Verfolgt von Privat Polizist Frage 

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Mr.Slate

Vllt. hat da jemand Erfahrung.

Es geht um folgendes, ein Polizist ist auf dem Weg zum Dienst, verfolgt ein Fahrzeug weil es nach seinem Tacho zu schnell fährt, der Polizist wird dabei geblitzt, der Verfolgte nicht, weil er sich in diesem Moment an die Geschwindigkeit hält. Der Polizist ruft per Handy seine Kollegen an, die den Fahrer dann mit einem Streifenwagen anhalten. Es gibt also "nur" die Zeugenaussage des "privaten" Polizisten.
Was passiert jetzt?

Bin sehr gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen.
 
Ein Polizist ist nie "privat" sobald ein Polizist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrnimmt oder ihn jemand davon in Kenntnis setzt, kann sich der Beamte jederzeit selbstständig in Dienst versetzen.

Klingt blöd ... ist aber so

In deinem Fall kannst du dem Beamten gar nichts ... das wird dir auch der Richter bestätigen ... sollte es zu einem Verfahren kommen
 
Das stimmt schon. Problematisch ist allerdings, daß er ohne Kollege unterwegs war, sprich ohne Zeuge. So ist es Aussage gegen Aussage.

Selbst wenn er auch in seiner Freizeit verpflichtet ist, bei Straftaten 'nicht wegzusehen', so gilt dies keineswegs auch zwangsläufig bei Ordnungswidrigkeiten und das Recht des Polizisten, in seiner Freizeit selbst die Geschwindigkeit zu übertreten, ist zumindest strittig.

Sofern der Vorausfahrende behauptet, er hätte die Geschwindigkeit nicht überschritten, kann ihm das meines Erachtens nicht widerlegt werden. Erstens spricht dafür, daß nicht er geblitzt wurde, sondern nur der Polizist. Zweitens ist es Aussage gegen Aussage. Drittens, selbst wenn er zu schnell gefahren wäre, dann doch nur so, daß er seine Geschwindigkeit problemlos vor dem Blitzer auf das zulässige Maß reduzieren konnte. Und viertens, welche Geschwindigkeit soll er denn erreicht haben? Die Tachoangabe eines hinterherfahrenden Polizisten, der zudem an einem entscheidenden Punkt schneller als sein Opfer gefahren ist, bringt überhaupt nichts. Es existiert schlicht und einfach kein konkreter Wert, den man dem vermeintlichen Raser glaubhaft und rechtssicher vorwerfen könnte. Insofern passiert wohl gar nichts.

Gruß Konradin
 
Da geb ich Konradin völlig Recht. Nur in Österreich wär das ein Problem, denn die dortigen "Wachtmeister" dürfen nach Augenmaß verdonnern. Aber hier müsste man eigentlich aus der Sache ohne Probleme rauskommen. Schliesslich reicht es bei uns nicht nach Augenmaß beurteilt zu werden.. Da muss schon ne konkrete Geschwindigkeitsmessung durgeführt werden. Also Aussage gegen Aussage...:p
 
Ich denke auch ohne Handfeste Beweise läuft da nix.

Mal sehen, welche Meinungen noch so kommen.
 
so lange kein bild beweis vorliegt kann er dir garnichts! und dann noch das er alleine war wo er das vergehen gesehen hat .... es steht aussage gegen aussage hatte den gleichen fall blos bei rot an der ampel ... angeblich soll ich so spät bei rot drüber gefahren sein das es gefählich war für mich war es aber noch gelb mit leichten rot stich :D

LG Matze

Edit :Thema Ösi das soll ein ENDE haben laut ADAC 9/2009 seite 12 "Schluss mit der Willkür"
ausszug: Ösi führt zum 1. September erstmalig ein eineheitlichen Bußgeldkatalog ein. Bislang reichte das geschulte Auge des Gendarmen aus um die höhe der strafe festzulegen. Damit ist nun Schluss.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Meinung geht das ganze aus,wie das berühmte Hornberger Schießen.Es ist soweit richtig,daß ein Polizeibeamter jederzeit im "Dienst" sein kann,wie übrigens jeder Bürger auch um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden eine vorläufige Festnahme vornehmen darf.Im vorliegenden Fall wird das aber ein wenig kompliziert mit der Beweislast.
Für die wahrgenommene Straftat oder Ordnungswiedrigkeit liegt nur die Aussage eines Polizisten vor,liegt nichts weiteres vor was den Verdacht erhärtet,sprich eine weitere Zeugenaussage oder ein schaden an Sach oder Menschenleben ,oder wie in diesem Fall ein Beweisfoto,dürfte das im Sande verlaufen.Ist der Beamte hinterher gefahren und das auch noch mit überhöhter Geschwindigkeit kommt noch ein weiterer Aspekt dazu.In diesem Augenblick ist der Beamte ja nicht mit den nötigen Sonderrechten ausgestattet,wie er es z.B. mit einem Streifenwagen hätte,sondern mit einem privatfahrzeug.
Bonecollect
 
Da passiert rein garnichts!

Nur durch blankes hinterher Fahren kann dieser Polizist, der nicht im Dienst ist, nichts machen,
auch wenn der Vorausfahrende 50 oder mehr Kilometer fährt als es erlaubt ist!

Hier liegt kein Beweis vor, da es keine aufzeichnende, geeichte Geschwindigkeitsüberwachung gab.

Die Aussage des Polizisten würde vor Gericht keinen Bestand haben.
Hätten Zeugen im Fahrzeug gesessen, wären diese auch nicht zu seinem Vorteil.
Da er alleine war, kann er also nichts machen, kann sich höchstens etwas aufplustern.
Schließlich hat ein Polizist nur eine Stimme und mit der steht er alleine da!

Richtig ist, das Jeder und nicht nur ein Polizist der gerade nicht im Dienst ist, verpflichtet ist,
eine Straftat zu melden, bzw. zu verhindern!
Aber in diesem Fall ist es keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit!
 
Die Polizei könnte durchaus durch Hinterherfahren eine Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher feststellen! Aber nur, wenn das Fahrzeug einen geeichten Tachometer hat, es sich um mindestens zwei Polizisten als Zeugen handelt und die Geschwindigkeitsübertretung über eine längere Strecke geschieht. Zudem muss in diesem Fall eine höhere Messtoleranz zugunsten des Verfolgten abgezogen werden.

Ein im Privat-PKW hinterherfahrender Polizist mit ungeeichtem Tacho kann das gleich bleiben lassen, wenn es sich nicht um einen absolut krassen Fall des 'Täters' handelt, z.B. mit 100 km/h durch die Stadt. Zudem ist er in Beweisnot. Der Vorausfahrende könnte hinterher sogar behaupten, er wäre vom Verfolger bedrängt worden und hätte aus Angst mehr aufs Gas gedrückt.


Man sollte eigentlich denken, dass Polizisten (und Staatsanwälte) rechtssicher handeln können, aber die Polizei macht oft genug krasse Fehler, die man hätte vermeiden können!


Ich wurde selbst schon von einem Spinner hinter mir massiv bedrängt und gefährdet. Ich wollte Anzeige erstatten und die Polizei riet mir davon ab, weil ich keinen Zeugen hatte und damit nicht durchkommen würde. Das Zeugnis eines einzelnen Polizisten ist demzufolge nicht mehr wert, als das eines normalen Bürgers.
 
Das ist Quatsch es reicht ein Polizist als Zeuge und wenn der sagt du bist zu schnell und/oder bei Rot über die Kreuzung mit Gefährdung dann ist das so ... da wird kein Richter was dran deuteln.

Ein Polizist ist ein vereidigter Staatsbeamter und damit als Zeuge immer glaubwürdig, ob allein oder zu zweit da könnt ihr rumdeuteln was ihr wollt und wenn der Threadstarter sch andeutet vor dem Polizisten davonzufahren, dann geht es nicht darum ob mit 50 oder 55 km/h und da braucht es keinen geeichten Tacho ...
 
ich sehe es auch so, da passiert nichts.

Ein paar Beispiele:

ich überhole einen VW-Sharan auf der rechten Seite. Später im Stau stelle ich fest, das da 5 Polizisten in Uniform saßen, die haben mich auch gleich wiedererkannt und drohten mit Anzeige. Da kam nie was.

ich überhole mal wieder rechts und werde angezeigt. Brief kommt, ich schreibe zurück, könnte schon sein, fahre die Strecke öfters, vielleicht war Stau auf der linken Spur, kann mich nicht erinnern. Typisches Ding: Aussage gegen Aussage.
Und im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Polizisten sind auch Menschen

Gruß Lucky
 
Bei einem Polizist ist es Aussage gegen Aussage ? ? ?

Was macht dann ein Motorrad Polizist falsch ? ? ?

Hat er seinen Sozius unterwegs verloren ? ? ?
 
...
Was macht dann ein Motorrad Polizist falsch ? ? ?
...

Was soll er denn alleine beweisen? Was anderes ist, wenn er eine geeichte Videokontrollanlage an Bord hat. Selbst damit und zu zweit im Auto hält nicht alles einer richterlichen Überprüfung stand! Ein Bekannter hat zweimal bereits erfolgreich dagegen geklagt und beides mal Recht bekommen. Dabei ging es immer um über 40 km/h außerorts zu viel, also jeweils 1 Monat Fahrverbot (dabei heiße ich sein Verhalten nicht gut)! Zudem sind Motorradstreifen oft mit 2 Bikes zusammen unterwegs.

Ich fahre in der Stadt auch mal 10 km/h schneller als die Polizei. Da war noch nie was! Die fahren bei uns in den 30-er Zonen meist auch mit 50 km/h.
 
@all,

ich sehe das genau so wie BlaBla05.

Ich hatte da auch mal ein Problem mit einem Polizisten. Daraufhin habe ich einen Freund angerufen, der bei der Polizei ist...Aussage von Ihm war "Was glaubst Du, wem der Richter eher glauben wird? Dir, oder einem unbescholtenen Staatsdiener?"
Damit hatte sich meine Frage erledigt...

Gruß

Silbereisen
 
Was soll er denn alleine beweisen? Was anderes ist, wenn er eine geeichte Videokontrollanlage an Bord hat. Selbst damit und zu zweit im Auto hält nicht alles einer richterlichen Überprüfung stand! Ein Bekannter hat zweimal bereits erfolgreich dagegen geklagt und beides mal Recht bekommen. Dabei ging es immer um über 40 km/h außerorts zu viel, also jeweils 1 Monat Fahrverbot (dabei heiße ich sein Verhalten nicht gut)! Zudem sind Motorradstreifen oft mit 2 Bikes zusammen unterwegs.

Ich fahre in der Stadt auch mal 10 km/h schneller als die Polizei. Da war noch nie was! Die fahren bei uns in den 30-er Zonen meist auch mit 50 km/h.

Ich sage auch nicht das er immer recht bekommt, nur was ist wenn er in diesem Fall recht bekommt ? ? ?

Weiterer Faktor ist auch in wie weit man schon diverse vergehen auf seinem Konto hat. Mein ehemaliger Klassenkamerad ist Polizist und der meinte das viel auf den Richter, den Anwalt, den Angeklagten und natürlich auch den Polizist ankommt. Manche Dinge werden einfach fallen gelassen, andere eben nicht. Natürlich hat nicht alles bestand nur weil es vor Gericht kommt und dann wird eben die Klage abgewiesen.

Bsp: Kollege war angeschnallt, ein Polizist sagte er hat den Gürtel oben "blinken" sehen ( das Metall ), das kann aber nicht sein da der Knopf auf dem Gurt fehlte und die Schnalle gar nicht oben bleiben kann. Er hat sich nur 2 oder 3 mal Kleinigkeiten zu Schuld kommen lassen. Trotzdem riet der Anwalt ihm doch lieber zu bezahlen da sonst vielleicht noch Gerichtskosten etc auf ihn zukommen. Bzw. das Geld was der Anwalt von ihm bekommt.

Wenn man natürlich Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich gerne auf so etwas einlassen.... Meiner Meinung nach....

Aber: Woher weist du was die anderen 2 Aussagen werden ? ? ? Ich wäre sehr vorsichtig... Den Grünen kann man nicht trauen.... Da hat mir mein ex-Klassenkamerad Geschichten erzählt, da ist mir echt schwindlig geworden...

Ich selber fahre auch schon ein paar Jahre Motorrad und ich persöhnlich habe sie noch nie zu zweit gesehen.... Was natürlich nicht heißt das sie das nicht tun....
 
Normal kann ein Polizist euch gar nix. Dazu müsste er in seinem Auto nen geeichten Tacho haben - Hat er nicht also steht sein Wort gegen deins ...

Klar wiederrum das ein Richter mehr dem Polizisten glaubt, aber es wird niemals bis dahin kommen ...

Ich hab das selbst schon erlebt ...
 
Also wenn mich nicht alles täuscht hat keine Po.-Karre nen geeichten tacho ! nur das Video System ProVida ist geeicht und das ist aussage Kräftig wenns ein Blitzer ist (mobil), dann ist der auch geeicht und es muss ein messprotokoll vorhanden sein der die richtige einstellung garantiert ist das messprotokoll nicht da oder fehlerhaft ist die messung der geschwindigkeit fahlsch und nichtig vor Gericht. Ist es ein fester Blitzer dann gibt es auch ein eich und messprotokoll das glaub ich jählich neu oder bestätig werden muss ....

LG Matze

PS: garantie für meine aussage geb ich nicht :D und es ist auch kein fach wissen es ist reine vermutung :ätsch: ich lasse mich auch gern belehren wenn es anderst sein sollte *g*
 
Meinem Vater ist es mal passiert das er viel zu schnell gefahren ist auf nebeliger strecke, am frühen (dunklen) morgen aufm Rückweg vonner Arbeit. Da hatte er mit seinem BMW über 40 km/h zu schnell, wie es das schicksal so wollte, war hinter ihm aber noch ein Polizeiwagen im Dienst. Die haben den dann angehalten, hatten allerdings keinerlei Video Aufnahme oder sonstiges, ging ja auch nicht weils zu nebelig dafür war xD
Haben ihn also angehalten und genau das behauptet was in deinem Problem geschildert ist. "Sie sind deutlich schneller gefahren als wir und wir hatten schon 50 drauf" dann hat mein Vater nach einem Beweisvideo gefragt, weil er natürlich gesagt hat das das nicht stimmt. Da die Jungs jetzt keinen klaren Beweis auf der Hand hatten, durfte mein Vadda dann mit ner "mündlichen Verwarnung" weiter fahren. Defakto braucht man in Deutschland für jeden Shice auch seine Beweise, und die sprechen sogar ganz klar gegen den Polizisten xD
 
Man könnte den Spieß auch umdrehen und den Polizisten anzeigen.

Es ist keineswegs klar, daß er privat befugt ist, selbst die Geschwindigkeit zu übertreten, um lediglich eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist per se kein Delikt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung muß immer beziffert werden, z.B. um 20 km/h. Vom gemessenen Betrag muß grundsätzlich ein gewisser Prozentsatz zugunsten des potentiellen Schnellfahrers abgezogen werden (Meß- und Ablesefehler). Ein Polizist hat dies zu wissen, auch in seiner Freizeit.

Um nun auf einen Betrag zu kommen muß dieser Polizist nun nicht nur die Geschwindigkeit selbst überschreiten, um hinterherzufahren, nein, er muß dazu auch noch in grob verkehrsgefährdender Weise seine Aufmerksamkeit statt auf den Straßenverkehr zu richten trotz überhöhter Geschwindigkeit auf den (übrigens ungeeichten) Tacho richten, um über einen gewissen relevanten Zeitraum einen Durchschnittswert ablesen zu können.

Der Gesetzgeber sieht vor, daß dies ein Beifahrer zu tun hat. Unter anderem aus diesem Grund fährt einen Streifenwagen ein (Zweier-)Team. Tut es der Fahrer, so ist dies meiner Meinung nach grundsätzlich eine unzulässige Verkehrsgefährdung. Nicht ohne Grund ist z.B. auch das Telefonieren mit dem Handy in der Hand für den Fahrer eindeutig verboten. Strafverschärfend kommt noch hinzu, daß dies ausdrücklich bei einer Übertretung der Geschwindigkeit stattfand, also in einer Situation, in welcher allein schon das Übertreten der Geschwindigkeit eine zusätzliche Sorgfaltspflicht zur Einschätzung der Verkehrslage erforderlich macht.

Ich fürchte, ein guter Anwalt würde mit dem Polizisten Schlitten fahren.

Gruß Konradin
 
Also mir sind mal 2 Polizisten hinterhergefahren und behaupteten ich sei bei Rot über eine Ampelkreuzung gefahren.Es kam vor Gericht.
Urteil ,,Freispruch .Die Polizei konnten nicht beweisen wie lange die Ampel bereits Rot war.
Vieleicht hilft das.
Ich würde sagen.Ein guter Anwalt wird sich freuen dich zu vertreten.

gruß
leonboerny
 
Jedem seine Meinung ... klar ... nur zum Thema Beweisfoto ... demnach gibt es also in Deutschland keine Anzeigen für Radfahrer wegen Rotlichtverstoß ... oder ??? Gibt ja auch kein Foto ... warum werden die dann trotzdem kurz nach der Ampel vom Rad geholt und eine Anzeige geschrieben ???
 
BlaBla05 schrieb:
warum werden die dann trotzdem kurz nach der Ampel vom Rad geholt und eine Anzeige geschrieben ???
Weil dies im Gegensatz zur Geschwindigkeitsüberschreitung kein quantitatives Problem ist. Man hat das Rotlicht nicht zu 30% überschritten oder zu 40%. Entweder man hat oder man hat nicht. Zur Feststellung benötigt man weder ein geeichtes Auge noch einen geeichten Fotoapparat.

Strittig ist dabe nur, ob es am unmittelbaren Anfang der Rotphase geschah oder erst danach, da auch dem Rotlichtsünder eine gewisse Toleranz zugebilligt wird.

Gruß Konradin
 
@ Mr.Slate:

So, jetzt bist aber mal dran, mit der ganzen Geschichte herauszurücken.
Ideen haste nun genug bekommen.
:D
 
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