Problem wegen Strafanzeige im Internet

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Hallo,

hier gibt es nichts zu überlegen. Du alleine weißt, ob Du irgendetwas kostenpflichtiges gemacht hast. Falls ja, so musst Du natürlich auch dafür zahlen.

stimmt in dem fall (mal von der abzocke abgesehen) auch nicht.
online gilt das fernabsatzgesetz. er kann sich online also wer weiß was kaufen, er hat immer 14 tage zeit, wo er sagen kann: äh ja will doch nicht haben
 
Meine Frau war auch mal in so ner Situation, in der sie von so einer Firma belästigt wurde. Sie hatte auf einer Internetseite ihre richtige Anschrift angegeben und so flatterten Mahnungen von einer Katja Günther zu uns nach Hause.

Das alles, E-Mails, Anwaltsschreibung, Inkassokram kann man getrost abheften/ignorieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post kommt, muß man dagegen Einspruch erheben. Wenn man dies nämlich versäumt, sieht es schlecht für einen aus. Ansonsten ist alles im grünen Bereich.

Wenn Du übrigens sowas per Post bekommst, melde Dich doch mal bei der jeweiligen Bank und schildere die Situation. Dann kann es durchaus vorkommen, dass sich der liebe Anwalt eine neue Bank suchen muß, was nun im Falle von Frau Günther schon öfters der Fall gewesen ist :)

Und was man von vornherein bei sowas machen soll, wenn man sich unschlüssigt ist: Googlen! ...wenn es mehrere Einträge dazu im Internet gibt, ist es wahrscheinlich, dass es sich um Betrug handelt. Dann kann man sich noch an die Verbraucherzentrale wenden, um sicher zu gehen.

Viele Grüße
 
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