Hallo Meisterdieb,
ich geh mal davon aus, dass Du Mitarbeiter Rabatt erhälts und meinetwegen zu den HKs einkaufen darfst. (Ich kenne viele Firmen die für Ihre MA bis max. 10 Artikel z.V. stellen z.B. Microsoft: jeder MA kann 10 Lizenzen zu allen Softwareprogs zu den HK erwerben und wer die dann verkauft macht gut gewinn)
Allerdings sind Firmeninterne Verkäufe stark reglementiert, was den Weiterverkauf betrifft. Jedes Gerät hat eine ID/Serial und wenn die im Netz auftaucht ist der MA, der diese ID zugewiesen bekommen hatte im A***.
Auf Ebay wird man als Privatmann, deshalb nicht belangt, weil die Gewinne zu klein sind. Man geht ja davon aus, dass der Privatmann nicht benötigte HH-gegenstände veräußert: den Reiskocher etc.. Jeder Gegenstand (privat) wurde bereits einmal gekauft (egal ob vermeintliche Neuware) und dort "voll und ganz" belastet. Selbst wenn Du den Gegenstand geschenkt bekommen haben solltest, beträgt der Erlös ja = Deinem Gewinn (wobei bei Ebay i.d.R. für aktuelle Ware nie mehr als das 1,2fache des Ladenpreises gezahlt wird) doch die Umsatzsteuer etc. hat bereits der "Schenker" für Dich bezahlt.
Eigentlich müsstest Du ebenfalls Umsatzsteuer zahlen, doch diese Schuld ist zu gering als dass das Finanzamt jegliche Anstalten machen würde, den Papiertier loszulassen. Sollte aber Deine Absicht sein diesen Grauraum zu missbrauchen, weil Du z.B. Artikel aus einer Geschäftsaufgabe erhalten hast und diese jetzt verkaufen willst, machst Du Dich strafbar, wenn Du die Gewinne nicht ausweist. Bei 10 gleichen Artikeln, deren Artikelwert womöglich über einer best. Grenze liegt wirst Du verdächtig. Ich denke aber, dass Du beim einmaligen Verkauf von 10 Artikel Dich in einer Freibetragsgrenze bewegst und Dir der Staat nix wegnehmen wird. Nur weil Du Dich aber nicht richtig erkundigt hast (geh aufs Finanzamt/IHK) einen Eintrag im Strafregister zu riskieren und ner Pauschale abdrücken zu müssen die weit über den eigentlichen Gewinnen steht, wären mir die paar euros nicht wert.
(PS: wenn Du für Deine Eltern/Omas/Freunde auf Ebay nicht mehr benötigte Gegenstände anbietest, bist Du trotzdem gewerbetreibend, selbst wenn Du das nichtmal eigennützig machst...wichtig ist das Wort REGELMÄßIG).
Geh erst über Deinen Bekanntenkreis, bevor Du Dich dem Netz zuwendest. Inserate, wie in die "Alles" Zeitung sind auch ok.
Nur was macht das für einen Eindruck, wenn auf Ebay (womöglich ein aktueller Gegenstand mit vielen klicks) von Verkäufern mit (1) oder (2) Bewertungen angeboten wird?!? Denn wenn Du in der Masse untergehst und somit nicht auffällst (durch unterschiedliche Terminierung) drückt Angebot und Nachfrage den Preis und Deine Gewinne sinken (auch wenn Du nix dafür gezahlt hast).
Sollte es sich hier um das iPhone 3G handeln, dann schick mir ne nette PM und das Danke im Thread nicht vergessen
PPS: sollte es sich tatsächlich um vom Lastwagen gefallene Ware handeln, machen sich hier fast alle Antworter der Beihilfe strafbar
