Rechtsschutzversicherung beginnt wann?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

minimalwerk

Registered +
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
20
Hallo liebe Community,

vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen :)
Ich habe momentan ne Diskussion mit meiner Freundin laufen ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt die sofort anläuft. Ich bin der Meinung, dass man bei Abschluss einer RSV erst 3 Monate warten muß bevor man Leistungen in Anspruch nimmt (bei meiner steht es sogar so im Vertrag). Meine Freundin meint jedoch ihr Makler hätte gesagt dass geht per sofort.

Hat einer da Erfahrungswerte?

lieben Gruß, minimalwerk
 
sofort kannst du vergessen. jede rechtschutzversicherung hat eine ausschlußklausel bezüglich übernahme der kosten aus laufenden rechtl. auseinandersetzungen, bzw. 3- 6 monate nach vertragsbeginn.

macht ja auch sinn, sonst könnte jeder, der eine rechtsstreitigkeit in "planung" hat, noch schnell eine entsprechende versicherung abschließen.

Der Versicherungsschutz zur Rechtsschutzversicherung beginnt ab dem, in der Police genannten Zeitpunkt.

Bei sehr wenigen Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung bestehen Wartezeiten, das ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Durch die Wartezeit soll ausgeschlossen werden, dass ein Versicherungsvertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung abzeichnet.

Bei folgenden Leistungsarten gilt in der Regel eine dreimonatige Wartezeit:

* Berufs- und Vertragsrechtsschutz in allen Formen
* Arbeitsrechtsschutz
* Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Eine dreimonatige Wartezeit besteht teilweise bei folgenden Leistungsarten:

* Sozialgerichtsrechtsschutz
* Rechtsschutz in Vertrags- und Schadensrecht
* Steuerrechtsschutz vor Gerichten
* Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Bei folgenden Leistungsarten besteht keine Wartezeit:

* Verwaltungsgerichtsrechtsschutz
* Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
* Strafrechtsschutz
* Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbrecht
* Datenrechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug
* Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es um Geltentmachung von Schadensersatzansprüchen geht z.B. bei Haftpflichtschäden
* Schadensersatzrechtsschutz
* Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Wenn bisher bei einem anderen Versicherer ein Rechtsschutzversicherungs-Vertrag bestand und der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung übergeht, entfällt in der Regel die Wartezeit.

Quelle: versicherungsvergleich.de
 
Habe mal das hier im Netz gefunden:

§ 4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:*)
(1) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines
Rechtsschutzfalles
a) im Schadenersatz- Rechtsschutz gemäß § 2 a) von
dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden
verursacht wurde oder verursacht worden sein soll;
b) im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrecht gemäß § 2 k) von
dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage
des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten
Person zur Folge hat;
c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in
dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen
Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen hat oder begangen haben
soll.
Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn
des Versicherungsschutzes gemäß § 7 und vor
dessen Beendigung eingetreten sein. Für die Leistungsarten
nach § 2 b) bis g) besteht Versicherungsschutz
jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach
Versicherungsbeginn (Wartezeit)
, soweit es sich nicht
um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund
eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues
Kraftfahrzeug handelt.


Hoffe ich konnte dir damit helfen

Gruß Marx1980
 
hrhr, wußte doch dass ich recht habe^^
danke für eure Antworten :)

gruß, minimalwerk
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten