Wo muss ab 18 Kindergeld beantragt werden? geschlossen 

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Rodan

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Hi,

Muss man ab 18 das Kindergeld am Hauptwohnsitz des Kindes oder am Hauptwohnsitz der Eltern beantragen? Ich überlege gerade, ob ich meinen Hauptwohnsitz umlege.

mfg Rodan
 
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Immer Hauptwohnsitz der Eltern (zustaendige Familienkasse), das Kindergeld steht den Eltern zu, es soll / muss zum Wohle der Kinder verwendet werden. Die Eltern beantragen es auch, nicht Du, wenn sie Dir das Geld ueberlassen freue Dich, aber:

Kindergeld ist immer "Kindergeld laut EkStG"!
 
Ist das nicht so geregelt, dass man so lange Kindergeld bekommt, wenn das Kind in schulischer Ausbildung ist? Also auch, wenn man studiert?
 
Das Kindergeld wird aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
 
Kindergeld bei über 18-jährigen Kindern in Ausbildung und Studium wird nur gezahlt, wenn der Wohnsitz bei den Eltern ist. Als Zweitwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet zu sein reich nicht.
 
Hier wird ja wieder ein Nichtwissen proglamiert dass einem die Haare zu Berge stehen!

Lest doch einfach mal nach im Sozialgesetzbuch und Einkommenssteuergesetz, dann wisst ihr wer wann Kindergeld bekommt.

Glaube ihr wundert euch wie falsch ihr liegt, und zwar alle die bis jetzt hier gepostet haben.
 
Ich weiß das ich Kindergeld bekommen, bin auch schon eine ganze Weile über 18...

So vielen Dank für die Antworten.

Kann dann bitte geschlossen werden.
 
Kindergeld gibt es, wie bereits richtig erkannt bis maximal zum 25 Lebensjahr solange das "Kind" in einer Ausbildung, Studium oder Schule, wie Gymnasium steckt. Anspruchsberechtigte sind immer die Erziehungsberechtigten. Zuständig ist immer der Wohnort dieser! Geht man jedoch arbeiten und bekommt somit seinen eigen Lohn (nicht die Ausbildungsvergütung) so ist das Kindergeld futsch. Das Kindergeld beantragt man bei der Kindergeld- bzw. Familienkassen, welche auch immer Bestandteil der Arbeitsagenturen sind.

Welche für wen zuständig ist, erfährt man unter anderem hier.. genau!

Habe selbst einen 21 jährigen Sohn mit Kindergeldanspruch!
 
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