hmm... Also, ich bin mir da nicht so sicher, es kommt drauf an wo der Server steht, weil zum
Beispiel der Schweiz, muss die IP gesetzlich bis 10 Jahren nachvollziehbar sein. Gilt auf alle
Dokumenten, wie z.B. dumm gesagt: „einen Betzahler Einzahlungsschein“. Jedoch, wenn dies
den Tatsachen entspricht, so könne sie den vorwand benutzen, das sie die Datenmenge nicht
sichern können.
Wäre wiederum gelogen, da die Datei, locker paar tausend IP logs speichern kann und nicht
größer wird als vielleicht grad mal 100kb. (Wäre ja beschämend, 1000ende GB anzubieten,
aber selber keinen Speicher zu haben).
Und so offizielle schreiben, ist auch was, wo dem Image schaden könnte, wenn sie die
Wahrheit publizieren würden.
PS: Bin kein Schwarzmaler, kenne nur einige fälle.