Selbstbild der Filehoster - "Wir sind auch Opfer" TIPP 

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recon

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hi,
meine meinung daz u ist dass rapidshare und megaupload recht haben. In den AGB's steht dass es verboten ist uhrheberrechtlich geschütztes material zu verbreiten und auf ihre server zur verfügung zu stellen. Somit sin sie fein aus der sache raus. Es gibt kein gesetz das besagt dass sie kontrolleuere oder sowas einstellen müssen damit sich die bevölkerung auch an die gesetzte hält.
mfg
 
inoffiziell weis ja wohl jeder für was solche dienste genutzt werden, und zwar zu min. 90% nur das offizieelle ist halt so ne sache;)
 
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