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fredflintston
Hi,
der Antrag für Unabkömmlichkeit kann nur vom Arbeitgeber beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Im Regelfall wird dem statt gegeben. Meines Wissens nach kann der Einzugstermin bis zu 2 Jahre auf diese Weise nach hinten verschoben werden. Du wirst somit nur älter, das mach auch net wirklich Spaß.. wenn du schon gehst (was ich im Übrigen nicht für soo dramatisch halte), dann lieber gleich, dann hast du's hinter dir..
Finanziell kannst du deinen Wehrsold nur nennenswert nach oben bringen, wenn du bereits verheiratet bist oder während der Dienstzeit heiratest.. aber ob das die Sache wert ist
der Antrag für Unabkömmlichkeit kann nur vom Arbeitgeber beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Im Regelfall wird dem statt gegeben. Meines Wissens nach kann der Einzugstermin bis zu 2 Jahre auf diese Weise nach hinten verschoben werden. Du wirst somit nur älter, das mach auch net wirklich Spaß.. wenn du schon gehst (was ich im Übrigen nicht für soo dramatisch halte), dann lieber gleich, dann hast du's hinter dir..
Finanziell kannst du deinen Wehrsold nur nennenswert nach oben bringen, wenn du bereits verheiratet bist oder während der Dienstzeit heiratest.. aber ob das die Sache wert ist
