Studium Noten verbessern Frage 

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Lacky

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Hallo,

ich studiere an einer FH. Meine frage ist ob man bestandene Klausuren noch einmal schreiben kann, weil 4,0 ist denk ich mal nicht so schön anzusehen.

Wäre toll wenn ihr mir weiter helfen könnt.

Gruß Lacky
 
Nein bestanden ist bestanden.
Du kannst mal mit dem Prof reden und ihn fragen obba dich durchfallen lässt. Also 5.0.
Sonst gibt es keine Möglichkeit....

Lieben Gruß
 
guck in deine studienordnung rein, da steht genaueres dazu drin - bzw. auch: frag mal bei deinem prüfungsamt nach, die müssen da bescheid wissen. bei uns zumindest ist es so, dass man bestandene prüfungen erneut schreiben darf und somit aufwerten kann - mit etwas pech aber auch verschlechtern!
 
Das ist, wie schon vielfach geschrieben wurde, von Bundesland zu Bundesland, FH zu FH, teilweise von FB zu FB/Studiengang zu Studiengang vollkommen unterschiedlich.

Einige Fachbereiche/Studiengänge bieten eine Art "Freiversuchsregelung" an.
Bei uns ist es z.B. so, dass nicht bestandene Prüfungen in der 1. WP mit max. 3.0 gewertet werden, die 2. und letzte WP nur mit max. 4.0. Soll zwar jetzt geändert werden, davon hab ich aber nix mehr, da ich in nem Semester voraussichtlich sowieso fertig bin und dann endlich mein BSc gegen ein MEng tauschen darf :o

Ich finde es aber ehrlich gesagt ein wenig ärmlich, dass du dich in deiner PO so schlecht auskennst, dass du uns hier fragst - und dann nichtmal deine FH (an der du studierst) dazu nennst.
 
(1) Modulprüfungen können beim Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestan-dene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsver-fahren angerechnet werden.
(2) Auf Antrag des Prüflings können in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 bestandene Modulprüfun-gen oder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, zur Aufbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt wer-den. In diesen Fällen zählt die bessere Note.
(3) Nicht angerechnet werden für die Fristen gemäß Absatz 1 die Unterbrechung des Studiums wegen Krankheit oder eines anderen zwingenden Grundes sowie Studienzeiten im Ausland. Die Gründe sind vom Prüfling glaubhaft zu machen.

Man möchte dir damit sagen, dass du einen Freiversuch hast, um deine Note zu verbessern. Wie oft du die Möglichkeit hast kann ich jetzt nicht sagen, steht sicher auch irgendwo in der PO.

Für dich interessant sollte das hier sein:
(2) Auf Antrag des Prüflings können in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 bestandene Modulprüfun-gen oder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, zur Aufbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt wer-den. In diesen Fällen zählt die bessere Note.
Du kannst also einen Antrag einreichen und bekommst dann womöglich einen Wiederholungsversuch, regulär mit der nächsten Prüfung innerhalb dieses Faches.
 
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