Hallo, da ich Rechtlich nicht so bewandert bin stelle ich mal hier die Frage.
Ich habe am 7.4.2009 in einem Mobilcom Shop einen Handyvertrag abgeschlossen. Dazu gab es das Samsung S8300. Leider hat das Handy einige Macken.Sporatisch geht das Handy aus und wenn es aus ist, geht es nach mehreren Versuchen wieder an. Auch der Schiebemechanismuß geht schwerfällig. Mein Händler kann, will das Handy nicht nicht tauschen(angeblich eine Wartezeit für neue Lieferung von 5-6 Wochen). Ich soll es zur Reparatur geben. Das will ich eigentlich nicht, da ich das Handy noch nicht genutzt habe. Also eingeschalten schon, aber nicht telefoniert.
Wie sieht es rechtlich aus, kann ich vom Vertrag zurück treten, oder muß ich auf eine Reparatur eingehen.
offenbach
Ich habe am 7.4.2009 in einem Mobilcom Shop einen Handyvertrag abgeschlossen. Dazu gab es das Samsung S8300. Leider hat das Handy einige Macken.Sporatisch geht das Handy aus und wenn es aus ist, geht es nach mehreren Versuchen wieder an. Auch der Schiebemechanismuß geht schwerfällig. Mein Händler kann, will das Handy nicht nicht tauschen(angeblich eine Wartezeit für neue Lieferung von 5-6 Wochen). Ich soll es zur Reparatur geben. Das will ich eigentlich nicht, da ich das Handy noch nicht genutzt habe. Also eingeschalten schon, aber nicht telefoniert.
Wie sieht es rechtlich aus, kann ich vom Vertrag zurück treten, oder muß ich auf eine Reparatur eingehen.
offenbach
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