@NasiGoreng: Da Entscheidungen sich auch hierzulande nicht selbst treffen, müssen sie von irgend jemandem getroffen werden. Im Allgemeinen ist das bei solchen Entscheidungen wohl der Gesetzgeber.
Was das Wahlalter angeht gibt es eigentlich nur drei halbwegs sinnvolle Möglichkeiten:
1. - ab einem bestimmten Wahlalter (z.B. 16 oder 18)
2. - ab einer bestimmten Eignung (Wahltest)
3. - ab einem bestimmten Wahlalter alle, davor ab einem bestimmten Wahlalter nur mit Eignung
Statt darüber zu diskutieren, welches Wahlalter wem sinnvoll erscheint, können wir natürlich auch darüber diskutieren, daß es eigentlich egal ist, weil es anscheinend wichtiger ist zu wissen, wer es dann letztendlich entscheidet. Auf diese Weise kann man jede Diskussion ins Leere laufen und jede Frage unbeantwortet lassen. Weil, egal, zu welchem Ergebnis eine Diskussion führt, am Ende immer irgend jemand etwas entscheidet, oder es bleibt ohnehin, wie es ist.
Mit Verlaub, Konradin