[...]Der Hinweis auf Herrn Roland Freisler greif meines Erachtens nicht so recht. Geht es hier doch nicht um spekatuläre Schauprozesse zur Durchsetzung der Staatsräson, sondern um das Rechtsbewusstsein subalterner Staatschergen (hier konkret das Amtsgericht Dresden), daß ohne dieses Urteil wohl in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde.[...]
Es war mir selbstverständlich klar, dass diese „Rechtsprechung“ (noch) nicht mit den monströsen Aufführungen (!) eines Roland Freisler zu vergleichen ist, auch nicht mit dem eines anderen furchtbaren deutschen Juristen, Hans Filbinger. Dieser ließ sogar noch kurz vor Kriegsende junge Menschen umbringen (nach seiner – über Leichen gehenden – Karriere im Tausendjährigen somit bestens prädestiniert für die Fortsetzung in der Nachfolgeorganisation, der BRD: Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, von 1971 bis 1979 zudem Landesvorsitzender, von 1973 bis 1979 auch ein stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei [logisch: die mit dem 'C']).
Quelle u.a.:
Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz; Ingo Müller; Verlag Knaur; ISBN 3426039605; 1989
Mir ging es darum, mit diesem Vergleich zu zeigen, in welchem gesellschaftlichen Klima so ein Urteil mit
„Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar“ (@Varai) begrüßt werden kann.
Nebenbei: Auch ein Roland Freisler hatte viele „kleine“ Vorläufer in der Provinz.
[…] (in den Parolen wird jedenfalls irgendwas von Solidarität hin und wieder gegröhlt, meinte ich jedenfalls schon mal sowas gehört zu haben), vielleicht stellt sich der wahre Täter bald selber, wenn nicht ist das feige und abscheulich.
Das „Grölen“ der Gegendemonstranten mag für Dich beim Demonstrieren störend sein, allerdings zeigt es – meiner Meinung nach – deutlich deutsch-traditionelles Rechtsverständnis, wenn Du es für richtig hältst, dass „irgend einer“ herausgegriffen wird, um an ihm ein Exempel zu statuieren (aus dem eingangs von mir verlinkten Bericht):
„"Es gibt keine Beweise für eigene Tätlichkeiten meines Mandanten, eine Durchsage 'nach vorne zu kommen' als Aufforderung zum gewaltsamen Durchbruch mittels Flaschenbewurf und Stockschlägen zu interpretieren, ist ohnehin recht phantasievoll." [...]
Das schien für das Gericht keine Rolle zu spielen. "Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen", sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung und stellte sich auch in diesem Punkt hinter die Staatsanwaltschaft, die bereits in der Anklageschrift hervorhob, dass Tim H. selbst keine Gegenstände geworfen oder Polizeibeamte angegriffen habe.“
Wenigstens verlangst Du (noch) nicht, dass diese Geisel – deutscher Tradition folgend – ermordet (pardon: liquidiert) wird.
Quelle "Deutsche Tradition" (sehr korrekt in der Aufzählung der „Behandlung“ von Geiseln:
- Der Zweite Weltkrieg in Bildern und Dokumenten; Autor Hans Dollinger; Verlag Kurt Desch; 1965
- Dokumentenedition Europa unterm Hakenkreuz; Bundesarchiv (BRD); 1990-2000
- Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944; ISBN 3930908247; 1997
- Story of a Secret State; Author Jan Karski; Penguin Classics; ISBN 0141196661; 2011
[...]war sie beim prozess anwesend? selbst wenn, hätte sie mangels juristischer bildung kaum etwas verstanden. [...]die "meinung" einer journalistin, die von jura soviel ahnung wie ne kuh vom fahrrad fahren hat, stellt für mich keine grundlage dar, auf derer ich mich einer bewertung erlauben würde.[...]
Ach, Du kennst die Dame und deren (Aus-)Bildung persönlich? Erzähl mal …
Oder wird hier nur die „Meinung“ eines Moderators über den Bildungsweg einer Journalistin kundgetan?
[…] was Journalisten verzapfen können in ihrer Darstellung, dem traue ich schon sehr lange nicht mehr .......Ich weiß also nicht, was dort nun alles abgelaufen ist und wer dann in der Folge alles und wegen was vor den Richtern stand.
Deswegen gehe ich in meiner Kritik von dem aus, was in diesem Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (nach Deinen Worten: „verzapft“) wird.
Deine grundsätzliche Kritik an der Berichterstattung (wohl nicht nur) in deutschen Blättern teile ich; solange aber keine andere/bessere Information zur Verfügung steht, kann ich mich nur auf diese beziehen.
[…]Noch deutet sich keineswegs die erneute "Machtergreifung" an... bei einigen wenigen tausend echten Neo -Nazis im Land.
Dein Wort in mein Ohr; allerdings irrst Du meiner Meinung nach. Diese Ideologie wurde schon einmal sträflich unterschätzt; und, wenn die „Machtergreifung“ auch dem letzten „Politik-interessiert-mich-nicht-Untertan“ bewusst wird, ist es zu spät.
[…]Von daher ...die Ruhe bewahren.
Jawoll!
Weitere „Meinungen“ zu diesem Urteil …
„Das Urteil ist rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich“, sagte die Linke-Bundestagsabgeordnete Petra Pau am Freitag auf dapd-Anfrage in Berlin. Statt etwas zu beweisen, habe das Gericht forsch gemutmaßt. Gefährlich sei das Urteil, weil offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Beides habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun. Pau ist auch Vizepräsidentin des Bundestages. „
Urteil gegen Anti-Nazi-Demonstranten zieht massive Kritik nach sich - Mitteldeutschland - Nachrichten - LVZ-Online
„Richwin bezweifelt zudem, dass sein Mandant überhaupt auf den Videobildern zu sehen ist. Ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft hatte nämlich Tim H. entlastet. Der Anwohner, der das Geschehen von seinem Balkon beobachtet hatte, sagte, Tim H. sei nicht der Mann, den er am Megafon gesehen hatte. Auch vier geladene Polizeibeamte konnten keine Angaben zum Täter machen. Dennoch befand das Gericht, dass der Angeklagte durch seine große Statur und durch andere Indizien auf einem Polizeivideo ausreichend identifiziert worden sei.“
Anti-Nazi-Demonstration in Dresden: Stellvertretend schuldig | Politik*- Frankfurter Rundschau
Zum Vergleich, Rechtsprechung gegen Linke, Rechtsprechung gegen Nazis:
„Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr 2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen.[…]
In Sachsen ist es – gemessen an den Urteilen – offenkundig besser, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als Neonazis zu blockieren.“
Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal » Dresden, Proteste, Urteil, Jahr, Welch, Richter » Störungsmelder
Meine „Meinung“:
Beweise gegen Linke sind überflüssig, kann man konstruieren. Beweise gegen Rechte werden geschreddert.
Außerdem, für Juristen (oder solche, die sich dafür ausgeben):
Egal, wie die Berufungsverhandlung für den Angeklagten ausgeht, in der Regel ist der private Schaden nicht mehr rückgängig zu machen.
[…] Dann, wenn ein "zuviel" an Wissen - und auch das gibt es fachübergreifend - einem zuweilen den Blick verstellt, und ein "fremder" Blick hilfreich ist.
Und: es betrifft nicht nur Jura, das betrifft alle möglichen Themen, bei "harmlosen" Dingen wie Kindererziehung oder Kochen (einerseits alltagsbezogen, andererseits gibts da auch "Profis") angefangen über Medizin und Psychologie, eigentlich gibt es streng genommen kein Thema, außer vielleicht Quantenhysik (o.ä.), zu dem "Volksmund" nicht etwas zu sagen wüßte.[…]
Weshalb ich mich – auch und gerade bei Themen, die eigentlich meine Fachbereiche betreffen (Sprache, Grafik, Sport) – von meiner Frau beraten und sehr oft korrigieren lasse.