Um hier mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:
Bewerben um einen Studienplatz kannst Du Dich immer. Das kann im Einzelfall auch vor dem Wehrdienst sinnvoll sein. Solltest Du einen Studienplatz bekommen, so verfällt dieser Anspruch nicht durch den Pflichtdienst. D.h., sofern Du einige Formalien beachtest, wirst Du im Jahr nach Deinem Wehrdienst bei der Platzvergabe bevorzugt.
Solltest Du bisher noch nicht eingezogen worden sein, gilt es jetzt zu überlegen, ob es Sinn macht, bereits mit dem Studium zu beginnen. Möglicherweise musst Du Dein Studium ansonsten später für 2 Semester unterbrechen, um Deinen Dienst noch abzuleisten. Nicht mehr eingezogen wurdest Du früher, wenn Du Dein Vordiplom erfolgreich absolviert hast, bevor die Einberufung kam. Heute ist es m.W. die (erfolgreiche) Teilnahme an 1/3 des Studiums.
Ich würde Dir raten, zu Deinem zuständigen Wehrdienstberater im Kreiswehrersatzamt zu gehen und den Fall zu besprechen. Dort wirst Du kompetente Auskünfte bekommen.
P.S.: @bambuddha: Dass es für 2 Semester Wartezeit generell 0,2 Punkte auf die Abiturnote gibt, ist so nicht richtig. Der numerus clausus hängt immer vom konkreten Bewerberspiegel ab, diese Schwellen unterliegen daher einer regelmäßigen Schwankung.