Verkaufte Packung Link 

Da muss niemand zahlen. Beschwerde kriegt nicht der Bieter, sondern der Verkäufer und gegebenen Falles eine Anzeige.
Solche Leute, die sowas reinstellen gehören 20 Jahre weggesperrt!

Gruß
Broken Sword
 
Na ich weiß nicht wie das Rechtlich ist. Eigentlich hat er ja alles rein geschrieben. Nur halt in der Überschrift nicht eindeutig.
 
Das verstehe wer will?????

Käufer hat ihn auch noch positiv bewertet:

Ein sehr ehrlicher und sehr korrekter Verkäufer.​

Mal im Keller schauen, ob ich nicht auch noch ein paar alte Schachteln habe!

Man glaubt es nicht.
 
mh ich weis net, Verkäufer die nichtmal richtig schreiben können sind mir von vorne herein suspekt und wenn sie dann auch noch versuchen Leute zu bescheißen ... und der Depp hat haargenau den selben Text wieder genommen ... mei mei ... sowas gehört echt mal verboten :(
 
Das mit der OVP ist schon alt. Ich erinnere mich da an einen der ein neuwertiges W-Lan Kabel von ca 100 m länge verkaufen wollte bestehend aus Stickstoff, Sauerstoff, div. Edelgasen und Wasserdampf.
 
LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

142 € für nen Karton xD :D

Das muss ich nach machen
 
Finde dass der Käufer bestraft werden sollte für die Dummheit eine Auktion nicht zu lesen.
 
LoL ist ja geil :D
Zum Glück bewahre ich die meisten Verpackungen auf :löl:
 
Na ich weiß nicht wie das Rechtlich ist. Eigentlich hat er ja alles rein geschrieben. Nur halt in der Überschrift nicht eindeutig.

also die überschrift stimmt eigentlich
"NEUWERTIGE HANDY OVP" es steht ja neuwertigE und da neuwertige nur auf OVP zutreffen kann stimmt ja eig alles
und in der artikelbeschreibung weißt er extra darauf hin
Sie bieten hier auf eine Neuwertige aber gebrauchte Sony Ericsson K850i Ovp.
Es wird nur die Originale Verpackung angeboten. Keine Haftung für Irrtürmer.

also wer da kauft ist selber schuld. wer lesen kann merkt dass das ein fake ist
 
@blumalexx
ganz meine meinung. er hat gagnz klar darauf hingewiesen, deshalb völlig ok meiner meinung nach.

gruss
 
Hallo

ich habe mir jetzt die Bewertung angeschaut, der Käufer hat rein geschrieben
Ein sehr ehrlicher und sehr korrekter Verkäufer.also hat er das Gerät wohl auch bekommen

eBay-Bewertungsprofil für harres87

Gut, ich muss auch zugeben, die Text Formulierung ist äuserst gewagt...

aber in einem solchen falle, schreibe ich ein Paar Zeilen an den Verkäufer und wenn ich von dem die Bestätigung bekomme, das Gerät ist mit dabei kann ich seehlenruhig auch mitbieten...

der Verkäufer wollte halt damit sagen die Verpackung ist Original...und 24 Leute würden da niemals mitbieten, wenns nur die Leere Schachtel wäre...

Gruß Franz
 
Der Verkäufer würde vor Gericht schon deshalb keine Zahlung einfordern können, weil es sich um eine bewusste Täuschung handelt!

Nicht jeder kann mit dem Begriff OVP bzw. ovp etwas anfangen. Selbst der Hinweis im Kleingedruckten ist zweideutig. Er hätte schon im Angebotstext darstellen müssen, dass es sich um eine Schachtel/Verpackung (o. Ä.) für ein Handy handelt.

Aber da er bewusst das Angebot so formuliert hat, dass man als unvorsichtiger Bieter vermeintlich für ein Handy bietet, wird er vor Gericht keine Chance haben. Ihm könnte im Gegenteil vom Höchstbietenden sogar eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung drohen.
 
Naja was soll er den sonst schreiben. Neuwertige Verpackung von irgendwas?

Hallo

na vielleicht dass er Geprellt worden ist anstelle das er zufrieden ist.....oder was hättest Du rein geschrieben ?

zu was wäre ansonsten eine Bewertung gut


Macht ruhig weiter....wer lesen kann ist klar im Vorteil

Gruß Franz
 
Es stimmt schon, wer Lesen kann ist klar im Vorteil!

Trotzdem würde er ziemlich sicher den kürzeren ziehen, wenn es vors Gericht kommen würde.

Bewußte Täuschung!

Und meiner Meinung auch Betrug: Verkauf der Ware weit über dem Wert!

lg
 
Denke mal die meisten gebote sind eh erst kurz vor Auktionsende enstanden wo manche doch noch eilig ein Handy ersteigern wollten und dabei wie so oft den Text nicht richtig gelesen haben.

Würde es aber auch unter arglistige Täschung einordnen denn das zusätzliche Handy im Bild untermauert den Eindruck das es sich tatsächlich um das Handy und nicht nur der Verpackung handelt.
 
Mich würde halt echt mal interessieren wie das rechtlich ist, bzw ob es irgendwelche Urteile gibt.
 
Verkauf der Ware weit über dem Wert!

lg

Hallo

nein, keinesfalls....wenn der Käufer für ein Handy das im Verkauf 35 Euro kostet bei Ebay für 100 Euro ersteigert ist er selbst schuld (dafür kann der Verkäufer nix...ebay ist nix anderes wie eine Öffendliche versteigerung )

ich verfolge hin und wieder Ebay Verkäufe und ich musste leider schon des öfteren feststellen, das gebrauchte teile um bis zu 50 % teuer gehandelt werden als neu Teile

gut denke ich mir der Käufer weiss das nicht, aber wenn nur 3 Zeilen darunter es das gleiche teil im Sofortkauf viel günstiger gibt...

zu diesem Art hast du 100 % recht..ist misteriös geschrienen der Text

Gruß Franz
 
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