Nein, entschieden nicht. Ich bin in dieser Hinsicht stocksauer. Mein heutiger Brief an die GEZ:
Widerspruch gegen die Zwangsanmeldung meiner Wohneinheit als Wohnung mit der Beitragsnummer ### ### ###
Am 14.3.2014 schickten Sie mir ein Schreiben, in welchem Sie richtig festgestellt haben, daß Sie unter meinem Namen für meine Wohnung kein Beitragskonto finden konnten. Dies ist völlig korrekt.
Nicht korrekt hingegen ist, daß Ihnen erforderliche Angaben nicht vorliegen, da ich Ihnen diese bereits zugesandt habe.
Ich habe keinen Antwortbogen ausgefüllt, sondern Ihnen die relevanten Angaben formlos mitgeteilt, da ich zwar gemäß §9 Abs. 1 des Rundfunksbeitragsstatsvertrages gesetzlich zur Auskunft verpflichtet bin (dem ich damit auch Genüge getan habe), aber mangels eigener Wohnung im Sinne dieses Vertrags keine weiteren Angaben zu einer Wohnung machen muss, die im Sinnes dieses Vertrages keine Wohnung ist.
Zitat: Was ist eine Wohnung? - Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschliesslich über eine andere Wohnung betreten werden kann...
Meine Wohnung ist in diesem Sinne keine Wohnung, da sie keine baulich abgeschlossene Einheit ist (z.B. benutze ich die Küche lediglich mit) und sie hat keinen eigenen Eingang und ist ausschliesslich über eine andere Wohnung zu betreten.
Darüber hinaus habe ich keinen eigenen Briefkasten, keinen eigenen Strom-, Wasser- und Telefonanschluss.
Für die Gesamtwohnung wird sicher bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet, dies ist jedoch keineswegs mein Problem, da ich ja lediglich eine untergeordnete Wohneeinheit bewohne und nicht die eigentliche Wohnung.
Es kann nicht meine Aufgabe sein, Ihre Aufgaben zu übernehmen und in dieser Hinsicht bei meiner Vermieterin nachzufragen, ob und welche Betragsnummer sie hat, denn diese geht mich mit Verlaub nichts ab. Wo kämmen wir denn datenschutzrechlich hin, wenn eine Vermieterin ihren Mietern gegenüber auskunftspflichtig wäre?
Sie haben meine Adresse und somit auch die Adresse meiner Vermieterin. Sollten Sie irgendwelchen Klärungsbedarf sehen, dann schreiben Sie sie an.
Noch einmal kurz zusammengefasst:
1. Da ich keine Wohnung im Sinne des o.g. Vertrages habe bin ich auch nicht bereit, den Antwortbogen auszufüllen, dann dazu bin ich als Nichtwohnungsinhaber in diesem Sinne nicht verpflichtet.
2. Ich habe sie hiermit (diesmal schon wiederholt) darauf hingewiesen, daß ich keine Wohnung im Sinne o.g. Vertrages habe. Meiner gesetzlichen Auskunftspflicht bin ich somit (jetzt mehrmals) nachgekommen.
3. Ich bestehe auf einer sofortigen Löschung meines Beitragskontos und der Zuordnung der Nummer ### ### ### zu meiner Person. Hierüber erwarte ich eine schriftliche Bestätigung und setze hiermit eine Frist von 2 Wochen.
Cuxhaven, den 21.3.2014
Mit (noch) freundlichem Gruss,
Unterschrift