Schlaechter
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- Sep. 2008
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Moinmoin,
wir schreiben nächsten Donnerstag die erste Klausur, und da ich dafür etwas lernen wollte, bin ich alte Klausuren von anderen Azubis in meinem Betrieb durchgegangen. Da bin ich auf eine Frage gestoßen, auf die ich keine Antwort weiß:
Es geht um gütigkeit, nichtigkeit oder anfechtbarkeit eines Vertrages, wir sollten uns mit Begründung für eins von 3ein entscheiden.
Frage:
Das ist aber als Falsch markiert, also nicht gültig. Ist es nun nichtig oder anfechtbar? Und mit welcher Begründung?
Hoffe ihr könnt mir helfen..
MfG Schlaechter
wir schreiben nächsten Donnerstag die erste Klausur, und da ich dafür etwas lernen wollte, bin ich alte Klausuren von anderen Azubis in meinem Betrieb durchgegangen. Da bin ich auf eine Frage gestoßen, auf die ich keine Antwort weiß:
Es geht um gütigkeit, nichtigkeit oder anfechtbarkeit eines Vertrages, wir sollten uns mit Begründung für eins von 3ein entscheiden.
Frage:
Was ist daran nicht gültig? Der vorherige Azubi sowie ich auch, hat geschrieben, dass es gültig ist, solange der Arbeitnehmer volljährig ist und dass der Zins kein Wucher ist.Der Arbeitnehmer Fritz KLein schließt mit einem provaten Geldgeber einen Darlehensvertrag über 20000,00€. Der monatliche Zins beträgt 3%.
Das ist aber als Falsch markiert, also nicht gültig. Ist es nun nichtig oder anfechtbar? Und mit welcher Begründung?
Hoffe ihr könnt mir helfen..
MfG Schlaechter
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