Schwierige Situation (Ebay)

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kai007

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Juli 2007
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Hi

Ich habe ein dvd player bestellt.
Er ist NEU, aber schon paar Jahre alt.
Er hat ihn als NEU verkauft, aber auch, dass es keine Rückgabe etc. gibt.
Der DVD Player ist aber defekt.
Er war auf jedenfall NEU, dass kann ich bestätigen.
Auf meine erste Mail hat er geantwortet, auf die 2 wegen Garntie noch nicht.

Was nu?
Ich kann ihm zwar eine negative Bewertung geben, doch dann wird er mir auch eine geben.

MfG
 
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wird er nicht, verkäufer können dich nichtmehr schlecht bewerten um rache bewertungen auszuschliessen.


wenn er händler ist muss er das gerät zurück nehmen, wenn es neu war, fernabsatzgesetz usw.

wenn er als privatperson unter ausschluss von garantie/rücknahme/gewährleistung verkauft hat, kannst du nur freundlich fragen
 
hi,
nein Privatperson.

Ich finde es deshalb ein schwierige Situation, weil die Ware ja defekt ist und das muss man doch schrieben, wenn es so ist.
Jedoch ist halt hier die Neuware, die aber schon Jahre alt ist, defekt.

MfG
 
naja auch neuware kann defekt sein, frag ihn ob er ne rechnung vom artikel hat, eventuell kannst du dich mit dem herstelle rin verbindung setzen und bei dem um reperatur oder nachbesserung bitten.

wie soll er angeben das die sache defekt ist wenn es sich um originalVERPACKTE neu ware handelt (=heisst für mich _NICHT_ ausgepackt!!)
 
Hallo Kai,
und was war denn die Auskunft in der Verkaufsanzeige über die Funktionsfähigkeit?
Das ist doch entscheidend. Wenn er geschrieben hat, neu, aber defekt hast Du Pech gehebt - wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Poste doch mal die kpl. Verkaufsaussage dann kann man dazu was sagen.

In jedem Fall könntest Du anbieten, den Kauf rückgängig zu machen, ansonsten negative Bewertung bzw. über ebay Betrugsabsichten prüfen lassen (>ebay:Probleme klären), falls das Gerät als neu und funktionsfähig geschildert wurde. Dann wird der verkäufer schlimmstenfalls ausgeschlossen bzw. verwarnt.

Ansonsten: Immer vorher die Bewertungen genau untersuchen, und den Text penibel durch lesen. Kann schnell passieren so was.

Grüße McJupp

PS: paar Jahre alt bedeutet, dass auch kein Hersteller oder Ersthändler da irgendeine Garantie drauf geben wird.

PPS: wie soll er angeben das die sache defekt ist wenn es sich um originalVERPACKTE neu ware handelt -
Das müsste er schon, denn wenn er Sachen verkauft müsste er zumindest vorher die Funktion prüfen um zu behaupten es sei funktionsfähige Neuware....
 
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Meine Meinung:

Wenn das Gerät noch eingeschweißt/versiegelt war, haftet der Private Verkäufer nicht.
Dann ist nur zu hoffen, dass er noch eine Rechnung hat, um die Garantie beim Hersteller abzugreifen.

Wenn das Gerät bereits ausgepackt war, könnte man ihm unterstellen, dass er vom dem defekt gewusst habe.
 
Hi,

er beschriebt nur das genaue Modell und, dass er ihn geschenkt bekommen hat (geburtsatg) und er aber einen mit einem anderen display wollte und er originalverpackt und neu verkauft wird.
Auf Bewertungen schaue ich grundsätzlich!
Er hat 100% Positiv, wie ich auch.
Ich bin kein Mensch, der schlecht über andere denkt. Deshalb wirds mich auch schmerzen, ihm eine negative bewertung zu geben. oder einen neutrale.
Denn er wusste ja auch nicht, dass der Player hin is.

Wenn er schon NEU ist und 100% hat, da kann doch nichts schiefgehen, hatte ich mir gedacht.

MfG
 
Neu aber ein Paar Jahre alt war dein Risiko. Kommt sicher auch darauf an, wie und wo er gelagert wurde. Verkaufe ihn als Ersatzteilspender weiter und hake es unter Lehrgeld ab.
 
"Denn er wusste ja auch nicht, dass der Player hin is.
Wenn er schon NEU ist und 100% hat, da kann doch nichts schiefgehen, hatte ich mir gedacht."

OK, aber dann müsste auch er interessiert sein, dass sein Bewertungsprofil sauber bleibt. WIe weiter oben schon jmd geschrieben hat, er kann dir keine Negative reindrücken, das gibts nicht mehr. Wenn er also den Artikel nicht zurücknimmt, bleibt dir zumindest dieser Weg. Aber ich schließe mich auch Crackspider an: Wenn die verschweißte(?) Verpackung geöffnet war, muss man Betrugsabsicht unterstellen, denn dann wird er es schon gewusst haben. Und Geburtsatg und anderes Display - man kann sich auch bessere Ausreden einfallen lassen. Insofern - egal was wie wo, bei Verkauf obliegt dem Verkäufer auch im Rahmen von Sorgfaltsverplichtung eine Prüfung des Artikels damit die Behauptungen über "die zugesicherten Eigenschaften" der Wahrheit entsprechen.

Schlag ihm vor: Rückgabe und Annulierung des Kaufs oder Negativbewertung plus Prüfung durch ebay. Alles andere heißt: Lehrgeld....

Schöne Grüße,
McJupp
 
Schlag ihm vor: Rückgabe und Annulierung des Kaufs oder Negativbewertung plus Prüfung durch ebay.

Ist ja fast schon ne Drohung...;)
Werde Ihm höchstens Neutral Bewerten.
Ich habe den Player ziemlich günstig bekommen und er kann ja nix, dass er kaputt ist.
Außer durch Falschlagerung...(Weiß ich ja nicht, er kann ja schon immer defekt gewesen sein)
Warte nun seine Antwort ab.
Zunächst mal ein DANKE für Eure Antworten!

MfG
 
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wenn der private verkäufer in der auktion eine rücknahme/gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hat, hast du einfach mal pech gehabt. du kannst ihn nett fragen ob er den player nicht vllt doch zurück nimmt, aber das wars auch schon. drohungen bringen dich meistens kein stück weiter.
 
Halt, halt!
Ganz so einfach ist das nicht für einen Verkäufer, auch nicht bei Privatauktion und alles ausgeschlossen: Der Ausschluss der Rücknahme gilt nur soweit, wie der Artikel alle zugesicherten Eigenschaften aufweist, wie z.B. geschilderte Funktion. Einen Artikel als funktionierend anpreisen und dann defekt verkaufen und dann behaupten "ich habe doch Rücknahme ausgeschlossen" ist auch nach deutschen Recht noch immer Betrug und führt zu dem Recht auf Rücknahme, auch bei einer privaten Auktion. Deshalb gibt es bei "ebay-Probleme klären" auch einen Passus: Artikel nicht wie beschrieben...

Und noch was: Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen Drohungen und Drohungen. Wenn ich jmd. der vorsätzlich falsch gehandelt hat die Konsequenzen in sachlicher und eindeutiger Form klar mache, darf derjenige das ruhig als Drohung verstehen. Ist aber erst mal keine.
Jmd. der hart gesotten ist und ohnehin schon mit Schwierigkeiten gerechnet hat und deshalb auch kaum mehr emails beantwortet, kann das nicht erschüttern, der macht weiter bis ebay ihn rausschmeißt oder die Anzahl der Negativmeldungen ein weiteres Treiben unmöglich macht.
Pauschal zu behaupten Drohungen bringen nichts ist einfach falsch. Ich hab schon mehrere "Murks"-Verkäufe rückgängig machen können oder Nicht-Lieferer zu Rücküberweisungen gebracht.
Nur nicht einschüchtern lassen.

Grüße McJupp
 
Ich glaube nicht, das ein Verkäufer mit 100% bewußt defekte Ware verkauft. Ich würde mir mein Profil auch nicht versauen und das Teil notfalls zurücknehmen. Gut bleibt noch die Frage, ob eventuell ein Transportschaden vorliegt. Ich habe auch mal einen PC versendet und der kam beim Empfänger trotz ausreichender Verpackung defekt an. Es stellte sich heraus, das sich auf dem Transportweg einige Kabel auf dem Mainboard gelöst hatten. Wenn so ein Paket etwas unsanft behandelt wird, ist sowas immer möglich.
 
Hi,
das ist es ja.
Er schrieb ja nicht, dass er funktioniert oder defekt ist.
Konnte er auch gar nicht, da er ja Original Verpackt und NEU war.
Wenn er die Ware zurücknehmen sollte, müsste dann ich die VErsandkosten wohl übernehmen?

MfG
 
Ich würde die Versandkosten in diesem Fall auch einem Käufer erstatten aber da müsst ihr euch einig werden. Ich habe kürzlich ein Handy OVP und noch versiegelt bei Ebay verkauft. Ich wurde mehrfach gefragt, ob ich eine Funktionsgarantie geben kann. Was soll man da noch antworten?
 
also rechtlich ist es es so, dass man als privatperson zwar die gewährleistung (etwas anderes als garantie) ausschließen kann. dies gilt allerdings nicht für mängel, die man kennt. schreibt man diese nicht in die beschreibung, ist es arglistige täuschung und der kauf ist anfechtbar (§123bgb). je versteckter allerdings der defekt ist, umso schwerer ist es diesen vorwurf der täuschung zu belegen.
wenn er schreibt, das ding wurde nie benutzt ist aber ein paar jahre alt und er schließt die gewährelistung aus, kannst du ihm schlecht vorhalten, wenn das ding defekt ist, da man nicht sagen kann ob er es wusste oder nicht.
 
Hi kai!
Da das Teil ja sehr billig war wie Du sagst,stellt sich mir die Frage ob sich eine Rücksendung überhaupt rechnet.
Ich geh jetzt einfach mal davon aus,daß kaum jemand für den Schaden geradestehen wird. Wie wäre es wenn ihr Euch beide die Kosten teilt? Also jeder übernimmt 50% der Gesammtkosten? Ansonsten denke ich,daß Du eher schlechte Karten haben wirst.

MfG
knitspacer
 
Er schrieb ja nicht, dass er funktioniert oder defekt ist.
Konnte er auch gar nicht, da er ja Original Verpackt und NEU war.


Wenn die Sache noch immer orginalverpackt war, hatte er von dem Defekt keine Kenntnis und er hat ja auch nicht für die Funktion garantiert.
Man konnte wohl davon ausgehen, dass das Teil funktioniert, weil es neu war.
Dem war nicht so. Kann aber mit neuen Sachen immer mal passieren und wenn sie dann schon eine Weile rumliegen, steigt die Wahrscheinlichkeit.
Muss man wohl unter Pech verbuchen.
Einen Betrugsversuch kann ich hier beim besten Willen nicht feststellen.

Und jetzt ihm eine neg. Bewertung anzukündigen, würde ich schon als Drohung bewerten und dann bemzufolge auch als versuchte Nötigung.
 
Da das Teil ja sehr billig war wie Du sagst,stellt sich mir die Frage ob sich eine Rücksendung überhaupt rechnet.

Deshalb fargte ich, wer die Rückportokosten zahlt.^^
Leider schriebt der Verkäufer nicht zurück.
Hab jetzt nochmal eine Mail rausgelassen, da er 1 Woche sich nicht gemeldet hat.

Werde Ihn sicher nicht negativ bewerten, jedoch neutral.

MfG
 
Gib ihm doch eine Negative Bewertung du wirst sehen wie schnell er sich meldet, die kann man nachher immer noch zurücknehmen.
 
hilde555 schrieb:
... Eventuell bekommt er dann Post vom Anwalt. ...


So ein Quatsch! Wenn man ein defektes Gerät erhalten hat und der Verkäufer davon keine Andeutung in seinem Angebot gemacht hat, darf man natürlich negativ bewerten, da wird auch kein Anwalt dran rütteln können! Nur sollte man vorsichtig sein mit bestimmten Begriffen, wie beispielsweise 'Betrüger'.

Des weiteren ist ein Gerät, das zwar noch ungebraucht und original verpackt, aber schon ein paar Jahre alt ist, nicht mehr neu!

Man könnte lediglich von einem neuwertigen Zustand sprechen, muss aber im Verkaufstext angeben, dass das Gerät schon einige Jahre alt. Alleine das stellt schon eine arglistige Täuschung bzw. Betrugsversuch dar und berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs. Bei einem angeblich neuen, unbenutzten Gerät muss man als Käufer davon ausgehen, funktionsfähige Ware zu erhalten. Ich würde an deiner Stelle nicht locker lassen.
 
So ein Quatsch? Dann schau mal bei Ebay in den Foren, was es alles gibt. Es gibt ja auch Käufer, die reklamieren in der Hoffnung so den Preis noch etwas zu drücken. Der Verkäufer könnte auch so denken und läßt sich nicht so einfach mit rot bewerten. Das mag hier nicht der Fall sein aber es gibt solche Fälle.
 
Hi
Haben uns jetzt geeinigt.
Kann geclosed werden.

MfG
 
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