Unterhaltszahlungen geschlossen 

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MaxPeter

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März 2005
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hallo Leute
Kennt sich jemend mit diesem Thema aus ?
Ich würde mich über fachliche Infos sehr freuen





Frage :

Meine Mutter lebt seit jahren mit einem anderen Lebensgefährten zusammen

Dieser Mann musste an seine Ex Frau ca 600 € Monatlich Unterhalt zahlen

Weder meine Mutter noch der Lebensgefährte haben sich scheiden lassen

Jetzt haben wir durch Zufall erfahren das die Ex Frau vom Mamas Lebensgefährten im Dezember 2011 verstorben ist

Er muß deshalb doch wohl nicht weiter(CA 600) € Unterhalt bezahlen ?!

Der Lebensgefahrte hat aber wohl einen Dauerauftrag für den Unterhalt an seine Ex Frau seit jahren laufen und bis heute nicht gekündigt, aber wo hin geht das Geld dann ???

Da der Lebensgefährte meiner Mutter ja eine kleine Rente von seiner Ex Fau bekommen müsste und den ganzen Unterhalt von CA 600 € gespart hat müsste doch mein Vater kaum noch Unterhalt an meine Mutter zahlen oder ???

Wir mögen den Lebensgefährten meiner Mutter nicht und möchten verhindern das mein Vater weiter Unterhalt an meine Mutter zahlen muß und damit jeden Cent umdrehen muß


Gruß,MaxPeter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
soweit ich weiß, fällt die unterhaltszahlung an den expartner aus, sobald dieser in einem "eheähnlichem" verhältniss lebt, sprich mit dem neuen partner unter einem dach. am besten mal nen anwalt fragen.
 
was mich auch interessiert ob Lebensgefährte automatisch eine Teilrente von seiner jetzt verstorbenen Frau bekommt oder muß er das beantragen ?
 
Das sind so spezielle Fragen, deren Antworten auch für die Zukunft so wichtig sind das ihr unbedingt einen Anwalt zu rate ziehen solltet.
 
Wie Slate schon gesagt hat:

Juristische Hilfe (Anwalt) mit dem
Schwerpunkt: Unterhaltsrecht
ist hier dringend angesagt!

Und dies nicht allein wegen
- Fristen von Widersprüchen,
- Einstellungen von Zahlungen (Daueraufträge etc.)
- Rückerstattungsansprüchen
- die eventuelle Anfechtung von weitern Unterhaltszahlungen durch Offenlegung von Vermögenssituationen potentieller Zahlungsempfänger
oder eben daraus abgeleitet ggfs. auch entstandenen Rentenansprüchen.

Deine div. Verwandten (inkl. Lebensgefährten)
können sich allerdings zu erst auch Beratungshilfe, z.B. auch bei Beratungsstellen von
- Verbraucherzentralen, Angestelltenkammer etc.pp. Rat dazu einholen.

Aber
das Allerwichtigste zum Schluss :D
Von selbst passiert da zumeist wenig bis gar nichts
bis hin zu Nachteiligem für alle Beteiligte... ;)

In die Gänge kommen (bzgl. Anträgen etc.pp.)
müssen deine Verwandten also schon selbst.

Je eher, desto besser :D

so far

(Googlestichworte in fett rot)
 
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