Vermieter weigert sich Kaution auszuzahlen geschlossen 

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realforever

Ich weiss jetzt nicht ob ich hier richtig bin,habe keine anderen Thread gefunden.

So ich und meine Frau und mein Kind sind vor 3 Tagen in unsere neue Wohnung gezogen.Heute war die Schlüüselübergabe in der alten Wohnung,als ich die Kaution ansprach verlangte die neue Hausverwaltung eine Quittung von der Kaution die ich nicht habe.

2009 sind wir in die Wohnung gezogen des sind jetzt schon 4 Jahre her.
Wir haben damals die Kaution von 980 Euro bei der alten Hausverwaltung Bar bezahlt und haben keine Quittung erhalten,leider kann die alte Hausverwaltung es nicht bezeugen da sie nicht mehr unter uns ist,und Heute hat die neue Hausverwaltung die Quittung gefordert und dann wird erst die Kaution ausgezahlt da von der alten Hausverwaltung nichts Dokumentiert worden ist.

Als wir die Kaution 2009 bezahlt haben da haben wir auch einen Zeugen dabei gehabt.Was kann man jetzt machen um die Kaution wieder zu bekommen.

Aber bitte kommt jetzt nicht mit wie kann man den so viel Geld Bar zahlen ohne eine Quittung zu bekommen,das weiss ich nämlich auch jetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
Uhi, das ist aber ein Problem.

Ob es hilft weiß ich nicht, aber die alte Hausverwaltung muss das Geld ja auf ein Konto/ Sparbuch angelegt haben. Ist ja Vorschrift. Darüber musste es ja irgendwo Unterlagen geben. Außerdem was steht den im alten Mietvertrag? Da ist es bei uns auch festgehalten was wir an Kaution bezahlt haben.
Wir bekommen jedes Jahr von der Bank wo unsere liegt einen Auszug über den Kontostand und die Zinsen die in dem Jahr angefallen sind. Hoffe Ihr habt sowas irgendwo.

Sonst hilft wohl leider nur noch ein Anwalt.

Drück die Daumen das es für Euch gut ausgeht.

lg
 
Wir haben in ähnlichen Situationen Hilfe von einem Mieterverein bekommen.
Dort muß man zwar kostenpflichtig Mitglied werden, diese Kosten stehen aber dann in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den man dadurch erhalten kann. Es war in unserem Fall schon erfolgreich, daß ein Brief von einem Anwalt bei dem Vermieter einging. Es ging allerdings nicht um eine Kaution, sondern es war etwas anders, aber vergleichbar.
Man muß in solch einem Verein dann erst eine Zeit Mitglied sein, normalerweise, um Hilfe zu bekommen, aber in einem solchen Fall haben wir schon ein Anwaltsgespräch und Beratung und den Brief "bekommen". Zu solch einem Schritt kann ich Dir nur raten.
 
Werde dann zum Anwalt gehen,beim Mietverein sind wir nicht ,Im Mietvertrag steht halt nur das man vor dem Einzug die Kaution in Höhe von 980 Euro bezahlen muss
 
Das ist ein schwieriger Fall. Bei dieser Konstellation kann ich dir nur raten tatsächlich zum örtlichen Mieterbund zu gehen, die sind nämlich spezialisiert auf solche Fälle und können dir garantiert helfen. Mein Laienverständnis für Jura sagt mir aber, dass ein Zeuge bei Kautionszahlung, in Verbindung mit bestehendem Mietverhältnis, ein Beweis ist, dass du Kaution gezahlt hast.
Alles erdenklich Gute in deinem Fall.
 
Werde dann zum Anwalt gehen,beim Mietverein sind wir nicht ,Im Mietvertrag steht halt nur das man vor dem Einzug die Kaution in Höhe von 980 Euro bezahlen muss

Und du bist doch eingezogen, also musst du auch gezahlt haben, da können die sich nicht quer stellen (Weil die Zahlung quasi mit dem Einzug Quittiert wurde).
 
Denke nicht das das so einfach damit abgegolten ist, was im Vertrag steht.
Die beweispflicht liegt zuerst bei dem Mieter, ob da jetzt Kaution im Vertrag steht , heißt ja nicht gleich das die auch bezahlt worden ist.

Andererseits ist auch, dass der Vermieter auf die Kaution bestanden hat und das auch bekommen haben muss.

Das können wir hier aber nicht wissen und klären, daher auch mein Rat sich an einem Rechtsbeistand zu wenden.

Hab zwei links eingefügt, was vielleicht bei einer Entscheidung helfen könnte.

Mein Tipp an alle Mieter, legt euch immer ein mietrechtschutz zu und ein dicken Ordner,gerade dann,wenn ein Verwalter mit im Spiel ist.

Die Mietkaution - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

Die Mietkaution
 
Ich würd auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Das bewirkt oft Wunder... Und der kann dir dann gleich erklären was deine Rechte sind. Das du nen Zeugen hast ist schon mal gut. Und du warst auch vier Jahre in der Wohnung und in der Zeit hätten die normal sicher was unternommen wenn du die Kaution noch nicht gezahlt hättest... Ich denk mir einfach mal, das die drauf hoffen das du nix unternimmst und sie sich dadurch bereichern können... Kann mir schon vorstellen das sich das so manch einer gefallen lässt und denen die gezahlte Kaution überlässt.
Wünsch dir auf alle Fälle das es gut ausgeht für euch
 
werde am montag einen termin beim anwalt machen,werde da hier berichten was er gesagt hat
 
Meines Wissens nach darf der Vermieter die Kaution (wenn er denn zugibt, sie erhalten zu haben) bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten.
 
Wäre schön, wenn der TS nach einem Monat mal berichten würde was aus der Sache geworden ist!? :confused:
 
Sorry für die Späte Antwort,so wie es aussieht wird es nichts mit der Kaution da ich keinen Beleg dazu habe und die alte Hausverwaltung verstorben ist und so kann es keiner Bezeugen.hat mir der Mieterschutzbund gesagt.Die sagten auch nie Kaution Bar auf die Hand geben und auch ohne Beleg
 
Du hattest aber doch geschrieben das du einen Zeugen dabei gehabt hast beim bezahlen?
was sagt den der Anwalt dazu?
 
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