Gut, dass sich die Piraten in diesem Fall sogar als Geschädigte gegen das FBI zur Wehr setzen. Denn wenn schon Schäden aufgerechnet werden sollen, dann bitte auch die Schäden der Piraten.
Ob es der vom FBI vertretenen Film- und Musikindustrie etc. gelingen wird, die angeblich entstandenen Vermögensschäden zu beweisen, bleibt abzuwarten.
Es gibt auch schon Überlegungen, die die angeblichen Schäden sehr in Frage stellen::read:
Zitat Anfang:
Geschrieben von frank_aus_wedau am 21.01.2012 um 18:59:
Nun ... geht man von der Definition dessen aus, was man gewöhlich als "Schaden" definiert, muss man die finanziellen Verhältnisse vor und nach dem Schadenereignis gegenüberstellen. Und hier wird es in der Tat schwierig, wenn (wie das in den meisten Fällen sein dürfte) die Leistung gegen Entgelt niemals in Anspruch genommen worden wäre.
Bei konkreter Betrachtungsweise beträgt der finanzielle Schaden (und um den geht es hier) in solchen Fällen letztlich 0,00 USD. Der illegale DL hat das Vermögen des "Geschädigten" in keiner Weise verändert.
Und was runtergeladen wird, dürfte im Fall von Filmen auf DVD/Blue-Ray zudem nicht das "hochwertige" Produkt sein, sondern eine qualitativ schlechtere "gerippte" Kopie, so dass sich das Vermögen des Schädigers keineswegs um den kompletten Kaufpreis erhöht. Da es sich zudem um eine illegale Kopie handelt, die nicht veräußert werden darf, düfte der "Marktwert", um den sich das Vermögen des Schädigers erhöht hat, nur minimal sein.
Fazite für die oben benannten Fälle:
1. Dem "Geschädigten" ist überhaupt kein moetärer Schaden entstanden.
2. Das Vermögen des Schädigers hat sich nur unwesentlich erhöht.
Solche "Mondrechnungen" sind im übrigen auch bei der Berechnung von Steuerausfällen sehr beliebt. Es wird "theoretisch hochgerechnet" ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, eine konkrete Berechnung anzustellen.
Ein Freund, der zum hieigen Landesrechnungshof gewechselt ist, hat durchblicken lassen, dass auch die "verschwendeten Steuergelder" in nicht unerheblichem Umfang Ergebnis ebensolcher Hochrechnungen sind. Wenn ich häufig die Fordeung höre: "Für diese Gelder müsste man die Verursacher persönlich haftbar machen", muss ich stets schmunzeln. Wenn anlässlich einer stichprobenweies Überprüfung ein Schaden von 500.000,- gemeldet wird, ist es durchaus möglich, dass bei der Prüfung selbst nur ein Betrag von 5.000,- festgestellt wurde. Bei den restlichen "fiktiven" 495.000,- kennt man weder die (konkret) geschädigte Stelle, die den Schaden geltend machen müssten noch den Schädiger. Also keine glücklichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Regressforderungen.
In Sachen Musik-/Filmindustrie geht inzwischen wirklich jeder Leser davon aus, dass er mit absurden und irrealen Zahlen getäuscht wird. Solche "Unehrlichkeit" sorgt nun nicht gerade für Symphatie seitens der verschaukelten Leserschaft und könnte durchaus mitverantwortlich sein, wenn das Unrechtsbewusstsein der Täter noch weiter sinkt
Frankie
Zitat Ende