Wieviel Urlaub steht mir zu?

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<Hannes>

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Hallo Fsb´ler! :)

ich habe eine ausbildung als kfz-mechatroniker gemacht.
zwischenzeitlich habe ich mein zivildienst beendet und habe nun seit Montag einen befristeten vertrag vom
15.3.09 bis 12.06.09! :hot:

ich werde dort als Reifenmonteur und zur Vermessung von Autos eingesetzt...

außerdem arbeite ich 44 Stunden die Woche! (Steht mir da ein Zuschlag zu weil das doch ziemlich viel ist, Oder?)

komischerweise steht im vertrag nichts wieviel urlaub mir zusteht?! (Zufall?? :flag: wohl kaum...) Wieviel Urlaub steht mir denn zu?

Hab schon auf der IG-Metall Homepage geschaut, jedoch nichts konkretes gefunden...

Bitte helft mir :D

Mfg
Hannes :drum:
 
1. 30 Tage im Jahr, = 2,5 Tage im Monat

2. 40 Std. Woche jede Überstunde +25% ( Außer im Vertrag steht das du eine 44 Std. Woche hast)
 
30 Tage im Jahr ist aber auch nicht bindend.
Kenne welche die nur 24 Tage im Jahr haben. Bei befristet muss dann natürlich umgerechnet werden (3 Monate, --> 6 Tage)

mfg echofoxi
 
Hallo

Nach Bundesurlaubsgesetz stehen dir bei einer sechs Tage Woche 24 Tage Urlaub zu.

Mehr gibts nur wenn dein Arbeitgeber Tarifgebunden ist, oder ihr es eben so im Arbeitsvertrag ausgemacht habt.

Gruß Emminem
 
Genau so ist es.

Keine Ahnung wie soviele immer auf diese komischen 30 Tage kommen :confused: Vermutlich weil viele das so in ihren TV´s vereinbart haben.

Naja, warum auch immer, 24 Werktage sind richtig und Samstage zählen auch als Werktage. Geregelt ist das alles im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (auch bekannt als Bundesurlaubsgesetz). Bei deinem besonderen Fall, nämlich der Befristung auf 3 Monate kannst du dich auf § 5 Bundesurlaubsgesetz berufen. Normalerweise erhält man erst nach 6 Monaten Wartezeit einen Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub. Dauert das Beschäftigungsverhältnis aber nicht so lange, greift § 5 Bundesurlaubsgesetz.

44 Stunden sind auch kein Problem. Es gibt keine gesetzliche Grundlage die das verbietet. Guck mal im ArbZG (Arbeitszeitgesetz) nach. Da steht alles drin.

Das Arbeitsrecht hat aber eine Besonderheit. Sollte ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag bessere Regelungen für dich vorsehen, gehen diese Regelungen dem Gesetz vor. Das ist das sog. Günstigkeitsprinzip.

Also, informiere dich am besten mal ob ein Tarifvertrag existiert.
 
jajetztja schrieb:
Das Arbeitsrecht hat aber eine Besonderheit. Sollte ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag bessere Regelungen für dich vorsehen, gehen diese Regelungen dem Gesetz vor. Das ist das sog. Günstigkeitsprinzip.

Das ist richtig und auch schön, dass du es erwähnst, aber

jajetztja schrieb:
Also, informiere dich am besten mal ob ein Tarifvertrag existiert.

Das alleine nützt noch nichts! Tarifverträge sind nur direkt anwendbar, wenn eine beiderseitige Tarifbindung besteht. Dies ist regelmäßig nur der Fall, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an den Tarivertrag gebunden sind; der Arbeitgeber durch seine Mitgliedschaft im tarifschießenden Arbeitgeberverband oder im Haustarif, der Arbeitnehmer durch seine Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft.

Darüber hinaus kann Bezug auf Tarifverträge genommen werden (so genannte Bezugnahmeklauseln). Dann müsste im Arbeitsvertrag allerdings eine ausdrückliche Verweisung auf den Tarifvertrag stattfinden. Ohne Bezugnahme würde kein Anspruch aus dem Tarifvertrag bestehen.


Zu den inhaltlichen Fragen des Threaderstellers: Teilurlaub besteht auf jeden Fall für die beiden vollen Monate der Beschäftigung (3+4). Also Minimum 24 * 2/12 = 4 Tage bei der 6-Tage-Betrachtung. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich 20 * 2/12 = 3,33 Tage = abgerundet (§ 5 III BUrlG) 3 Tage. Bin mir nicht ganz sicher, ob angebrochene Monate nie mitzählen, aus dem Wortlaut sieht das allerdings schlecht aus ("für jeden vollen Monat des Bestehens") für weitergehende Ansprüche.

Bzgl. der Arbeitszeit: Nach dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich eine Maximale Arbeitsbelastung von 48 Stunden pro Woche, die im Mittel nicht überschritten werden darf. Das Gesetz geht aber auch hier von der damals noch üblichen 6-Tage-Woche aus. Mit 44 Stunden liegst du somit noch darunter. Die Mehrarbeit wird natürlich vergütet. Zuschläge, wie oben geschrieben, gibt es dafür aber nicht, rein gesetzlich. Mehrarbeit kann in Geld ausbezahlt werden; meist allerdings wird nur Freizeitausgleich gewährt.
Näheres regeln oftmals Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, u.U. gibt es auch Regelungen im Arbeitsvertrag. Anspruch auf Zuschläge (+25% für jede ÜStd.) gibt es nur, wenn es hierfür eine gesonderte Grundlage z. B. im Tarifvertrag gibt!!
 
Das alleine nützt noch nichts! Tarifverträge sind nur direkt anwendbar, wenn eine beiderseitige Tarifbindung besteht.

Dann habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Sorry dafür.

Natürlich gilt ein Tarifvertrag nicht einfach so. Jedenfalls solange nicht, wie er für allgemeinverbindlich erklärt worden ist und das ist in den meisten Fällen nicht so. Wäre ja noch schöner, wenn sich alle auf irgnedeinen Tarifvertrag berufen könnten. Meinte natürlich auch, dass er sich informieren soll, ob es in seinem Betrieb einen Tarfivertrag gibt.

Wie du auch geschrieben hast § 5 (1) BUrlG "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer"

Demnach besteht ein Urlaubsanspruch in Höhe von "24 / 1:beschäftigte Monate" nur, wenn der Monat voll gearbeitet wurde, es sei denn im untergeordneten Rechtsquellen steht etwas, was den AN besser stellt.
 
Dann habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Sorry dafür.

Dafür hättest du dich nicht entschuldigen brauchen :) Ich freue mich darüber, dass es wenigstens ab und an mal auch vernünftige Leute gibt, die hier konstruktive Beiträge schreiben und einen gepflegten Fach-Diskurs führen können!
 
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