Urheberrechtsverletzung Ebay

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Hat denn jetzt der erste Verkäufer geklagt oder ein ganz anderer?
Das habe ich jetzt nicht verstanden
 
Hallo an Alle!

Vielen vielen vielen Dank für all die Hilfe!

Also ich habe mich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt, und er war wirklich sehr nett!Wir haben uns auf 100€ Anwaltskosten geeinigt!

Ich habe hier einen sehr Interessanten Link, den man vielleicht hier im Forum mal irgendwo hinterlegen sollte, da er bestimmt manchen Leuten in solchen Situationen weiterhelfen kann.

Durch die Gesetzesänderung ab dem 1.September gibt es schon ein paar klare Vorraussetzungen, das man hier zur Kasse gebeten wird.

Unter einen einfach gelagerten Fall fällt es, wenn man bei Ebay bilder anderer User benutzt, und zwar als Privatperson, und auch das erste mal!

Abmahnkosten im Urheberrecht gegenüber Privaten begrenzt Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net

Hier mal zum Nachlesen!!!


Thx a Lot!!!
 
@DieHappy , freut mich für dich , das es für dich gut ausgegangen ist, bevor dieser Thread geschlossen wird, könnte mir auch im Interesse anderer eine frage beantworten.
Ist dieser Urheberrecht nur für Gewerbliche gedacht,oder sind meine Bilder ,wie z.B. im eBay auch geschützt?
Könnte ich dann demjenigen auch an den Kragen, wenn sie mein Bild benutzen, ich spreche jetzt nicht von einem normalen Foto,die ich mit Handy oder Fotoapparat gemacht habe.

lg,nedal
 
Selbstverständlich, nedal. Wenn du der Urheber bist, kannst du selbstverständlich alle Rechte aus der Urheberschaft geltend machen. Ich frage mich allerdings, was dein letzter Halbsatz zu bedeuten hat --> Eine Erläuterung wäre schön
 
Meinst du das mit Handy und Foto ?? Damit wollte ich sagen , wenn ich mein Bild auch Aufwendig hergestellt habe , also nicht jetzt ein normales Blitzfoto.

Aber im Allgemeinen,steht mir also auch das recht zu,wenn einer mein Bild benutzt .

lg,nedal
 
Dann bedanke ich mich für die Antworten,ich wollte jetzt nur sicher gehen , ob das jetzt nur für Gewerbliche zusteht.
Damit ist meine frage erledigt, danke nochmals.

lg,nedal
 
Der Nedal will bestimmt jetzt selber abmahnen ... :löl:

Hat ein paar Bilder ins Netz gestellt ... und lauert nun

:blink::hot::blink:
 
Wie wäre es dann mit "nedals Kochkurs" oder so? :D
 
Kann mir dass mal einer kurz erklären?

Wenn ich jetzt irgendwo ein Bild benutze das ich im I-net finde und darunter das oft gelesene (c) by Firma Schiessmichtot schreibe. Ist das dann immer noch böse?

Und: Macht das einen Unterschied ob ich damit, praktisch als Werbung z.B. bei ebäh was verkaufen will, oder ob ich das z.B. in nem Referat verwende?
 
hm... Das klärt meine Fragen jetzt leider nur am Rande.

# öffentliches Zugänglichmachen eines Stadtplanausschnitts der eigenen Wohnungsumgebung auf einer privaten Homepage ohne Ermächtigung des Rechtsinhabers;
# öffentliches Zugänglichmachen eines Liedtextes auf einer privaten Homepage, ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermächtigt zu sein;
# Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber.“


Wird da als Beispiel für einen "Einfachen Fall" genannt.
Dem entnehme ich jetzt mal dass ein (C) by Schiessmichtot rein garnix bringt, auser vielleicht die 50 € Ersparnis für

50€ für fehlende Urheberbenennung

lieg ich da richtig?

Und was ist denn öffentlich zugänglich. Hausarbeiten/Referate werden ja normalerweise Vorgetragen, bzw. Vorgestellt...
Interessieren würde mich das hier auch wie das ausschaut wenn ein Professor fremde Bilder in seinen Vorlesungsskripten benutzt. In die Vorlesungen kann sich ja jedermann reinsetzen, sind die also öffentlich?
Muss man also bei dem, dem das Bild gehört schriftlich um Erlaubnis fragen um sowas Verwenden zu dürfen?

sorry btw. für das OT, passt halt gerade recht gut hier rein...
 
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