sex im auto ^^ Frage 

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AbbiStyle

hey hey,

mir ist letztens was peinliches passiert. ich war mit meinem girl letztens am baggersee wo (anfangs) keine menschenseele zu sehen war.

tja, so nach ner wilden knutscherrei hatten wir halt sex im auto....:rolleyes::D

bis ich dann gemerkt hab das uns jemand beim vorbeigehen beobachtet :mad:
wir haben uns schnell angezogen und sind weggefahren xD

so meine frage: könnte mich der typ jetzt theoretisch anzeigen?

und ist SEX IM AUTO ÜBERHAUPT ERLAUBT?

freu mich schon auf eure antworten :D

danke

mfg
 
hi,

keine F***-Folien montiert? :D
Sex im Auto ist erlaubt solange es sicher abgestellt ist. Sieht euch jemand kann dieser das als belästigend auffassen (auch die Geräusche die dadurch entstehen) und euch anzeigen.
Hier gilt das 11. Gebot: Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen :P

gruß
Nico
 
fällt das unter Erregung öffentlichen Ärgernisses?
aber selbst wenn, der Typ wird sich wo nicht die Mühe machen und euch extra anzeigen.
Er fands bestimmt nur Lustig :D
 
er dachte bestimmt RESPEKT, mach weiter so ^^...
naja Erregung öffentlichen Ärgernis wäre es nämlich aber..
ich denk ma nicht das er dich(euch) anzeigen wird..
wo kein kläger, dort kein richter ^^
 
Also ich glaube auch eher das diese Person das geschehene eher lustig empfand und wohl ein dickes Grinsen im Gesicht hatte, mehr wird da wohl aber auch nicht kommen. Immerhin war es ja nicht direkt am Straßenrand wo Kinder umhergehen könnten.
Grüße Diabolo01
 
Also soweit ich weiß darf man im Auto selber alles machen.
Du darfst sogar nackt fahren. Falls diese Imformation also stimmt kann er dich gar nicht anzeigen (die Info hab ich von Galileo also muss nicht stimmen, da Galileo meiner Meinung nach höchst unprofessionell ist)
Hier den Beitrag von Galileo, aus dem ich das hab (hoffe ich darf sowas hier posten)
Galileo - Top 7 Skurrile Gesetze Video - Krzys - MyVideo

MfG Schlaechter
 
Mach dir keine Gedanken!!

Is uns öfter passiert, 3-mal wer gesehen, nix passiert!!

Nur 1mal stand nachts halb3 die Polizei mit Fernlicht vor meinem Auto:löl:,
ham gegrinst, wir hatten grad nochn bissel was an, sind dann weggefahren.

Solange keine Kinder in der Nähe sind is nich so wild!

Die Idee mit der F**k-Folie hattich schon vor 10 Jahren, da kann man nur von vorn reinsehen.

MFG
 
haha danke für euro antworten ^^

dann bin ich ja beruhigt..... ich hab schon getönte scheiben aber typ hat uns von vorne gesehen haha :D
 
hol dir n VW Bus, da kann man ringsgerum Vorhänge aufhängen xD
es gibt aber auch bessere Locations um die "Sau" rauszulassen ;)

gruß
Nico
 
Das ist glaube ich auch sehr riskant, ich meine auf der Autobahn. Aber Sex im Auto ist (aus eigener Erfahrung) sehr prickeln weil man denke es könnte ja jemand zuschauen. Und wie Vorschreiber schon schrieben nicht vor Kindergarten etc.
 
xD xD

habt ihr noch ideen wo man es im auto noch treiben könnte außer am baggersee??? :D
 
Freunde von uns haben eine Rockband, da waren nach dem Konzert mal sehr deutliche Abdrücke/Dellen auf der Motorhaube. Die haben das gelassen betrachtet, als Zeichen für ihre gute Musik :-)

Ansonsten Autokino? gibts leider nicht mehr viele.
Irgendein Berg mit anfahrbarer Aussicht in der Nähe?
Aber bitte Gang eingelegt und Handbremse voll anziehen!!!!
 
Naja vorbeilaufen geht doch noch, wir hatten letztens einen der immer wieder vorbei ist und irgendwie versucht hat einen Blick zu erhaschen... war schon nervig. Der ist auch mal weggefahren und kam dann wieder.

Übrigens, wenn die Sonne ungünstig steht, dann nützt auch sehr dunkle Folie nichts. Aber müsst ihr euch denn verstecken? :D
 
Shadowww schrieb:
Ist vielleicht doch noch etwas kalt momentan das Wasser... ;) Ansonsten wär das ne super Idee

Vielleicht von der Vorstellung her schon ,aber ich würde es meiner Frau nicht an tuen wollen das sie mit dem dreckigen Baggersee Wasser ne Vagina Spülung bekommt ;)

Und zum Startbeitrag sag ich nur , das es mir so schnuppe wäre wenn ich Hochleistungssport am Baggersee treibe und mir 10 Leute zuschauen und wenn der , der Meinung ist mich Anzuzeigen sollte er sich mal Gedanken machen, ob ich ihn nicht als Spanner anzeigen werde, denn ich stehe ihm ja nicht im wege ;)

Unter Erregung öffentlichen Ärgernisses verstehe ich nur , wenn ich im freien , wie z.b. auf Spielplätzen, Schulhöfe etc mein trieb vertreibe, aber nicht wenn ich es im eigenen Auto treibe.

Gruß
Paderborner
 
der Punkt ist, du kannst soweit alles im Auto machen was dir gefällt. Denn dieses zählt zur Privatspäre.

Allerdings hättet der Beobachter trotzdem die Möglichkeit dich / euch anzuzeigen, da er sich daran gestört fühlen kann.

Das ist genau das gleiche wie wenn du daheim poppst am offenen Fenster. Dies kannst du machen, aber die Nachbarn können euch anzeigen wenn sie euch dabei zuschauen können und sich dadurch gestört fühlen.
 
Also kaum zu glauben aber es gabs letzten im TV ( Was erlaubt ist was nicht) Theroetisch kannst du ihn anzeigen wegen spannern. Das Auto gilt als Privatsphäre. Wäre so als einer bei euch zuhause durch ein Fenster spannert.

Man dürfte sogar Nackt mit dem Auto fahren weil es halt ein Privater Raum ist.
Fande es lustig steht aber so im gesetzt.

Die folge gab es auf RTL...
lg
 
@ Marb und Marcy

Soso ... also wenn es bei RTL kommt ... dann ist das auch so ...

Welcher § im StGB regelt denn, dass man nicht spannen darf?

-> also ich hab keinen gefunden.

Es gibt den § 201a StGB ... aber der verbietet nur das heimliche Filmen ...

Und nein Freunde ... ein PKW ist kein rechtsfreier Raum, in dem man machen kann, was man will ... erst recht darf man dort drinne nicht nackt fahren, pimpern oder ne Reichskriegsflagge hissen ...

Pimpern im Auto, das nicht in der eigenen Garage steht, ist nach den §§ 183f StGB strafbar ...


@ AbbiStyle

Toll, dass du Sex hattest ... und es auch noch so prickelnd und aufregend war ...

1. mit Auto
2. mit Mädchen
3. mit anderem Typen
4. Tagsüber oder mit Licht
5. ohne zu Hause

Klasse ... kannst stolz sein ... danke für die Mitteilung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es gibt ja auch noch den Sex am Arbeitsplatz.....

nur den können leider immer weniger Leute praktizieren,
aufgrund der Weltwirtschaftskrise :boing:
 
@ Hobbyesel,

sorry ich arbeite zufällig bei nem Rechtsanwalt. Von daher weiss ich was erlaubt ist und was nicht. Das was bei RTL kommt interessiert mich nicht.

Fakt ist, du darfst prinziepell nackt autofahren da das Auto zur Privatspäre gehört. Nur darfst du nicht aussteigen oder jemanden durchs nacktfahren verunsichern oder ähnliches. Also kannst du auch im Auto pimpern, nur darfst du damit niemanden stören etc.

Und ne Reichskriegsflagge aufhängen darfste auch nicht, da die jeder sehen kann. Es sei denn du hängst sie ins Handschuhfach und machst den Deckel zu.
 
Pimpern im Auto, das nicht in der eigenen Garage steht, ist nach den §§ 183f StGB strafbar ...

Aber ist das denn nicht dann strafbar wenn du dies wissentlich und mit Absicht tust ? , wie im folgenden Gesetzestext ....

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Denn ich glaube nicht , das der TS sein Auto direkt auf dem Weg geparkt hatte.

Aber eins vorweg , man sollte schon den Verstand einschalten bevor man übereinander herfällt , denn es sind ja auch viele Kinder unterwegs und das sollte auch nicht sein , das man seine Gelüste am helllichten Tag an übersichtlichen stellen vollzieht.


Gruß
Paderborner
 
Hi Marb.

Erst mal thx für den Link. Die für uns interessante Sache beginnt ungefähr bei Minute 2.00 ...

Was der Galileo-Trottel erzählt ... ist so nicht richtig.

Allerdings muss man genau zuhören ...


Schauen wir uns die Geschichte mal in Ruhe an ...

1.

Er sagt uns, dass Nacktfahren nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen würde ...

-> das stimmt ... denn die regelt das nicht explizit
-> das tun die anderen einschlägigen gesetze (StVG, StVZVO, FEV, etc.) aber auch nicht ...

~~~ so weit - so gut ~~~

2.

Es sagt, dass der eigene PKW (wie die eigene Wohnung) als geschützter Privatbereich gilt ...

-> da hat er zunächst mal auch recht

3.

Dann aber macht er einen grundfalschen Rückschluss aus der Aussage zu 2 und behauptet ... "also hat jeder Fahrer ein Recht auf FKK am Steuer"

Diese Behauptung ist falsch ... genau so, wie man in seiner Wohnung, auf seinem Acker oder seinem Stall nicht alles das machen darf, was man will (keine Hakenkreuzflaggen hissen, keine Wale halten, keinen Genmais anbauen, etc.) ... darf man das in seinem Auto auch nicht ...

Hier wird geschickt die faktisch richtige Aussage zu 2 mit dem völlig vereselten Rückschluss zu 3 miteinander verbunden ... und so suggeriert, die faktische Einlassung zu 2 würde sich (auch) auf die Einlassung zu 3 erstrecken.

Verschwiegen hat der Esel von Pro7 aber unseren Kumpel, den § 118 OWiG ...

Und der sagt, wer anderen ungehörig auf den Sack geht ... der zahlt ...

Und je nach Auslegung ist dies auch ein nacktes Sich bewegen in der Öffentlichkeit. Und der Straßenverkehr ist nun mal irgendwie auch öffentlich. Sogar der Parkplatz von Lidl ist, sofern er für eine nicht näher bestimmbare Zahl von Leuten zugänglich ist ... öffentliche Verkehrsfläche ...

Ich hab zwar gerade ein Urteil eines Amtsgerichts in Thüringen gefunden, dass konstatiert hat, dass nacktes Fahren nicht strafbar sei ... aber gegenteilige Urteile anderer Amtsgerichte und Landgerichte gibt es ebenfalls ...

Darüber hinaus riskiert man stets eine präventivpolizeiliche Maßnahme wegen Störung der öffentlichen Ordnung ...

-> weil die Jungs von Galileo diesen (wie ich finde wichtigen) Teil des Nacktfahrens in ihrem Drang, hohle Schlagwörter rauszuhauen, komplett unterschlagen haben ... halte ich den Wahrheitsgehalt von Sendungen auf Pro7 mittlerweile für genauso zielsicher, wie denjenigen von RTL-Sendungen ...


Nachtrag:

Gut erkannt, Paderborner!

Beim FKK-Fahren selber ist der § 183f StGB wohl noch nicht einschlägig, weil es eben an der sexuellen Handlung fehlt.

Deshalb greift hier -also im Vorfeld- wohl der § 118 OWiG ... der Erregung öffentlichen Ärgernisses per se bestraft, noch bevor es zu einer konkret verwerflichen Handlung gekommen ist.

- - -

Unser jugendlicher Freund hier hat sich nach § 183a StGB strafbar gemacht. Da kommt es nicht mehr drauf an, ob ein Auto nun ein Privatbereich ist oder nicht ...

Es steht in der Öffentlichkeit und so ziemlich jedermann könnte ungeniert reingucken ... das reicht nach meiner Auffassung für die Definition von öffentlich im Sinne des § 183a StGB aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unser jugendlicher Freund hier hat sich nach § 183a StGB strafbar gemacht. Da kommt es nicht mehr drauf an, ob ein Auto nun ein Privatbereich ist oder nicht ...

Nunja , aber das sollten wir nicht so verbissen sehen ,
wir waren auch Jung und manchmal ging es eben nicht
anders wenn man bei Hotel Mama gewohnt hat :D

Ich denke kaum ,wie in diesem Fall das einer gleich zur
Polizei läuft , derjenige hat sich bestimmt geärgert das
sie schnell vom dem Platz abgezogen sind. :p

Gruß
Paderborner
 
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