archiv Staatsanwälte ermitteln gegen Staatsanwälte

law blog Archiv Porno-Abmahnungen kosten Millionen

Wichtig:
Filesharing: LG Krefeld untersagt Weitergabe von Nutzerdaten
law blog Archiv Filesharing: LG Krefeld untersagt Weitergabe von Nutzerdaten


Zitat
Namens und im Auftrag meines Mandanten beantrage ich schon jetzt, Akteneinsichtsgesuche der Anzeigenerstatter abzulehnen. Die Akteneinsicht wäre unzulässig. Zur Begründung verweise ich auf den beigefügten Beschluss des Landgerichts München I vom 12. März 2008 (5 Qs 19/08). Ebenso hat das Landgericht Saarbrücken am 28. Januar 2008 entschieden (5 -3- Qs 349/07).

Sollte entgegen der Rechtslage doch Akteneinsicht gewährt werden, behält sich mein Mandant sämtliche (Amtshaftungs-)Ansprüche gegen das Land vor.
Quelle:
law blog Archiv Mit dem Zaunpfahl winken


Ich glaube der verklagte Ösi sollte mal den zuständigen Staatsanwalt fragen, ob dieser gerne Erfüllungsgehilfe der US-Pornoindustrie ist? Allerdings nicht ohne Verweis auf die alten Fälle in der BRD
 
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