selber kündigen-aber wie? geschlossen 

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zusammen

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hallo@all!

ich werde meinen job zum 01.09.2009 kündigen, da ich einen anderen arbeitgeber gefunden habe..(arbeitsbeginn 01.10.2009)

hat jemand einen tipp, wie ich die schriftliche form bei der kündigung einhalte?ohne das der chef "mir ans bein pinkelt"?siehe unten wegen minusstunden und urlaub

ich möchte nicht im bösen auseinander gehen, da ich 11 jahre in der firma bin bzw war....( macht aber kein spass mehr seit neuer chef da ist und ich will zur freundin ziehen, ich habe aktuell 88 minustunden, hatte schonmal nen thread dazu aufgemacht..ich glaub darüber brauch ich mir keine gedanken machen
für tipps wäre ich sehr dankbar....

mfg zusammen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kuendigung.jpg
 
Da findest Du einiges:
Google ist dein Freund - schriftlich form kndigen


z.B.:
Formerfordernis : § 623 BGB: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ganz genau: Das Schreiben muss Deinen Absender tragen und adressiert sein an die Firma oder die Person, die in Deinem Arbeitsvertrag genannt ist.

Wie schon gesagt: Datum und handschriftliche Unterschrift nicht vergessen!

Kündigungsfrist: Die steht in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag. Falls dort auf die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB verwiesen wird gilt folgendes:
Gesetzliche Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats.



Die Minusstunden würde ich nicht erwähnen - die kommen schon selbst drauf und verrechnen das. Wie auch immer. Monetär oder mit Urlaubsanspruch.
 
Da mußt nicht viel beachten soweit ich weiß, nen kleiner Zweizeiler reicht, wenn dein Chef Bescheid weiß. Im Übrigen ist ne schriftliche Kündigung gar kein Muß, du kannst auch mündlich kündigen - aber falls es wegen Fristen und Ähnlichem später Ärger gibt, hast du bei ner schriftlichen Kündigung ne einfachere Beweispflicht. So oder so ähnlich würd ich das formulieren:

Arbeitgeber GBR
-Personalabteilung-
Beispielstraße 47
7777 Stadt

Datum

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages
Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, möchte ich Ihr Unternehmen verlassen. Deshalb kündige ich hiermit meinen bestehenden Arbeitsvertrag mit Ihnen, fristgemäß zum (Datum). Für die langjährige und gute Zusammenarbeit möchte, ich mich dennoch sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Bitte stellen Sie mir bis zu meinem Ausscheidedatum ein Arbeitszeugnis aus, mit dem ich mich bei späteren Arbeitgebern vorstellen darf.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)Vorname, Name


Minusstunden oder Urlaubstage würd ich gar nicht erwähnen, das kann man auch im Gespräch klären. Den Teil mit dem Zeugnis kannst natürlich auch weglassen.

Viel Glück im neuen Job wünscht
Günni
 
Kenne zwar den anderen Thread nicht, aber Du musst nur fristgemäß kündigen.

Die Minusstunden brauchst Du nicht zu erwähnen, aber deine Firma wird sie

wohl mit deinem Resturlaub oder Gehalt verrechnen.

Ich denke mal haben sie auch das Recht dazu, wenn sie nicht aus Kulanz darauf

verzichten.

Bin aber kein Anwalt.:D


Gruß
 
ja klar google, aber kann ja sein, das hier jemand bei nem anwalt für arbeitsrecht arbeitet und mir exakt antworten kann..wenns nach google geht, kann man ja dann hier 80% der threads schliessen..lol

also wegen minusstunden hat der chef pech, muss ich kein urlaub für nehmen ect..war halt meine frage, ob ich da drauf hinweisen soll, ohne das lange diskussionen entstehen mit chef, da er ja sicher darauf beharren wird, obwohl er weiss, das er keine chance hat..

also er soll kündigung lesen und wissen, ok, hat sich erledigt.....
vielleicht meldet sich ja jemand, der von arbeitsrecht ahnung hat, ansonsten google ich natürlich:löl:

danke für die bisherigen tipps!!!!!!!!:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aloa.

Sofern du wirklich vor hast das ganze ''freundschaftlich'' zu beenden, und eben nicht im hass auseinander gehen willst, würd ich eventuell mal mit deinem Chef sprechen und in nem 4 Augen gespräch deine pläne erläutern. Ich würd mich auch freuen als chef wenn ich bisschen planen kann und nich mit ma 4 wochen vor nem großen auftrag ne kündigung aufn tisch geknallt krieg ;)

Wie das ganze mit den Rechten aussieht.. ja, auch da wär so ne aussprache ganz klug.. wobei es meiner meinung nach sone vordrucke für kündigungen gibt!?
 
also wegen minusstunden hat der chef pech, muss ich kein urlaub für nehmen ect..war halt meine frage, ob ich da drauf hinweisen soll, ohne das lange diskussionen entstehen mit chef, da er ja sicher darauf beharren wird, obwohl er weiss, das er keine chance hat..

Ganz so ist das nicht:

Minusstunden werden Dir in aller Regel von der letzten Gehaltszahlung abgezogen, solltest du welche haben.

Deine Kündigungsfrist findest Du in deinem Arbeitsvertrag, wenn dort nicht dann im Tarifvertrag.

Schriftform der Kündigung ist ein MUSS. Wenn Du sie nicht persönlich abgeben willst, empfiehlt sich das Absenden als Einschreiben mit Rückschein, damit klar ist, dass sie pünktlich eingegangen ist.

Solltest du VOR deiner eigentlichen Kündigungsfrist gehen wollen, kannst Du den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag zum xx.xx.xxxx äußern. Darauf kann eine Firma eingehen, muss das aber nicht.

Wenn Du weitere Fragen zu irgendetwas hast.. nur zu.. Ich arbeite in diesem Bereich ;)

LG

Reyca

Zusatz: Urlaub der Dir aus den Zeiten Deiner Beschäftigung noch zusteht, kannst Du vorher nehmen oder ihn Dir ausbezahlen lassen, dies ist Absprache mit dem Arbeitgeber ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so ist das nicht:

Minusstunden werden Dir in aller Regel von der letzten Gehaltszahlung abgezogen, solltest du welche haben.

Der Meinung war ich auch, entspricht ja auch der Logik. Obwohl in dem Staat

weiß man ja nie.:D

Hat ja auch irgendwie was mit Anstand zu tun, hat ja eine nicht erbrachte Leistung

bezahlt bekommen. Wenn ich da lese, hat er Pech gehabt.(Wenn das mal sein Geld wäre.)

Wenn Du Dich damit auskennst brauchst Du ja nur noch schreiben, nach welchem

Gesetz, Urteil das geregelt ist.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nein...wenn ich meine arbeitskraft anbiete, aber keine arbeit da ist und der chef schickt mich nach hause, minusstunden ansammeln, hat er pech!(solang im arbeitsvertrag kein arbeitszeitkonto erwähnt wirdein AG ist verpflichtet für Arbeit zu sorgen.
hab sowas auf verschiedenen seiten gelesen...scheint eine oft gestellte frage zu sein...

hier mal ein zitat:

Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten beschäftigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verliert der Mitarbeiter dadurch nicht seine Vergütung. Vielmehr schreibt § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass der Arbeitgeber, der mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vertragliche Vergütung zahlen muss, und keine Nachleistung verlangen kann. Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nicht beschäftigen kann, diesen trotzdem den vertraglichen Lohn weiterhin bezahlen muss und nicht verlangen kann, dass seine Mitarbeiter die ausgefallene Arbeit nachholen.

klingt für mich auch logisch..ich will ja arbeiten, der AG kann mir keine arbeit geben...
nicht nur der AN hat pflichten, sondern auch der AG....

@andreberlin warum soll ich meine rechte , die ich auch als AN habe, nicht vertreten???


@Reyca meld dich bitte mal pn, wäre super!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast Post zusammen ;)

@andreberlin: Je nachdem weswegen Minusstunden aufkommen: Machst Du selbst welche = Abzug... schickt der Arbeitgeber dich nach hause weil er keine Arbeit hat = Pech des Arbeitgebers und Stunde müssen genullt werden. ;)
 
Wenn das so gängige Rechtsprechung ist, den haste ja im Prinzip gar keine

Minusstunden und dann sollte doch alles klar sein.

Ich war ja dann meinen Arbeitgeber gegenüber zu entgegenkommend wenn

ich diese nachgearbeitet habe.:D

Gruß
 
Warum kündigung zum 1.9., wenn Du erst am 1.10. nen Job hast?

Kündigungen sind normalerweise zum 15 oder letzten eines Monats drin, dabei die Frist beachten...

An was Du denken mußt:
Bei einem Monat OHNE Arbeit kann es Probleme mit der Krankenversicherung geben, wenn Du in der Zeit zum Arzt mußt.

Daher würde ich zum 30.9. kündigen, oder zu nem späteren Zeitpunkt, und dann ab dem 1.10. Rest-Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Resturlaub kann man noch nehmen....

Wichtig wäre in jedem Fall mit dem Chef reden, kann sonst im Nachhinein noch Streß geben. (Viele neue Arbeitgeber rufen beim "alten" an, um sich nach dem neuen zu erkundigen. Wäre blöd, wenn dann der "alte" schlechte Laune wegen der Kündigung hat, und sich mies äußert...)
 
sry war schreibfehler...natürlich zum 30.09...

arbeitszeugnis lass ich mir ausstellen..bin schliesslich seit 11 jahren in der firma..

so schlecht kenn ich net sein bzw bin ich nicht;)



SO..kündigung heut eingereicht...

werd mal schauen, wie sich der chef verhält...dann schliess ich den thread....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


kann geschlossen werden, heut erhielt ich meinen letzten lohn vom altem arbeitgeber,
OHNE abzüge..minusstunden wurden genullt.

DANKE für die vielen tipps!!!

mfg zusammen
 
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