THC im Urin (Bundeswehr) geschlossen 

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Arschfee

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Hallo Leute,

ab nächstem Mittwoch, also dem 1. Juli geht es für mich zur Bundeswehr.
Erst mal ein paar Infos zu meiner Person:
Ich bin Abiturient, momentan in meiner Übergangszeit ohne Anstellung (Wirtschaftskrise und Kleinkaff sei Dank, bevor die "Asozial!"-Schreier kommen), und habe daher genügend Zeit zum Ausschlafen (ich komme also auf mindestens 8 Stunden täglich). Sport treibe ich unregelmäßig (d.h. nicht täglich, alle drei Tage mal, Badminton und Tischtennis abwechselnd), meine Ernährung ist würde ich sagen normal. Am Wochenende geh ich gerne raus und lasse es gerne mal ordentlich krachen, außerdem rauche ich. Ich war jetzt schon etwa 4 Monate nicht mehr krank.
Diese Infos sollen nur meinen gesundheitlichen Zustand verdeutlichen, vielleicht helfen sie ja, wenn ich gleich zum Problem komme.
Meine Musterung war letztes Jahr im Spätsommer bis Herbst (genaueres Datum werde ich auf Anfrage noch nachliefern), ist also noch kein Jahr her.

Mein Problem ist jetzt Folgendes:
Am 16. Mai meinte ein Kumpel zu mir, wir sollten gemeinsam einen durchziehen, meine Bundeswehr Zeit war ja auch noch ungefähr 6 Wochen hin. THC war ihm zufolge nur 3 Wochen nachweisbar. Da ich schon einen gewissen Alkoholpegel erreicht hatte, habe ich eingewilligt. Dazu sei gesagt, wir haben uns gemeinsam eine Tüte geteilt, und ich kiffe eigentlich NIE. Das erste Mal gekifft habe ich vor drei Jahren, das dürfte wohl nicht mehr nachweisbar sein und die Tüte am 16. Mai war erst das zweite Mal.
Nun habe ich im Internet doch ein wenig nachgeforscht und mich nicht einfach blind auf die Aussage verlassen. Dort steht jetzt, dass man das zum Teil noch drei Monate im Urin nachweisen kann.

Aber auf wen treffen diese drei Monate zu? Auf solche sporadischen Konsumenten wie mich genau so wie auf die richtigen Kiffer, die sich jeden Tag einen Joint (oder mehr) durchziehen? Machen die beim Bund überhaupt diese Art von Tests? Wie sieht es beim Bund mit Haarproben aus? Da ist das Zeug ja länger nachweisbar... Ich mache mir echt Sorgen dass ich da riesigen Ärger bekommen werde weil ich vor knapp fünf Wochen den Scheiß mitgemacht habt.

Bitte helft mir! :confused:

Liebe Grüße,
Die Arschfee
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
moin

da brauchst du dir keine gdanken machen-bei deinem konsum kann man nach dieser zeit nixmehr nachweisen-ganzsicher!!!
die abbaustoffe sammeln sich bei chronischem genuß im fettgewebe an und werden dann langsam wieder über die niere ausgeschieden---deswegen die laange nachweisbarkeit.(viel trinken=viel ausscheidung=umsoweniger THC im urin)
bei dir isses nicht so--da du ja sehr selten konsumierst.

mfg
reinhardrudi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...und selbst falls die dir etwas nachweisen könnten, würdest du nach meinem Wissensstand keinen Ärger kriegen im Sinne von Geld-/Haftstrafe, da der Konsum ja erlaubt ist nur das besitzen/handeln ist strafbar. (alle Angaben sind in diesem Fall ohne Gewähr, ich meine nur si etwas mal gehört zu haben:eek:)

MfG Schlaechter
 
reinhardrudi schrieb:
moin

da brauchst du dir keine gdanken machen-bei deinem konsum kann man nach dieser zeit nixmehr nachweisen-ganzsicher!!!
die abbaustoffe sammeln sich bei chronischem genuß im fettgewebe an und werden dann langsam wieder über die niere ausgeschieden---deswegen die laange nachweisbarkeit.(viel trinken=viel ausscheidung=umsoweniger THC im urin)
bei dir isses nicht so--da du ja sehr selten konsumierst.

mfg
reinhardrudi

Puh, das beruhigt mich ja schon mal. Danke! :)
Zwar werde ich es endgültig nur nach einem Test wissen, aber das mit dem Körperfett ist ja schon mal beruhigend, denn: Ich bin 1,90m groß und wiege 75kg, also nicht allzu viel für die Größe, Körperfett ist da nicht viel vorhanden. Ich kann quasi essen was ich will, ich nehme nicht zu, daer gehe ich mal davon aus dass mein Stoffwechsel sehr gut in Schuss ist.

Wenn jemand noch Infos zum Verfahren an sich bei der Bundeswehr hätte, wäre ich sehr dankbar. Ich hab nämlich schon einiges gelesen zu dem Thema, aber wirklich klare Antworten konnte mir da keiner geben. Zum Beispiel hat jemand gesagt, dass wenn die Musterung weniger als ein Jahr her ist, man bei Dienstantritt nicht noch mal diese ganz Untersuchungsmaschinerie durchläuft, sondern einfach gefragt wird, ob sich am Gesundheitszustand etwas verändert hat. Das ist nicht der Fall, bzw. ich habe das subjektive Gefühl dass er sich auch noch verbessert hat...


Also falls wer noch Infos zum Prozedere hat, immer her damit...
Gibt's eigentlich irgendwelche Tests in der Apotheke zu kaufen, mit denen man das nachweisen kann?

@Schlaechter:
Meine Internetsuche hat ergeben, dass sie mich für nix bestrafen können, was vor dem Dienstantritt passiert ist. Das Problem dabei ist, dass ich bei der Grundausbildung schon gerne an eine Waffe gehen würde oder auch mal ein Lenkrad in die Hand nehmen dürfte. Aber wenn die was finden, dann können die mir das verweigern. Ist auch ganz klar verständlich, wer gibt einem Junkie eine Waffe oder ein Fahrzeug in die Hand?
Mir selbst ist natürlich klar, dass ich kein Junkie bin - aber die haben nur meine Urinwerte, und denen glauben die. Wenn ich dann noch zu einem Psychologen muss und der dann auch der Ansicht ist, ich bin hirnkrank oder so, dann war's das. Ich hoffe mal dass die Werte wieder normal sind und die nix finden. Und wenn, dann bin ich halt selbst Schuld. Wenigstens hab ich nicht eine Woche vorher einen geraucht, das steigert die Chance "sauber" zu sein. Aber 100% Gewissheit werde ich - wie gesagt - erst beim Test haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hey ho...

Eigentlich brauchst du dir wirklich dabei keine sorgen mache, weil wie du sagtest nur 2 mal gekifft hattest.Ich kann nur soivel dazu sagen das ich ca. 2Monate vor der Musterrung damals auch mit Freunden ein durchgezogen hatte. Naja waren wohl 2-3Joints an den Abend^^. Als ich dan zu Musterrung musste wurde ein Drogen Screen gemacht, das heißt du must bischen urin abgeben worauf das dan auf die läufigsten drogen getestet wird. Mein test war damals negativ wurde nix festgestellt. Auch wenn sie was festellen würden, Strafbar machst du dich da nicht. 1 Haben die Ärzte genauso Schweigepflicht wie die anderen hier in Deutschland und 2. Ist der Konsum von Cannabis nicht Strafbar solang du nix besitzt....das einzige was passiert du wirst ausgemustert^^also wenn du kein bock hast auf bund ;)

MFG

XxX
 
Hallo,
mein Wissen diesbezüglich ist nicht allzu aktuell. Irgendwann in den 70ern kam ich in Erklärungsnot und begründete meinen THC Wert durch den Aufenthalt in fragwürdigen Kneipen, in denen nachweislich auf Teufel komm raus gekifft wurde. Ich kam damit durch, das ist sicherlich auch eine Frage des THC Anteils in deinem Körper.
 
mal was zu der aussage, der konsum wäre legal... das ist völliger quatsch!! denn wer konsumiert, der besitzt auch! dabei spielt es keine rolle, ob ich der käufer war oder nicht. ich halte die tüte in der hand, rauche und besitze damit. ist somit ebenso strafbar!!!
 
Also soweit ich weiß
Urin, Blut: ca. 6 Wochen seit dem letzten Konsum
aber mit abbauprodukten das gar nichts mehr nachweisbar ist weil thc ist nicht solange nachweisbar aber die abbauprodukte länger aber mit abbauprodukten maximal 6 wochen.
 
Der Konsum von Cannabis WAR und IST LEGAL! Es ist Unsinn, wenn du behauptest, wer konsumiert, besitzt auch.
In §3 des BtmG steht, dass eine Erlaubnis braucht, wer Btm
anbauen,
herstellen,
mit ihnen Handel treiben,
ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben, oder nach §2, Abs. 1, Nr. 3, ausgenommene Zubreitungen herstellen will.
Konsum ist straffrei und nicht illegal.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen ausübt.
Eigentum bezeichnet ein rechtliches oder normatives Verhältnis von Personen oder Institutionen zu einem oder mehreren Objekten im Sinne eines Verfügungsrechtes.
Jetzt müsste "tatsächliche Sachherrschaft" und "Besitzwillen" evtl. noch einmal genauer im juristischen Sinne definiert werden, bzw. geklärt werden worauf sich das beziehen kann.

Wenn man dies jetzt auf das Beispiel der Party, auf der ein Joint kreist, bezieht, ergeben sich folgende Überlegungen: "tatsächliche Sachherrschaft" - jemand bekommt den Joint in die Hand und steht dann vor der Entscheidung, daran zu ziehen oder nicht, oder etwas zu tun, was im vertrauten Kreise den Erwartungen widersprechen würde, z.B. den Joint auszumachen und zu behalten, den Joint zu vernichten, oder die Polizei zu rufen. Wenn wir davon ausgehen, dass aufgrund des Gruppendrucks (Erwartung konformen Verhaltens, mögliche Sanktionen bei nicht konformem Verhalten, Ausschluß von der Gruppe, Beendigung von Freundschaften u.a.) und der vorhandenen Eigentumsverhältnisse (der Joint gehört eigentlich (eigentumsmäßig) demjenigen, der ihn der Gruppe gespendet hat) nur die Möglichkeiten in Betracht kommen, an dem Joint zu ziehen oder nicht, dann entsteht durch das in der Hand halten keine bzw. nur minimale und nicht unbezweifelbar vorhandene "tatsächliche Sachherrschaft". Möglicherweise ist der Gruppendruck sogar so groß, dass selbst die Verweigerung des Ziehens von der Gruppe nicht ohne weiteres hingenommen wird (z.B. Solidarität bei der Illegalität des Handelns, drohender Ausschluß aus der Gruppe). Da die Größen "Gruppendruck" und "mögliche Sanktionen" jedoch grundsätzlich nicht messbar und auch für den, der den Joint in den Händen hält, nicht eindeutig erkennbar sind (d.h. sie können größer sein, als er selbst annimmt), müsste man IMO davon ausgehen, dass "tatsächliche Sachherrschaft" dabei niemals zustande kommt.
"Besitzwillen" - derjenige, der den Joint in die Hände bekommt, möchte vielleicht daran ziehen, um die Rauschwirkung zu erfahren, jedoch wird die Rauschmittelsubstanz dabei verbraucht, so dass danach kein Besitz mehr möglich ist. Der tatsächliche Besitzwillen kann sich nur entweder auf die "tatsächliche Sachherrschaft" beziehen, nämlich, dass diese für eine gewisse Dauer aufrecht erhalten werden soll, oder auf die Konsumhandlung. Die ausschließliche Konsumhandlung ist jedoch im BtmG nicht als illegal erwähnt. Zunächst war festgestellt worden, dass die tatsächliche Sachherrschaft lediglich in äußerst geringem Ausmaß vorhanden ist, wenn jemand einen Joint in einer Runde in die Hände bekommt. Wenn jemand nun ausschließlich an dem Joint zieht, weil das alle so machen, und derjenige dabei jederzeit bereit wäre, auf Anfrage den Joint wieder aus den Händen zu geben, kann man auch kaum noch von Besitzwillen sprechen. Weil der Konsum ja zur Vernichtung des Gegenstandes führt, und "tatsächliche Sachherrschaft" ja immer ein Minimum an Handlungalternativen per def. beinhaltet, kann IMO von der Tätigkeit des Konsums in einer sozialen Situation ohne vorhandene Eigentumsverhältnisse nicht auf einen dabei vorhanden "Besitzwillen" geschlossen werden. Der am Joint ziehende Konsument dürfte weder die Möglichkeit, noch das eigene Interesse haben, etwas anderes als das von der Gruppe erwartete Verhalten (Konsum) zu zeigen, die Möglichkeit, den Joint zu behalten oder die Rauschsubstanz aus dem Joint zu entfernen und anderweitig zu verwenden, existiert defacto nicht, und dürfte aus juristischer Perspektive dort nicht willkürlich hineininterpretiert werden dürfen, um aus der im BtmG nicht erwähnten Sträflichkeit des Konsums die sträfliche Form des Besitzes zu machen.
Auch aus dem generellen Interesse am Rauschmittelkonsum kann man IMO nicht auf einen vorhanden Besitzwillen schließen, weil man davon ausgehen kann, dass dieser auch mit einem anderen Joint von der Runde nebenan zufrieden wäre und nicht unbedingt diesen einen Joint für seine Zwecke behalten will, sondern sich ggf. dem Willen des Eigentümers/Spenders unterordnen würde, wenn dieser plötzlich den Joint aus irgendeinem Grund behalten und einkassieren will.

Weder setzt die Handlung des Konsums "tatsächliche Sachherrschaft" oder "Besitzwillen" voraus, noch lässt diese auf die Vorhandenheit dieser beiden Aspekte zwingend schließen.

Das überlassen zum Konsum ist kein Besitz, wenn es denn sofort konsumiert wird.

Aus dieser Betrachtungsweise würde sich ergeben, dass Konsum in sozialem Kontext legal wäre, zuminedst ist er weder verwaltungsrechtlich untersagt, noch ist er strafrechtlich erfasst.

Konsum dürfte also nur deswegen z.B. von der Polizei durch Eingreifen unterbunden werden dürfen, weil der Besitz der Substanzen illegal ist, und die vorhandene, gefundene Substanz auf einen irgendwo vorhandenen Besitzer schließen lassen dürfte, der beim Konsum in einer Gruppe jedoch nicht zweifelsfrei identifizierbar ist. Die Konsumhandlung selbst dürfte nicht der ausschlaggebende Faktor dafür sein, wem danach ggf. der Besitz unterstellt werden darf.

HOBBYESEL! Sag du doch mal was dazu!


Edit:
Danke für die Blumen, b0aH! Allerdings habe ich mich Texten aus einem Juraforum bedient, ich selber habe von der Materie wenig Ahnung. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alter, Halycon du solltest dafür nen Preis bekommen^^
ich hab mir den Text direkt mal gespeichert, ich glaub danach ist selbst jeder Staatsanwalt baff :D
Schade dass es hier kein Userbewertungssystem gibt =D =D =D

mfg

Ps.: Halycon for 'Post des Jahres'
 
jojo, jurathek lässt grüßen :D

Dann noch dazu:
Aus dieser Betrachtungsweise würde sich ergeben, dass Konsum im sozialen Kontext legal wäre.
Das ist natürlich nicht so. Legal ist in diesem Zusammenhang der falsche Begriff! BtM Konsum ist jedoch weder verwaltungsrechtlich untersagt, noch ist er strafrechtlich erfasst, somit bewegt man sich in einer Grauzone.

Konsum kann also nur deswegen, z.B. von der Polizei durch Eingreifen unterbunden werden, weil der Besitz der Substanzen illegal ist, und die vorhandene, gefundene Substanz auf einen irgendwo vorhandenen Besitzer schließen lässt, der beim Konsum in einer Gruppe jedoch nicht zweifelsfrei identifizierbar ist. Die Polizei darf BtM also nur beschlagnahmen und versuchen herauszufinden, wer der Besitzer ist.
Die Konsumhandlung selbst dürfte nicht der ausschlaggebende Faktor dafür sein, wem danach ggf. der Besitz unterstellt werden darf.

Hier sollte man zwei Fälle unterscheiden:
1. Fall:
Die Polizei ertappt z.B. auf einem Festival 4 Jugendliche beim konsumieren von BtM. Sie stellt einen halb gerauchten Joint sicher. Nun stellt sich die Frage, wer von den 4 Jugendlichen diesen in Besitz hatte.
In der Praxis wird häufig angenommen, dass der Jugendliche, bei welchem der halb gerauchte Joint gefunden wurde, sich zu einer Aussage bewegen lässt, womit der Besitzer dann feststeht. Macht er aber keine Aussage, wird oft davon ausgegangen, dass er Besitz daran hatte, was aber nicht nachweisbar ist.

In der Literatur wird auch folgende Auffassung vertreten:
A,B und C rauchen einen Joint, welcher dem A gehört. Gibt A nun den Joint kurzfristig an B weiter, dass dieser ihn konsumieren kann, hat B keinen Besitz, wenn er diesen nach dem konsumieren wieder an A zurückgibt. Gibt jedoch B den Joint weiter an C soll er nach Meinung der Literatur Besitz an diesem haben.

2. Fall:
Es werden keine BtM gefunden, der Konsum wird aber durch eine Blut- oder Urinprobe nachgewiesen.

Wenn die Auswertung einer bei einem Beschuldigten entnommenen Urinprobe ergibt, dass er ein Cannabisprodukt zu sich genommen hat, so ist damit lediglich der Konsum, aber kein Besitz nachgewiesen.

Auch vermag das Auffinden von BtM-Spuren im Urin nichts darüber auszusagen, wer die verbrauchten BtM dem Körper zuführte, ob der Konsument vor dem Konsum mit den verbrauchten Stoffen einen Eigenvorrat anlegte und wem die Stoffe gehörten.
Es ist noch nichteinmal nachweisbar, dass der Beschuldigte wissentlich und freiwillig diesen Konum vollzogen hat.

mfg echofoxi
 
Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG ist zwar nicht mit Strafe bedroht,
wohl aber sämtliche Verhaltensweisen, die untrennbar mit dem Konsum im Zusammenhang
stehen, also jede Art der Besitzverschaffung und der Besitz selbst.
Auch wenn Betäubungsmittel allein zum Eigenkonsum erworben werden, ist dies
grundsätzlich strafbar. Allerdings bestehen hier weitergehende Möglichkeiten einer
Einstellung des Strafverfahrens.

Das bedeutet das es auf die art und weise des konsums ankommt. bei einem weitergereichten joint mach das ja so sein... (beachte strafbarkeit des überlassens/abgeben von btm) aber das entscheidet die staatsanwaltschaft.

ein positiver urin-test wäre ohne folgen, da hier nur der zurückliegende konsum nachgewiesen wurde. es sei denn, man hat gerade nen fzg. im straßenverkehr geführt.... mal abgesehen davon was die führerscheinstelle dazu sagen würde, wenn ihr das ergebniss durch die polizei mitgeteilt wird... zb. geeignetheit der person ein fahrzeug im straßenverkehr zu führen...

Der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln ist straflos; in fast allen Fällen dürfte jedoch der Erwerb oder Besitz als vorgelagerte Begehungsalternative nachweisbar sein. also kann nicht grundsätzlich gesagt werden, dass der konsum straflos ist. es kommt halt im einzelfall darauf an! zb. sich btm verschaffen / erwerben (zum konsum) somit könnte das weiterreichen des joints innerhalb einer gruppe eine strafbare verbrauchsüberlassung darstellen...
 
Mal kurz ne andere Frage:

Stimmt es, dass man direkt ausgemustert wird, wenn die bei der Musterung THC im Urin finden?
 
Völlig falsch, Bibo. Weder ist der Konsum von Hanfprodukten strafbar noch ist derjenige, welcher etwas in der Hand hält automatisch dessen Besitzer. Nach deiner Rechtsauffassung müsste mir der Bus schon gehören, wenn ich mich nur an der Haltestange festhalte, ich halte sie schließlich in der Hand. Da muß ich schon den Besitz an der Sache auch tatsächlich ergreifen oder zumindest offenkundig die Absicht dazu bekunden. Wie wäre das, wenn ich den Joint halte, aber ein anderer daran zieht?

Ebensowenig stimmen die Angaben über die Nachweiszeit von THC, THC ist über recht lange Zeiträume nachweisbar und das keineswegs nur durch Akkumulation. Es ist also unsinnig, zu behaupten, man habe niemals THC zu sich genommen, wenn man es doch getan hat.

Gefunden wird bei einer Untersuchung natürlich nur das, wonach man sucht. Alles andere wäre viel zu kostenaufwendig. Bei Verkehrsdelikten z.B. ist es unerheblich, ob jemand irgendwann im Leben etwas zu sich genommen hat. Dort ist streng genommen nur der Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr relevant. Es kommt darauf an, zu entscheiden, ob jemand fahruntauglich was oder nicht. Anders als beim Alkohol, bei welchem man bequem den Promillewert feststellen kann, ist eine quantitative Messung nahezu unmöglich. Das heißt, wenn der Nachweiszeitraum mit der angewendeten Methode nun einmal knapp 3 Tage lang ist, dann hat man gegebenenfalls Pech, wenn man 2 Tage zuvor etwas geraucht hat, aber heute bei einer Verkehrskontrolle überprüft wird. Auch wenn das mit Sicherheit keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit hat. Insofern finde ich diese Methode etwas problematisch.

Mit anderen Methoden lässt sich THC wie gesagt deutlich länger nachweisen, aber erstens nur dann, wenn man gezielt danach untersucht udn zweitens wenn genau an diesem Meßergebnis aus welchen Gründen auch immer ein gesteigertes Interesse besteht.

Letztendlich interessiert es niemanden, ob du mehrere Tage vor der Musterung einen Joint geraucht hast oder nicht. Panikmache ist da nicht angesagt.

Gruß Konradin
 
nö du wirst ned ausgemustert.
darfst aber auch kein führerschein beim bund machen oder mit scharfer muni schießen zumindest bis 6 monate nach dem letzten konsum.
so hab ich das gelesen ich schreib dir noch ne pn
 
Danke für dier PN, bOaH, aber das Problem mit den 6 Monaten ist doch, daß der THC-Konsum an sich nachweisbar ist, keinesfalls aber der Zeitpunkt der Einnahme. Schon gar nicht, wenn er Monate zurückliegt. Diese Bestimmung ist also eher theoretischer Natur.

Das Interesse, welches dahintersteckt ist klar. Man möchte nicht, daß die Soldaten völlig zugedröhnt herumlaufen, übertreibt es dabei aber wie gewohnt. Mich würde einmal späßeshalber interessieren, wieviele Leute noch zu dem 'Verein' gehen würden, wenn das gleich für Alkohol gelten würde. Dann wäre die Bundewehr wahrscheinlich eine Ein-Mann-Show.

Ob die Bundeswehr jemanden bei sich den Führerschein machen lässt, das kann sie natürlich selbst entscheiden und wenn jemand ins Gerede kommt, dann kann es durchaus sein, daß sich irgendjemand querstellt.

Sachlich begründen lässt sich das mit dem einem angenommen mehrere Monate zurückliegenden THC-Konsum keinesfalls. Die Häufigkeit des zurückliegenden Konsums ist jedenfalls nicht feststellbar (anders ist es natürlich, wenn man selbst den mehrmaligen Konsum eingeräumt hat). Offenheit wird wohl gern gesehen, doch meist ist derjenige, welcher die Offenheit auch real in Anspruch nimmt, der Dumme.

Gruß Konradin
 
"Weder ist der Konsum von Hanfprodukten strafbar noch ist derjenige, welcher etwas in der Hand hält automatisch dessen Besitzer." das habe ich so auch nicht gesagt, sonder dieses hier:
Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG ist zwar nicht mit Strafe bedroht,
wohl aber sämtliche Verhaltensweisen, die untrennbar mit dem Konsum im Zusammenhang
stehen, also jede Art der Besitzverschaffung und der Besitz selbst.

es kommt also auf den zusammenhang / die art und weise des konsums an!

aber du kannst es ja gerne mal vor der polizei ausprobieren und uns dann berichten:-)

so, ich denke damit solls dann auch gewesen sein. muss jeder selber wissen wie er damit umgeht. viel glück...
 
Öhm ja, wenn sie bei mir was wollen war ich eben in Holland, da kann ich kiffen soviel ich will. Im übrigen hab ich das auch schon bei meiner Musterung gesagt und das interessiert da kein Schwein.

Viel Spaß im Matsch ;)

MfG xlemmingx
 
Leute, ihr macht mir jetzt doch Angst. xD
Also noch mal, 1,90 groß, 75kg, zu zweit vor sechs Wochen an einem einzigen Joint gezogen...
Wenn sie suchen, finden die was? Und dürfen die ohne begründeten Verdacht überhaupt suchen?
 
b0aH schrieb:
nö du wirst ned ausgemustert.
darfst aber auch kein führerschein beim bund machen oder mit scharfer muni schießen zumindest bis 6 monate nach dem letzten konsum.
so hab ich das gelesen ich schreib dir noch ne pn

das stimmt so nicht, wo ich beim bund war ( jahr 2000- weiss jetzt nicht,ob es in

der sache änderungen gibt jetzt), war auch ein guter freund

mit,der regelmässig diverse sachen konsumiert hat ( nicht nur gekifft)

er hatte den arzt gesagt, was er alles genommen hat die wochen

davor, nix is passiert
trotzdem hat er mit scharfer mun schiessen dürfen!!!

also,keine panik schieben;) und geniess die zeit beim bund, echt lustig, im nachhinein lachst du drüber und wirst dich gern

an die zeit erinnern, glaub mir;)

mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke, morgen isses soweit. Wünscht mir Glück. :)

Kleines Update:
War jetzt da, Drogentest erfolgreich überstanden (die haben also nix gefunden), bin total fertig mit der Welt, weil mein Ausbilder und der Zugführer die härtesten Hunde in der ganzen Kaserne sind.
Aller anderen bekommen Pausen, wir nicht, in zweieinhalb Tagen wurde uns ein einziges mal eine Raucherpause zugestanden.
Ich bin glaub ich schon ziemlich gut im Wände anschauen...
 
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