Wer kennt sich mit dem Urhebergesetz aus? geschlossen 

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KingstonTown

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Wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, arbeite ich zur Zeit an einem Lexikon.

Da dies garantiert noch nicht auf dem Markt ist, wollte ich es patentieren lassen, bzw. habe ich die Info bekommen, es patentieren zu lassen.

Laut EMail ans Patentamt, sind schriftlich Sachen, wie Bücker,Lexikas etc. nicht patentierbar. Sie unterliegen von Anfang an jedoch dem Urheberschutz.

Wie kann ich nun aber nachweisen, das "ich" der "erste" war, der das gemacht hat, bzw. dies zu Text usw. gebracht habe. Also wie kann ich nachweisen, das es "meins" ist, was ich da geschrieben habe?

Das Patentamt hat mir geraten mich an einen dafür spezialisierten RA zu wenden, allerdings möchte ich nicht unbedingt gleich Kohle für eine "Info" ausgeben. Habe es aber auch noch nicht probiert, und weiß auch nicht, ob der RA Geld dafür will.

Vllt. hat ja hier einer eine Idee / Info etc., die mir weiterhilft.
 
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um etwas patentieren zu lassen musst du eine gewisse schöpferische Schwelle überschreiten. Texte unterliegen nicht dem Patent- sondern wie richtig bemerkt dem Urheberrecht. Das sind zwei Paar Stiefel. Wenn du eine bestimmte Art und Weise wie du Artikel in dem Lexikon aufbereitest patentieren möchtest ist das natürlich was anderes. Dabei wird aber nicht das ganze Buch patentiert, sondern nur das/die entsprechenden Verfahren.


mfg Undeath
 
Die Materie ist wirklich nicht ganz einfach und für uns juristische Laien teilweise schwer verständlich. Der Tipp mit dem RA ist daher grundsätzlich gut. Ich denke die 100-200€ für eine Erstberatung sind gut investiert, wenn Du mit dem Lexikon etwas verdienen willst.

Schau doch mal ins UrhG §§2,4,10

Was mir sonst noch dazu einfällt:

Wenn Du das Werk veröffentlichst kann es sein, dass Du ein Exemplar an die deutsche Nationalbibliothek abliefern musst: wiki/Pflichtexemplar
Danach sollte der Beweis des Zeitpunktes der Veröffentlichung einfach gelingen.

Bei gedruckten Werken sollte die Veröffentlichung auch gut dokumentierbar sein. Schließlich gibst Du sie ja irgendwann an eine Druckerei.

Vielleicht hilft dir das ja erst mal weiter.

Gruß,
Toe
 
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Vorweg: Das Urheberrecht entsteht grds. mit Schaffung des Werkes - also in deinem Fall mit der Fertigstellung des Buches. Im Gegensatz zu Marken oder Patenten muss hier also keine Anmeldung oder ähnliches erfolgen; einzig Voraussetzung ist, dass die Tatbestandsmerkmale des Urheberrechts erfüllt sind.

Die entscheidende Frage ist dann hierbei tatsächlich die der Originalität. Primär ist das die Frage des Inhalts, denn nur eigenständige Inhalte einer gewissen Bedeutung sind als Werk anzusehen und genießen den vollen urheberrechtlichen Schutz (vgl. z. b. auch Kleine Münze) - und nur der erste, der einen Inhalt erstellt, kann hierfür den originären Urheberrechtsschutz erlangen (Ausnahmen gibt es z. B. im Rahmen einer Bearbeitung). Derjenige, der nun als ersten den neuen Inhalt kreiert, wird als Schöpfer des Werkes originärer Urheberrechtsinhaber, § 7 UrhG. An dieser elementaren Frage hängt natürlich der gesamte Schutz und der Nachweis kann sehr schwierig sein (vgl. z. B. die aktuellen Geschehnisse um die Plagiate bei diversen Dissertationen), wer denn ggfs. nun originaler Schöpfer oder "dreister Plagiator" ist. § 10 UrhG sieht eine Vermutungsregelung vor, d. h. es wird widerleglich von Rechts wegen vermutet, dass der Schöpfer derjenige ist, unter dessen Namen das Werk als Urheber bezeichnet ist. D. h. sofern du dein Werk (sofern es als Werk anerkannt wird und damit Urheberrechtsschutz genießt) unter deinem Namen herstellst und veröffentlichst, wird vermutet, dass du auch der Urheber = Schöpfer des Werkes bist, bis jemand, der anderes behauptet, das Gegenteil beweist. Im Streitfalle würden dann verschiedenste Aspekte bei der Findung der Antwort auf die Frage, wer denn nun wirklich Urheber ist, in Betracht gezogen, so z. B. Indizien, nachweisbare frühere Veröffentlichungen (vgl. Plagiate in der Musik), Gutachten, Zeugenaussagen, Werkteile als Nachweis der Priorität z. B. durch Hinterlegung bei einem Notar, etc pp.

Die Sachlage ist in der Tat komplex, wenn du wirklich Klärungsbedarf hast oder Zweifel, ob du der Urheber eines Werkes bist, kann anwaltlicher Rat eines Spezialisten (insbesondere ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) durchaus sinnvoll sein.
 
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