Immer Hauptwohnsitz der Eltern (zustaendige Familienkasse), das Kindergeld steht den Eltern zu, es soll / muss zum Wohle der Kinder verwendet werden. Die Eltern beantragen es auch, nicht Du, wenn sie Dir das Geld ueberlassen freue Dich, aber:
Kindergeld ist immer "Kindergeld laut EkStG"!