Vorwurf Ladendiebstahl geschlossen 

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pueblo

Nachtrag:
Die Sache hat sich erledigt und seitens Staatsanwalt eingestellt worden
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist völlig unerheblich, ob es sich um eine Ramschladen oder um einen Baumarkt handelt. Diebstahl ist nun einmal Diebstahl (oder darf man in kleineren Läden neuerdings stehlen?).

Diebstahl wird es erst in dem Augenblick, indem der Kunde den Kassenbereich Richtung Ausgang verlässt. Es ist rechtlich gesehen uninteressant, ob er sich im Laden die Taschen vollstopft oder nicht, denn sein Argument, er habe vor, es an der Kasse zu bezahlen, kann ja nicht widerlegt werden. Erst wenn er Waren aus dem Laden an der Kasse vorbeibringt, ohne diese zu bezahlen, wird es zum Diebstahl.

Nun gibt es Situationen, die nicht so ganz eindeutig sind. Wenn ich z.B. eine Zeitschrift in die Hand nehme und nicht auf das Band lege, dann wird die Verkäuferin soe möglicherweise übersehen und nicht eintippen. Ich kann mich anschliessend damit herausreden, ich dachte, die Kassierin habe es eingetippt, aber das wird mir nichts nützen. Man kann mir höchstens den Vorsatz nicht so leicht nachweisen.

Nicht ohne Grund gilt in Supermärkten (und nicht nur dort) die unumstössliche Regel: alle Waren müssen aufs Band (Ausnahme: sperrige Güter). Das heisst, wenn man Waren schon entgegen dem üblichen Usus in der eigenen Tasche zur Kasse hin transportiert, dann hat man auch die Sorgfaltspflicht, diese ordnungsgemäss auf das Band zu legen. Man kann schliesslich vom Kassenpersonal nicht verlangen, daß es hellsehersche Fähigkeiten hat, zumal es auch (meist) dazu angehalten ist, in mitgeführte Tasche hineinzuschauen.

Wenn nun ein Hausdetektiv jemanden bei Einstecken der Ware entdeckt, dann beobachtet er solange, bis er die Kasse verlässt. Hat er die zuvor eingesteckten Waren aufs Band gelegt und bezahlt, dann hat sich die Sache für den Hausdetektiv erledigt. Hat er dies nicht, dann wird der Hausdetektiv aktiv.

pueblo schrieb:
Ihr Mann sagte darauf, dass sie hier nichts bezahlen wird, denn mit der Zahlung würde man zugeben, dass es um vorsätzlichen Diebstahl geht, was ja nicht war und wenn die Kassiererin die 5 Teile übersehen hat abzutippen, ist es nicht die Schuld von seiner Frau.
Zumindest der zweite Teil der Aussage ist definitiv falsch. Es ist nicht Aufgabe der Kassiererin, gezielt Ausschau nach Waren zu halten, die nicht auf dem Band liegen (dies ist Aufgabe des Hausdetektivs), um diese dann abzukassieren. Zuzumuten ist ihr nur der routinemässige Blick in eine mitgeführte Tasche.

Wenn die Kundin schon eigenmächtige Waren im Laden einsteckt, um sie zur Kasse zu bringen, dann muss sie diese anschliessend auch auf das Band legen. Und sofern sie dies überfordern sollte, dann darf sie die Waren garnicht erst einstecken. Die Kundin ist es, die sich durch das Einstecken der Ware einem Verdachtsmoment aussetzt und sie ist in der Bringschuld, diesen Verdacht anschliessend auch wieder zu entkräften, indem sie die eingesteckten Waren ordnungsgemäss auf das Band legt.

Aber irgendwie finde ich es typisch. Da macht jemand einen offensichtlichen Fehler und anstatt ihn zuzugeben wird versucht, die Schuld auf die Kassiererin und den Hausdetektiv abzuwälzen. So etwas finde ich echt asozial.

Schönen Vatertag, Konradin
 
das mit der eigenen tasche ist so oder so schwierig, fürchte ich.

Einkaufswagenpflicht ? | aus Forum Allgemeine Rechtsfragen | wer-weiss-was


vielleicht hilft das weiter?

die Loyalität Deinem Freunden ggü ist verständlich, trotzdem führt es dazu, dass Du die Situation etwas einseitig schilderst, sachlich gesehen ist das "Schuld-Verschiebe-Spiel" zB auf die Kassiererin nicht haltbar.
 
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vorausgesetzt, dass das alles stimmt(siehe den einwand sorei), würde ich entweder gar nichts machen oder zur polizei gehen und den sachverhalt schildern.

anwalt wäre rausgeschmissenes geld. es geht um 7€. am hausverbot kann man nicht ändern, allerdings wäre ich nach so einer nummer, da eh nicht mehr hingegangen.

was die information "ramschladen" hier zu suchen hatte, erschliesst sich mir jedoch nicht. man könnte es ersetzen durch: der laden, wo deine freunde einkaufen waren.
 
Meines Wissens müssen Waren immer sichtbar getragen werden. Macht man das nicht, kann das im Ernstfall zu unangenehmen Missverständnissen führen, wie z.B. im Fall deiner Freunde. Möglicherweise führt man in der eigenen Tasche Artikel aus anderen Läden mit,die man der Kassiererin zusätzlich erklären müsste.
Trägt man trotz allem seine Waren in der eigenen Tasche zur Kasse ist man verpflichtet, selbst darauf zu achten alle Waren aufs Band zu legen.Passiert das nicht und man " übersieht" ein paar Artikel muss man sich nicht wundern ,wenn man dann darauf angesprochen wird :D
 
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yomana40 schrieb:
Trägt man trotz allem seine Waren in der eigenen Tasche zur Kasse ist man verpflichtet, selbst darauf zu achten alle Waren aufs Band zu legen.Passier das nicht und man " übersieht" ein paar Artikel muss man sich nicht wundern ,wenn man dann darauf angesprochen wird
Eben. Sonst würde sich jeder Labendieb die Taschen füllen und anschliessend behaupten, die Kassiererin habe die Waren 'übersehen'.

So, aber jetzt mal eine andere Frage. Der Mann will also gesehen haben, wie seine Frau alle Artikel auf das Band gelegt und anschliessend wieder eingepackt hat (würde er dies auch beeiden?).

Dann müssten ja alle Waren auf dem Band gelegen haben. Seltsam aber, wenn die Kassiererin ausgerechnet die aus der Tasche dazugelegten Teile beim Eintippen 'vergessen' hat und keine anderen Teile. Die Behauptung des Mannes ist (ich möchte den Begriff 'glatte Lüge' vermeiden) ist dem Anschein nach eher eine Schutzbehauptung, um seine Frau zu entlasten.
 
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Zu den schon geschilderten Details des Problems will ich mich gar nicht mehr weiter äußern...

Allerdings stößt mir die Weigerung der Ladenverantwortlichen "eine Kopie vom Kassenjournal" auszuhändigen, schon mehr als seltsam auf.

Allein auf Grund dieser Tatsache wäre es für einen Anwalt ein Leichtes,
den Vorwurf des Diebstahl's zu entkräften,
da Aussage gegen Aussage steht
UND den des Diebstahls Bezichtigten unter anderen der o.g. Gegenbeleg mit den fehlenden, nicht bezahlten Gegenständen ja verweigert wurde.

Ich würde für den Fall der eigenen Unschuld in diesem Fall sofort meinen Anwalt einschalten,
gerade auf den oben erwähnten besonderen Umstand hinweisen
und entsprechende Rechtsmittel u.a. wegen Verleumdung einlegen.
Selbstverständlich sollte man dann auch sofort anbieten, die fehlende Summe der irrtümlich nicht verrechneten Gegenstände nach zu bezahlen.

muesli

PS u.a. auch @ Konradin :)
Gerade weil mir selbst schon einmal etwas ähnliches passiert ist
- Ich hatte - neben anderem - 36 Kartons Edel-Saft (alles einzelne Kartons) eingekauft, 3x12 verschiedene Sorten,
und dies an der Kasse auch so klar benannt und aufgezählt
und nur von den drei verschiedenen Sorten u.a. je einen Karton auf's Band für den Scan gelegt, wie ich übrigens noch heute bei größeren Mengen genauso praktiziere (auch wenn darauf hingewiesen wird, ALLES auf's Band zu packen -
Auf dem Kassenbon waren dann aber nur 2 Sorten a 12 Kartons vermerkt....
Da ich mit EC-Karte bezahlt hatte, eh in Eile war, fiel mir der Unterschied (ca. 20€) faktisch gar nicht auf,
bis mich nach dem Einpacken hinter Kasse ebenfalls ein Detektiv des Diebstahls bezichtigte.
Mein Glück war dabei lediglich, dass eine Bekannte hinter mir gestanden hatte,
die sich noch an den Ablauf noch erinnern konnte, nachdem ich sie direkt nach dem Vorfall per Handy angerufen und in den Laden zurückgeholt hatte und sie meine Version auch bestätigte.
Die Kassiererin wurde übrigens, nachdem ich sie mit meiner Version im Büro konfrontiert hatte, recht schnell und deutlich verunsichert, vom Detektiv aus dem Büro geschickt.
Da der Vorfall ähnlich offen blieb, wie hier geschildert,
obwohl ich selbstverständlich sofort angeboten ahtte, die fehlende Differenz noch zu bezahlen, aber den Diebstahlversuch auch vehement zurück gewiesen habe,
habe ich sofort meinen Anwalt kontaktiert, der die Zeugenaussage meiner Bekannten protokollierte und gegenüber der Geschäftsleitung auch sofort schriftlich aktiv wurde, auch, indem er nochmals die Differenzsumme zur Verrechnung anbot.
Die Sache ist aus welchem Grund auch immer, also mit Zahlung der Differenz, im Sande verlaufen...
Den Laden habe ich allerdings nie wieder besucht....
Obwohl nach einigen wenigen Jahren dort eh der Inhaber wechselte...;)
 
Erstmals danke an alle die hier geantwortet haben :)

Zitat von Konradin: Es ist völlig unerheblich, ob es sich um eine Ramschladen oder um einen Baumarkt handelt. Diebstahl ist nun einmal Diebstahl (oder darf man in kleineren Läden neuerdings stehlen?). […]

Konradin, ist Diebstahl nicht erst Diebstahl, wenn dies auch seitens LD 100% bewiesen wurde ?

Ramschladen nennt man bei uns Läden, die Waren aus geschäftauflösungen bzw. Insolvenzwaren anbieten, so bezeichnet man hier diese Läden, also ist die bezeichnung nicht schlimmes, was noch dazu gesagt werden sollte, der Laden ist ca. 1100 qm. (laut Werbung) , somit auch kein Tante Emma Laden.

Die Kundin wurde direkt an der Kasse angesprochen, nachdem sie ihr Wechselgeld bekommen hat und nicht auf dem Weg zur Ausgang, wobei gesagt werden sollte, dass sie sich noch an der Kasse befand und die Kundenschlange noch hinter ihr war, wobei dies nicht die feine Art von einem LD sein sollte einen Kunden diskrett anzusprechen.

Ich wiederhole mich, sie hat ihre Tasche auf dem Band geleert und die Ware wurde nicht nach dem eintippen weitergeschoben, sondern aufgehoben, preis eingetippt und wieder aufs band gelegt, versteift euch bitte nicht darauf, dass die beiden die Schuld permanent auf die Kassiererin schieben wollen.

Zitat von Konradin: […]Aber irgendwie finde ich es typisch. Da macht jemand einen offensichtlichen Fehler und anstatt ihn zuzugeben wird versucht, die Schuld auf die Kassiererin und den Hausdetektiv abzuwälzen. So etwas finde ich echt asozial.[…]

Was du denkst und empfindest ist für dich selbst überlassen mein lieber Konradin, aber ein abfälliges Urteil über Leute zu fällen, die du nicht kennst, finde ich persönlich auch nicht gerade Sozial von dir, aber trotzdem danke für deine Teilnahme. ;)

Zitat von yomana40: […]Trägt man trotz allem seine Waren in der eigenen Tasche zur Kasse ist man verpflichtet, selbst darauf zu achten alle Waren aufs Band zu legen.[…]

Wurde ja auch von ihr, sonst käme sie nicht an die 2 weiteren leientaschen, die sie ihr Mann gegeben hat und an ihr Portemonnaie in der Tasche dran, was ich aber im ersten Beitrag vergessen hatte, die angeblich gestohlenen Sachen lagen im Büro oben , wie soll sie denn diese gestohlen haben und die bezahlten darunter gelegt haben ? Und wieso wurde ihr Mann nicht mitbeschuldigt, sie haben ja zusammen bezahlt und nicht getrennt.

Ich bedanke ich mich unter anderem besonders bei muesli, der selbst sein erlebtes Beispiel geschrieben hat, was der Sache, die ich geschildert habe annähernd ähnelt.

Ich lasse das Thema noch offen um eventuell das weitere hier zu berichten.


Pueblo
 
Hallo pueblo,

es gibt immer solche und solche Fälle.

Dazu kommt immer, das auch der Ton in der Situation für den Verlauf ausschlaggebend ist. Bei muesli ist das ganze ruhig und gesittet abgelaufen, sonst hätte der LD (heisst das bei dir nun LadenDieb oder LadenDetektiv ?) muesli nicht wieder gehen lassen.

Auch seinen Namen hätte der Ladendetektiv ohne Probleme genannt.

Egal. Hier eine Beurteilung vorzunehmen scheitert doch schon an dem Begriff TASCHE.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Frauen in den letzten Jahren die "Taschen" des täglichen gebrauchs mittlerweile fast ein Auto aufnehmen könnten. In so eine Tasche passt viel und in ihr kann auch mal etwas übersehen werden.
Da sich dies nicht klären wird, werde ich hier auch nicht weiter versuchen irgendetwas zu beurteilen.
 
pueblo schrieb:
Konradin, ist Diebstahl nicht erst Diebstahl, wenn dies auch seitens LD 100% bewiesen wurde ?
Nein, ein Diebstahl ist ein Diebstahl in dem Augenblick, in dem er stattfindet. Der Augenblick direkt nach dem Bezahlen ist der früheste Augenblick, in dem man etwas beweisen kann, denn vor dem Bezahlen kann jeder einfach behaupten, er wolle den Artikel noch bezahlen.

Ob der Diebstahl rechtlich tatächlich als Diebstahl gewürdigt wird, das ist freilich eine andere Sache (und ohnehhin ein anderer Zeitpunkt).

Ich möchte jetzt mit dir nicht darüber diskutieren, was ein Ramschladen ist. Fakt ist, daß es einerlei ist, ob der Diebstahl in einer Frittenbude, einem Kaufhaus oder einem Fachgeschäft stattfindet (wenngleich bei einer Frittenbude wohl eher Raub als Diebstahl in Frage kommen dürfte).

Natürlich wurde die Kundin direkt nach dem Bezahlvorgang angesprochen. Hätte sie es diekret gewollt, dann hätte sie zunächst einmal diskret mit ins Kundendienstbüro (oder wie auch immer es sich in dem Laden nennen sollte) gehen können, um die Sache dort zu klären. Wäre es dir lieber, der Hausdetektiv hätte die vermeintliche Diebin vor der Ladentüre angesprochen, damit es auch draussen noch jeder mitbekommt? Natürlich nicht, zumal das Hausrecht des Hausdetektivs (meist) genau an der Türe endet.

Sorry, pueblo, aber ich erlaube mir kein abfälliges Urteil über Leute, die ich nicht kenne, sondern ich finde es (völlig unabhängig von den beteiligten Personen) asozial, der Kassierein die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen.

Ich weiss keineswegs, wie der tatsächliche Ablauf der Geschichte im Detail war, ich muss da ganz auf das von die Geschriebene vertrauen. Wenn es tatsächlich anders war, dann hättest du es vielleicht auch anders darstellen sollen.

Jedenfalls sehe ich zwischen dem von dir und dem von muesli geschilderten Fall einen riesengrossen Unterschied. In mueslis Fall muss man davon ausgehen, daß die Ware komplett eingetippt wurde, man sie also auch komplett bezahlt hat. Man stellt ja keine 20 Paletten Milch aufs Band, sondern nur eine einzelne Packung zum Einscannen. Oder im Baumarkt mehrer Säcke Zement oder sperrige Güter, die ohnehin garnicht erst aufs Band passen. Muesli hat die Waren offen auf dem Einkaufswagen transportiert und selbst wenn er die Absicht gehabt hätte, diese nicht zu bezahlen, hätte er keinen Einfluss darauf gehabt, daß die Kassierin sie doch eintippt oder es wie in seinem Beispiel vergisst.

Die Frau hingegen hat genau das gemacht, was Ladendiebe im Allgemeinen so machen: sie hat Waren einfach eingesteckt. Um sich nun von tatsächlichen Ladendieben abzugrenzen hätte sie die Waren aufs Band legen müssen und der Übersicht halber diese erst nach dem Bezahlvorgang wieder in ihre Tasche legen dürfen. Wenn sie sich schon verdächtig verhält, dann braucht sie sich nicht zu wundern, daß man sie auch tatsächlich verdächtigt, zumal sich anschliessend herausstellte, daß ein Teil der Ware ja auch nicht bezahlt war.

Was sich anschliessend im Büro abgespielt hat, das sind für mich nur Mutmassungen. Sofern kein Tonbandmitschnitt vorliegt gehe ich davon aus, daß es sich um ein durch eine dritte Person (nämlich dich) wiedergegebene rein subjektive (!) Gesprächsprotokoll handelt. Allein deswegen würde ich die Einzelaussagen nicht auf die Goldwaage legen, denn auch der Ton macht die Musik.

Fakt ist, es steht nicht Aussage gegen Aussage, denn sofern der Ladendetektiv nicht mit der Kassierein verwand oder verschwägert ist sind es schon zwei Aussagen gegen eine. Die Aussage des Ehemannes zählt dabei nicht, er ist kein unabhängiger Zeuge.

Fakt ist ebenso, daß es dem Ladendetektiv als Bevollmächtigtem des Ladens freisteht, die Sache zur Anzeige zu bringen. Seine Aufgabe ist nicht die rechtliche Würdigung eines vermeintlichen Ladendiebstahls, sondern den Laden möglichst vor Ladendiebstählen zu bewahren. Dazu sichert er die Beweismittel oder zieht gegebenenfalls die Polizei hinzu. Dies ist sein Job. Den Rest erledigt das Gericht.
 
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