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selbst wenn die Kratzer schon vorher dagewesen wären, müsste Toubman dies dann beweisen...
und schon alleine vom rein menschlichen her solltest du das machen und zu deinen fehlern stehen.![]()
nein. nicht wenn er als privatperson von einem gewerbetreibenden gekauft hat. hier gilt die beweislastumkehr des § 476 BGB.
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Ansonsten muss man sofort bei Bekanntwerden (= Auspacken) reklamieren und nicht tagelang warten
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Das Fernabgabegesetz will mit seiner 14-tägigen Widerrufsfrist (bzw. 4 Wochen/1 Monat bei Ebay) bewirken, dass man den Gegenstand zu Hause so testen kann, wie man es in einem Laden hätte tun können. Das bedeutet aber nicht, man kann das Gerät zwei Wochen lang beliebig nutzen und dann mit vollem Kostenersatz zurückgeben kann, obwohl merkliche Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Die gesetzliche Rückgaberegelung bei Fernabgabegeschäften finde ich persönlich zu weitgehend. Vor allem, dass ein Händler bei einem Kaufpreis ab 40 Euro auch noch die kompletten Versandkosten zu tragen hat.
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Aber sowas von überhaupt nicht!
Wenn ich mir im Internet einen neuen Artikel bestelle, dann hat der doch bitte ohne Sachmangel bei mir zu Hause zu erscheinen. Dafür bezahle ich doch schließlich auch! Und wenn das mal nicht der Fall sein sollte, warum soll dann bitteschön ich als Verbraucher gezwungen sein den Artikel auf meine eigenen Kosten zurückzusenden? ...