KingstonTown
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Wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, arbeite ich zur Zeit an einem Lexikon.
Da dies garantiert noch nicht auf dem Markt ist, wollte ich es patentieren lassen, bzw. habe ich die Info bekommen, es patentieren zu lassen.
Laut EMail ans Patentamt, sind schriftlich Sachen, wie Bücker,Lexikas etc. nicht patentierbar. Sie unterliegen von Anfang an jedoch dem Urheberschutz.
Wie kann ich nun aber nachweisen, das "ich" der "erste" war, der das gemacht hat, bzw. dies zu Text usw. gebracht habe. Also wie kann ich nachweisen, das es "meins" ist, was ich da geschrieben habe?
Das Patentamt hat mir geraten mich an einen dafür spezialisierten RA zu wenden, allerdings möchte ich nicht unbedingt gleich Kohle für eine "Info" ausgeben. Habe es aber auch noch nicht probiert, und weiß auch nicht, ob der RA Geld dafür will.
Vllt. hat ja hier einer eine Idee / Info etc., die mir weiterhilft.
Da dies garantiert noch nicht auf dem Markt ist, wollte ich es patentieren lassen, bzw. habe ich die Info bekommen, es patentieren zu lassen.
Laut EMail ans Patentamt, sind schriftlich Sachen, wie Bücker,Lexikas etc. nicht patentierbar. Sie unterliegen von Anfang an jedoch dem Urheberschutz.
Wie kann ich nun aber nachweisen, das "ich" der "erste" war, der das gemacht hat, bzw. dies zu Text usw. gebracht habe. Also wie kann ich nachweisen, das es "meins" ist, was ich da geschrieben habe?
Das Patentamt hat mir geraten mich an einen dafür spezialisierten RA zu wenden, allerdings möchte ich nicht unbedingt gleich Kohle für eine "Info" ausgeben. Habe es aber auch noch nicht probiert, und weiß auch nicht, ob der RA Geld dafür will.
Vllt. hat ja hier einer eine Idee / Info etc., die mir weiterhilft.
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