LukZen schrieb:
ich bin ein absoluter laie bei sowas, aber warum lässt sich hier nicht §119 anwenden?
hat er schon schuldhaft gezögert?
ich meine seinen irrtum entdeckt hat er ja erst vor 5 tagen...
Prinzipiell wäre das schon denkbar, wenn man aus einer falsch eingegeben Bestellung anhand der Fahrzeugdaten einen Erklärungsirrtum konstruierte. Nur leider könnte damit nur der Vertrag an sich beseitigt werden und nicht mögliche SchE-Ansprüche für den Leihwagen etc realisiert werden.
franzl-2 schrieb:
Er braucht aber keinesfalls für den erstandenen schaden zu haften, da du jederzeit die Klötze hättest bestellen können, so einen Schaden ersetzt dir keine Versicherung, wenn das Paket verloren geht bekommt du auch nur den Warenwert und nicht das damit verursachten Ausfall.....das du mit dem Auto nicht mehr fahren konntest...
Das ist so nicht richtig! Der Verlust des Pakets auf dem Postweg ist doch ein ganz anderer Sachverhalt!
Die zentrale Frage in diesem Sachverhalt ist, inwieweit der Händler schuldhaft gehandelt hat bzw. ob die Bremsklötze mangelbehaftet sind. Wenn ein Mangel vorliegt, zu dem auch die Lieferung eines Aliud zählt (§434 Abs. 3 GBG), werden sicherlich die Mängelrechte des Kaufrechts eingreifen. Problematisch ist, dass du die Klötze auf eigene Veranlassung hin hast wechseln lassen, bevor du dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung gegeben hast, z.B. durch die Lieferung passender Bremsklötze. Insoweit sehe ich leider schwarz für SchE-Ansprüche bezüglich der KFZ-Ausfallkosten, da du diese selbst veranlasst hast.
Was allerdings noch möglich erscheint: SchE neben der Leistung für die Reparaturkosten aufgrund mangelhafter Bremsklötze oder SchE statt der Leistung, wenn du kein Interesse mehr an der Leistung hast und Kosten für eine Ersatzbeschaffung geltend machen möchtest. Fraglich ist dafür dann auch wieder, inwieweit die Rechte aufgrund deines Handelns evtl schon verwirkt sein könnten und, ob überhaupt eine Pflichtverletzung seitens des Händlers vorliegt.
Das Problem ist: Hat der Händler eine feste zusage für die Passform der Bremsklötze übernommen, wenn die Kunden die Daten anhand des Fahrzeugsbriefs (Schlüsselnummern) eingeben? In Betracht kommt hier sicherlich die kaufrechtliche Garantie im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie und dann wäre der Händler sicherlich in der Haftung. Sofern allerdings (und da verlassen mich meine techn. Kenntnisse) mehrere Bremsteil-Kombinationen für eine Schlüsselnummer möglich sind, könnte das Verschulden und damit auch die Pflichtverletzung entfallen. Genau kann ich das aber nicht beurteilen.
Ergo: SchE ist grundsätzlich möglich, allerdings hier fraglich und möglicherweise durch dein Handeln ausgeschlossen.