Rentner werden Zuschüsse gekürzt, weil Sohn reich ist

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Scarecrow

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Moin,

auf meiner täglichen Morgentoilette habe ich in der Zeitschrift "Freizeit Spass" einen Artikel entdeckt, den ich doch etwas komisch finde. (Zu finden weiter unten als .jpg's)

Es geht darum:

Ein 65-jähriger, der gesundheitlich angeschlagen ist, redet über seinen reichen Sohn, der durch das Fernsehen bekannt ist und Millionen verdient. Dem Mann werden bestimmte Zuschüsse weggenommen, da sein Sohn reich ist und die Gesetze es so vorgeben, dass dann dieser Sohn dafür aufkommen soll. Doch dieser will keinen Kontakt zum Vater und zahlt nichts. Kam mir die Frage, welcher "Star" denn sowas macht.

Verwunderlich: Auf der nächsten Seite steht "Gewinnen Sie eine von 25 CD's des Komik-Stars Mario Barth"

Ist das Zufall oder pure Absicht? Ich meine so einen kleinen "Nebenartikel" kann man ja auf jede Seite packen, wieso dann gerade so die Seite, wo ein Mann von seiner schlechten Situation redet?

Hier sind die Artikel, in denen ich einige "Hinweise" markiert habe:



MfG Scarecrow

P.S.: Warum ich solch eine Zeitschrift lese? Antwort: Auf dem Klo brauche ich nichts anspruchsvolles und die Kreuzworträtsel sind einfach xD
 
Moin,

nein das mit Mario Barth ist kein Zufall, genau dieser Star ist gemeint. Aber diese Geschichte ist schon ganz schön alt. Immer wieder faszinierend wie oft die solche Artikel wieder rauskramen. Damals Stand aber auch gleich noch der Artikel von Marrio Barth daneben, wo erklärt wurde wieso er nicht zahlt und wie sich sein Verhältnis zu seinem Vater so entwickelt hat.

Ps. Ich ahb den glaube ich malin einer Super Illu oder Bild der Frau gelesen (beim Friseur^^)

MfG Alman
 
Dann soll er seinen Sohn halt (zivilrechtlich) verklagen. Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbewert. Auch ein Sohn ist seinem Vater (bei Bedürftigkeit) zum Unterhalt verpflichtet. Ohne die Gründe zu kennen : Es gibt wesentlich krassere Fälle. So wurde bspw. ein Kind zum Unterhalt an seinen Vater verpflichtet, der es als Kleinkind sexuell mißbraucht hatte.

Insofern ist auch klar, warum sich der Staat seiner "Fürsorgenpflicht" entzieht. Diese Pflicht greift grundsätzlich erst nachrangig ein, sofern kein anderer anderer verpflichtet werden kann.
 
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