Unklarheiten bzgl. der ersten Klausur geschlossen 

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Schlaechter

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Sep. 2008
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Moinmoin,

wir schreiben nächsten Donnerstag die erste Klausur, und da ich dafür etwas lernen wollte, bin ich alte Klausuren von anderen Azubis in meinem Betrieb durchgegangen. Da bin ich auf eine Frage gestoßen, auf die ich keine Antwort weiß:
Es geht um gütigkeit, nichtigkeit oder anfechtbarkeit eines Vertrages, wir sollten uns mit Begründung für eins von 3ein entscheiden.
Frage:
Der Arbeitnehmer Fritz KLein schließt mit einem provaten Geldgeber einen Darlehensvertrag über 20000,00€. Der monatliche Zins beträgt 3%.
Was ist daran nicht gültig? Der vorherige Azubi sowie ich auch, hat geschrieben, dass es gültig ist, solange der Arbeitnehmer volljährig ist und dass der Zins kein Wucher ist.
Das ist aber als Falsch markiert, also nicht gültig. Ist es nun nichtig oder anfechtbar? Und mit welcher Begründung?

Hoffe ihr könnt mir helfen..

MfG Schlaechter
 
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Also ein monatlicher Zins von 3% bewegt sich auf jeden Fall im Wucherbereich. Ich glaub aktuell sind gerade so 10-15% pro Jahr.

Der Vertrag kann auch gültig sein, wenn Fritz minderjährig wäre, dann aber nur mit Zustimmung seiner Eltern oder wenn es in Ausübung seiner Arbeit, als Bote oder Vertreter erfolgt.

Weiterhin hat man für Darlehnsvertäge auch ein Widerrufsrecht, aber ich weiß nicht inwieweit du das schreiben musst. Die Aufgabenstellung ist halt nicht ganz klar.
 
Unter Beachtung des Zinseszins (monatliche Belastung) erhält mein einen effektiven Jahreszins von 42,6% und das kann öffentsichtlich mit Verweis auf §138 BGB als sittenwidriges Rechtgeschäft aufgefasst werden da Leistung des Kreditgebers in keinem Verhältnis zu Leistung des Kreditnehmers steht.

Ich denke die wollten einfach nur schauen ob die auf Basis einen monatlichen Zinses den effektiven Jahreszins berechnen kannst der nun wirklich astronomisch ist.

DragonFly44
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Deshalb hatte der BGH im Jahre 1990 entschieden, dass ein Unterschied zwischen dem vereinbarten Zins und dem Marktzins von mindestens 12 % p.a. wucherisch ist[4]. Demgemäß ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung regelmäßig zu bejahen, wenn der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichszins relativ um rund 100 % oder absolut um 12 %-Punkte übersteigt. Dies gilt nicht nur für den reinen Privatkredit, sondern gleichermaßen auch für den gewerblichen Kredit[5].


Jahreszins!

Quelle:

Zinswucher ? Wikipedia

Wenn es in der Arbeit vorkommt, solltet ihr eigentlich vorher im Unterricht mal darüber gesprochen haben.

Verschlafen? :D
 
ne eigentlich haben wir so genau gar nicht über sowas gesprochen, von wegen monats und Jahreszins, aber ich hatte irgendwie auch den monatszins überlesen, bzw. nicht realisiert, dass normalerweise immer der Jahreszinssatz angegeben wird. Denke aber auch nicht, dass so was bei uns dran kommt, da wir das ja noch gar nicht so genau besprochen haben...

Vielen Dank für eure Hilfe, damit ist das Thema ERLEDIGT

MfG Schlaechter
 
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