P
pueblo
Nachtrag:
Die Sache hat sich erledigt und seitens Staatsanwalt eingestellt worden
Die Sache hat sich erledigt und seitens Staatsanwalt eingestellt worden
Zuletzt bearbeitet:
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Zumindest der zweite Teil der Aussage ist definitiv falsch. Es ist nicht Aufgabe der Kassiererin, gezielt Ausschau nach Waren zu halten, die nicht auf dem Band liegen (dies ist Aufgabe des Hausdetektivs), um diese dann abzukassieren. Zuzumuten ist ihr nur der routinemässige Blick in eine mitgeführte Tasche.pueblo schrieb:Ihr Mann sagte darauf, dass sie hier nichts bezahlen wird, denn mit der Zahlung würde man zugeben, dass es um vorsätzlichen Diebstahl geht, was ja nicht war und wenn die Kassiererin die 5 Teile übersehen hat abzutippen, ist es nicht die Schuld von seiner Frau.

Eben. Sonst würde sich jeder Labendieb die Taschen füllen und anschliessend behaupten, die Kassiererin habe die Waren 'übersehen'.yomana40 schrieb:Trägt man trotz allem seine Waren in der eigenen Tasche zur Kasse ist man verpflichtet, selbst darauf zu achten alle Waren aufs Band zu legen.Passier das nicht und man " übersieht" ein paar Artikel muss man sich nicht wundern ,wenn man dann darauf angesprochen wird
Zitat von Konradin: Es ist völlig unerheblich, ob es sich um eine Ramschladen oder um einen Baumarkt handelt. Diebstahl ist nun einmal Diebstahl (oder darf man in kleineren Läden neuerdings stehlen?). […]
Zitat von Konradin: […]Aber irgendwie finde ich es typisch. Da macht jemand einen offensichtlichen Fehler und anstatt ihn zuzugeben wird versucht, die Schuld auf die Kassiererin und den Hausdetektiv abzuwälzen. So etwas finde ich echt asozial.[…]
Zitat von yomana40: […]Trägt man trotz allem seine Waren in der eigenen Tasche zur Kasse ist man verpflichtet, selbst darauf zu achten alle Waren aufs Band zu legen.[…]
Nein, ein Diebstahl ist ein Diebstahl in dem Augenblick, in dem er stattfindet. Der Augenblick direkt nach dem Bezahlen ist der früheste Augenblick, in dem man etwas beweisen kann, denn vor dem Bezahlen kann jeder einfach behaupten, er wolle den Artikel noch bezahlen.pueblo schrieb:Konradin, ist Diebstahl nicht erst Diebstahl, wenn dies auch seitens LD 100% bewiesen wurde ?