wenn es nur zur Übernachtung dient und nur für eine Nacht ist, dann darfst du.
Das wird dann angeblich nicht als "Zelten" angesehn, sondern als Pause für eine Nacht oder so ähnlich.
Habe ich zumindest in der letzten Ausgabe von "4-Seasons" gelesen. Ist das Magazin von Globetrotter. Da war ein schöner Bericht über einen drin, der das in Deutschland getan hat und keine Probleme hatte.
Auf Privatgrundstücken zählt natürlich die Genehmigung vom Grundstückseigentüber.
Wenn es natürlich aussieht als würdest du 14 Tage bleiben wollen, dann gibts Ärger außerhalb von Campingplätzen. Das sollte klar sein.
Edit: hab grad folgendes Gefunden, siehe Absatz 2
Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg – Vorpommern
LNatG M-V -Landesnaturschutzgesetz
Vom 22.10.2002 (GVOBl. 2003 S. 1)
zuletzt geändert am 11.7.2005, GVOBl. M-V S. 326
§ 45 Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
Allerdings ist zu befürchten, dass andere Bundesländer auch andere Gesetze haben...