23,83579 %, was sonst?
Einerseits redest du von Straftätern allgemein, dann wiederum von Wiederholungstätern. Widerholungstäter haben wie schon der Name sagt eine Straftat wiederholt begangen. Für sie gelten natürlich andere Werte als für Straftäter allgemein.
Aber wozu benötigst du solch unsinnige Schubladen? Wenn man alle über einen Kamm schert, dann sind die Aussagen so allgemein, daß sie nichtssagend sind. Doch auch im konkreten Fall lässt sich wenig eindeutiges sagen, gibt es doch eine nicht unerhebliche Dunkelziffer.
Wenn du natürlich das Vorurteil 'einmal Straftäter, immer Straftäter' mit unsinnigen Zahlen belegen willst, dann wird das schon funktionieren.
Gruß Konradin